Beiträge von Sander_Cohen

    Ich hab aktuell ein Problem, das mir Carplay (Wireless über Car2Play-Adapter) den Akku leer saugt. Das Handy wird dabei auch derbe warm. Ich bin heute morgen mit 100% Akku zur Arbeit gefahren, als ich dort nach etwa 45 km und 46 Minuten Fahrzeit ankam, hatte der Akku noch 72%. Das Handy kühlt nach ein paar Minuten nach Carplay-Trennung wieder ab und während dem Tag ging der Akku normal auf 59% zurück. So bin ich auch wieder auf den Heimweg gestartet. Als ich auf dem Heimweg (mit Carplay) am Zwischenziel angekommen bin, waren von den 59% noch 30% übrig. Ich hab dann etwa 2 Stunden mit dem Handy ohne Carplay Musik gehört und bin mit 23% nach Hause gefahren. Zu Hause, nach 2,4km und 6 Minuten Fahrt, waren noch 15% übrig.


    Ohne Carplay entlädt sich der Akku völlig normal. Mit Carplay ist es abartig. In Carplay läuft ausschließlich TomTom Go.


    Kennt jemand das Problem, oder im Idealfall eine Lösung?

    Die Taste zum öffnen und schließen drücken, also Richtung Dach drücken. Einmal und es öffnet, nochmal und des schließt wieder. Oder wenn es ganz offen ist, einmal drücken und es fährt in die gekippt Stellung.

    Danke, das muss ich direkt mal ausprobieren.

    Bei mir geht der Verbrauch auch kontinuierlich nach unten. Angefangen hab ich bei 6,x und jetzt nach etwas mehr über 3000km bin ich bei 5,4L, wobei das milder werdende Wetter da sicherlich auch mit reinspielt. Am vergangenen Donnerstag hab ich zum ersten Mal auf einer Einzelfahrt 4,9 geschafft. 1/3 BAB mit 110km/h bei klassischem Tempomat und 2/3 Stadt.

    Es ist eigentlich ganz einfach.


    in der Zulassung steht die kleinste, freigegebene Reifengröße.

    Im COC stehen alle für das typgenehmigte Fahrzeug freigegebenen Rad/Reifenkombinationen.

    Bei Felgen aus dem freien Zubehör obliegt es dem Hersteller der Felge, in welchem Umfang er die Verwendung prüfen lässt, dann gibts eine ABE oder ein Teilgutachten.

    Die ABE regelt, ob die Rad/Reifenkombination eingetragen werden muss, oder ob ein bloßes Mitführen der ABE ausreicht.

    Felgen mit Teilgutachten müssen immer nach §19 eingetragen werden.

    Wenn es eine Herstellerbescheinigung gibt, reicht es, diese mitzuführen. Allerdings gilt die Herstellerbescheinigung ausschließlich für die in der Herstellerbescheinigung aufgeführten Felgen.


    Für Serienfelgen gibt es keine Gutachten oder ABEs, aber auch diese können über Umwege per Einzelabnahme nach §21 auf einem anderen Corolla eingetragen werden. Dazu braucht man aber eine Zulassung von einem Auto, wo die Felgen serienmäßig verbaut sind (z.B einer Business Edition). Das bekommt euer Händler normalerweise hin, wenn ihr einen guten Draht zu ihm habt.

    Die Versicherung zahlt, weil sie muss. Sie wird sich nur einen nicht unerheblichen Teil, wenn nicht sogar alles, wieder zurückholen. Der Versicherung wird das egal sein, warum das Auto keine Betriebserlaubnis hat, sondern nur das. Ob das alles verhältnismäßig ist, wird sicherlich ein anhängiges Gerichtsverfahren klären. Aber allein das ist alles Stress pur und mit weniger als 100,- EUR durch eine Einzelabnahme nach §21 StVZO von vorn herein vermieden.

    Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Es geht auch primär nicht darum, was der TÜV oder die Polizei dazu meint, sondern um nicht weniger als das Worst-Case-Szenario im Unfalle und den damit verbundenen Regressansprüchen der Haftpflichtversicherung. Den ohne genehmigte oder homologierte Felgen (wie auch anderes Zubehör), erlischt nunmal die gesamte Betriebserlaubnis des Autos. Wie wichtig das für jeden einzelnen ist, muss jeder für sich selbst beurteilen.


    Außerdem steht in der neuen Zulassung immer die kleinste, freigegebene Reifengröße drin. Wenn also beim TÜV in der Zulassung 225/45R17 steht und der Prüfer 205/55R16 am Auto findet, wird der sehr wohl nach einer ABE fragen. Gibts keine, gibts auch keine Plakette. Bei der Polizei gibts zunächst erst mal nur einen Mängelschein, maximal ein Verwarnungsgeld.

    Für werksseitig homologierte Felgen, sprich die Felgen, auf denen die Fahrzeuge aus der Produktionshalle fahren gibt es weder Festigkeitsgutachten, Teilgutachten oder ABEs, somit gilt in Hinblick für diese Felgen die zulässige Gesamtmasse laut Fahrzeugschein. Die Felgen haben auch keine KBA-Nummer. Selbiges gilt für viele Zubehörfelgen, die Toyota ebenfalls mit in den Homologationsprozess einbindet. Lediglich zugekaufte Felgen von beispielsweise Brock, RC-Design usw. haben eine KBA-Nummer und damit auch eine ABE oder wenigstens ein Teilegutachen. Der Händler hat Zugriff auf diese Unterlagen. Wir? Keine Ahnung.


    Du wirst für die original 16" Alufelgen also definitiv keine Unterlagen bekommen. Du kannst nur, wie vorgeschlagen, einen §21 machen lassen. Dazu brauchst du aber ein paar Voraussetzungen. Aber möglich ist das ohne Probleme.