Beiträge von rolla_ts_e210

    So gestern hab ich ihn dann fertig abgeholt, das Fahrwerk fährt sich echt spitze (nicht nur meine Meinung) K-sport meint gegen April geht das Fahrwerk in den Verkauf.


    Anhand noch ein paar Bilder mit TÜV Höhe...

    Verdammt, das sieht schon ziemlich schick aus! Wie viel kommt der Wagen damit denn tiefer? Bei den K-Sport Dingern hab ich online immer was um 40mm gelesen, was ja zu den 35er H&R Federn kein sooo großer Sprung wäre. Mich würde mal das Maß Randmitte - Kotflügel interessieren, welches da eingetragen wurde.

    Ich werde nicht müde, darauf hinzuweisen, dass auch eine ABE eine Änderungsabnahme nach sich ziehen kann, wenn das in den Auflagen entsprechend steht. Der Schluss, dass man bei einer ABE nur selbige mitführen muss und dann ist alles gut, stimmt einfach nicht (auch wenn es sehr häufig so ist).

    Ich red ja auch von meinem persönlichen Fall.

    Im Umkehrschluss würde mich allerdings interessieren, in welchem Fall eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) nicht dazu führt, dass ein Teil allgemein betrieben werden darf. Lasse mich da gerne überzeugen, hast mal ein Beispiel für mich?


    Meine Prüfer bisher haben mir das immer so erklärt, dass ein Teil mit Teilegutachten immer abgenommen werden muss und eine ABE die Allgemeine Betriebserlaubnis erhält und keine gesonderte Abnahme notwendig ist, ES SEI DENN es werden z.B. zwei Sachen mit ABE gleichzeitig verbaut, die sich gegenseitig beeinflussen.


    Ich glaub man kann sich drauf einigen, nicht blind auf den Papierkram zu vertrauen, der mitgeschickt wird, sondern diesen auch zu lesen und vorab mit der Person beim Tüv vorher zu sprechen, wenn man sich unsicher ist. Bei dem ganzen Wirrwarr mit Eintragungen eh immer ratsam.

    Moin. Fahre zwar keine 19 Zöller, kann aber ggf. zu einer evtl. anstehenden Abnahme was beitragen. Hatte zuletzt meine 18 Zoll Borbet Räder eintragen lassen und bei meinen andern Autos auch schon bisschen Erfahrung mit komischen Kombinationen aus ABE, Teilegutachten etc. gesammelt. Meine Räder und Platten haben ne ABE, die Federn ein Teilegutachten.

    Da die bestimmt nicht in den CoC-Papieren genannt sind, ist wahrscheinlich ein Abnahme nötig.

    Fast, es sei denn die 19 Zöller haben ne ABE fürs Auto. War bei meinen Rädern der Fall, somit draufwerfen und Papiere immer mitführen. Dann gibts auch keinen Stress mit den Blau/silbernen.

    Mit Tieferlegung kommt ohnehin eine Einzelabnahme, weil dann zwei Dinge geändert wurden.

    Ebenfalls fast. Da es für den Corolla meines Wissens nach in Deutschland keine Gewindefahrwerke gibt (schade eigentlich), kann man in der Regel nur zu Eibach oder H&R Federn greifen. Letztere hab ich verbaut, und im Teilegutachten sind entsprechende Vorgaben ausgewiesen, die bei Einhaltung bedingen, das keine 21er (Einzelabnahme) nötig ist. Somit wird da "nur" eine Abnahme nach Paragraph 19 benötigt, was einer einfachen Veränderung gleichkommt. Da an den Federn nix verstellbar ist muss der Tüv-Mensch ja auch keine eingestelle Höhe in Verbindung mit den Rädern und ggf. Platten prüfen. So hats mir zumindest mein Prüfer erklärt.



    Zur eigentlichen Frage: ich würde glaub eher auf Nummer sicher gehen und bei ET40 bleiben. Dann gibts auch keine Probleme bei Radabdeckung und Tieferlegung. Spurplatten gehen ja ggf. immer noch nachträglich. Hinten kann er mit ET40 dann auf jeden Fall noch ne schmale Platte vertragen, wenn bis 7mm nimmt, kann man sogar die originalen Stehbolzen nutzen (steht bei mir in den H&R Papieren so drin).


    So, Roman fertig geschrieben :D