Parkcam/Dashcam für Parküberwachung

  • Ziemlich pauschalisiert. Bin zwar kein Volljurist, aber soweit ich weiß, darfst du sehr wohl dein eigen Grund und Boden filmen. Wenn dabei auch öffentliche Bereiche aufgenommen werden, bieten die meisten Kameras oder Programme Möglichkeiten, bestimmte Bildausschnitte unkenntlich zu machen. Des Weiteren ist es, wenn ich mich nicht täusche, nicht der Fall, dass die Aufnahmen nicht verwertet werden dürfen, falls diese die DSGVO verletzen. Gab meines Wissens nach einige Urteile genau zu dem Thema: Eine Dashcam hat bspw. provozierte Auffahrunfälle aufgezeichnet, bei denen auch gegen gewisse Vorschriften zum Thema Datenschutz verstoßen wurde.

    Also ich kenn es von unsren Hausüberwachungskameras, dort muss der restliche öffentliche Raum geschwärzt.




    Vielleicht frag ich echt mal nach einer Ausnahmegenehmigung, bei uns ist es ja vermehrt vorgekommen.


    Vermutlich auch immer die gleiche Person (zu 100%) nur hier gilt ja die Unschuldsvermutung...

    Ktm Smc R 690 bj14 // Corolla GR Sport 2L Hatchback manhattan grau // 35mm H&R Federn // 15mm H&R Spurplatten HA