In Polen und der Schweiz läuft's noch.
Beiträge von jts-yaris2024
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Den habe ich schon bei der Fahrzeugübergabe bekommen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt

Ich bekam einen REGENSCHIRM. Nun habe ich Angst, dass sie mir das Dach abschrauben …

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Nun lassen wir mal den Anwalt seine Gedanken weiterspinnen. Am 26. Januar muss AIS Radebeul geantwortet haben. Bis dahin passiert nichts.
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Das musst Du beweisen. Mehr Chancen hast Du über die Werbeprospekte.
Übrigens (Dein Anwalt weiß das): Das Fahrzeug war von Anfang an mangelhaft, wenn man annimmt, dass die Verwendung der Vorheizfunktion immer schon und unter allen Umständen unzulässig war. Denn eine Sache, die nicht rechtmäßig verwendet werden kann, eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung (§ 434 III BGB). Alternativ kannst Du argumentieren, dass Du die Vorheizfunktion durchaus legal verwenden durftest, im Ausland etwa. Dann wurde das Fahrzeug durch die Abschaltung mangelhaft. Kommt drauf an, wie der Richter das sieht.
Warten wir ab. Als behinderter Mann war mir das wichtig, was ich oft nicht grundlos betont habe. Und ja, da es in anderen Ländern noch "erlaubt" ist, sehe ich Chancen. Auch § 437 BGB regelt die Rechte des Käufers bei Mängeln – vielleicht greift auch das.
Rechtsschutz hilft mir zum Glück. Auf See und vor Gott ... -
Moment,
Wenn ich meinen Händler speziell nach Funktionen befrage, die mir wichtig sind und entscheidend für den Kauf, erwarte ich, dass ich mich darauf verlassen kann.
Sonst ist es bewusste Täuschung.
Warten wir ab.
Und ja, unter der Hand gesagt, drehen im Autohaus durch deshalb. Viele sind enttäuscht.
Gut so!
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Zur Info.
Das erste Anwalts-Schreiben ist beim Autohaus gelandet.
Anwalt macht 5% des Kaufpreises geltend.
Ich werde weiter berichten.
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Kurze Info:
Meine Rechtsschutz übernimmt den Klima-Fail bzw. Fall – das würde sie nicht, gäbe es keine Aussicht auf Erfolg.