Kann ich mir nicht vorstellen.
Die Frage die sich stellt ist wie sich das mit dem Gesetz vereinbaren lässt.
Motor warm laufen lassen: Bußgeld droht
§ 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
In diesem Fallenist es ja nicht unnötig sondern dient der Aufheizung des Fahrzeuges.
Auch wenn man es sich kaum vorstellen kann, es ist so. Ist beim Crosd von mir erprobt und bestätigt.