Verstehe ich es richtig, dass die Neuwagengarantie von 3 Jahren unabhängig von Inspektionen beim FTH gilt? D.h. ich könnte direkt zur freien Werkstatt meines Vertrauens ohne Einschränkungen im Garantiefall?
Die Relax Garantie könnte ich ja dann theoretisch ab Jahr 5 oder 6 durch eine Inspektion beim FTH reaktivieren.
 
		 
				
	

