Zu dem Ausbau des EHR möchte ich anmerken: es wird (vermutlich) niemandem auffallen, wenn das Steuergerät keine Fehlermeldung auswirft. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis steht hier dennoch im Raum. Zum einen, weil die Abgasanlage geändert wird, zum Anderen weil das eventuell auf den Normverbrauch einen Einfluss hat (Motor wird halt schneller warm mit EHR).
Aber wie gesagt: ob es in der Praxis auffällt...
Wenn es auffällt, dann nur einem Prüfer, der durch intensive und privat erworbene "Baureihenkenntnis" weiß, was er da beim Corolla 2.0 VFL unten zu erwarten hat.
Und beim Facelift hat es ja angeblich Toyota schon wieder weggelassen.
Der Gesetzgeber und auch die Prüforganisationen schreiben/schulen diese detaillierte Baureihenkenntnis bestimmt nicht vor und verlangen sie wohl auch nicht.
Also wenn der Prüfer ihn trotz keiner Fehlermeldungen und bestandener AU durchfallen lässt, geht das auf die Kappe des inneren Bürokratiekorsetts des Prüfers und nicht, weil sonst sein Stempel in Gefahr wäre.
Fraglich, ob das im harten Prüfgeschäft überhaupt einer machen würde, selbst auf einem Standort der Prüforganisation.
Wenn man so will, kann man auch sagen, die Betriebserlaubnis ist bereits erloschen, falls schon nur eine (tragende) Schraube im Kfz mit dem falschen Drehmoment angezogen ist.