Beiträge von katertiger

    Zufälligerweise hatte ich heute einen Auris in einer Toyotawerkstatt zur HU. Zeitgleich sollte das Fahrzeug von Winter- auf Sommerräder umgerüstet werden.

    Winter: 205/55R16 mit ET 50

    Sommer: 225/45R17 mit ET45 (Erstausrüstung)

    Es handelte sich bei beiden Radsätzen laut Werkstatt um originale Aurisräder. Allerdings dürfen laut EG-Typgenehmigung auf diesem Auris nur die 225/45R17 mit ET45 gefahren werden. Die Werkstatt meinte zwar, dass der andere Radsatz ebenfalls zulässig ist. im Nachhinein vermute ich aber sehr stark, dass es ein Radsatz für den Auris der 1. Generation war und daher so ohne weiteres auf dem der zweiten Generation unzulässig ist.

    Meinst du die EG-Typgenehmigung oder das COC-Papier?


    Meine Frau fährt einen AURIS II.


    Im COC-Papier und im Fahrzeugschein steht nur eine Große: 225/45R17 mit ET45. Toyota trägt in der Regel nur eine Reifengroße ins COC-Papier. Es scheint so zu sein, dass Toyota nicht verpflichtet ist alle genehmigten Reifengrossen ins COC-Papier einzutragen. Ich gehe aber davon aus, dass in der EG-Typgenehmigung weitere Großen inkl. 205/55R16 mit ET 50 stehen.



    Vor ein paar Jahren habe ich bei einem Toyota-Händler einen Stahlkompletträder mir Winterreifen 205/55R16 mit ET 50 für den Auris gekauft. Er hat nach meiner bitte eine TÜV-Bescheinigung ausgedruckt.


    Hier ist eine ältere Version: https://forum-alternative-antr…;topic=5199.0;attach=6892


    Der Auris mit der EG-Typgenehmigung E11*2007/46*0018*10 ist hier nicht drin. Ich habe aber eine neue in der Papierform. In der Bescheinigung steht „Die hier aufgeführten Reifen- und Radgrößen sind Bestandteil der EG-Typgenehmigung“


    Nach meiner Meinung sind diese Räder 205/55R16 mit ET 50 mehrfach genehmigt:


    • Als OEM-Originalräder vom Genehmigungsinhaber durch EG-Typgenehmigung E11*2007/46*0018*10. Ich habe keine Toyota-Teilenummer da gefunden. Die Toyota-Teilenummer soll innen verklebt sein und ist beim montierten Reifen nicht sichtbar. Ich gehe davon aus, dass keine Beschaffenheit für OEM-Teilenummer vorgeschrieben ist
    • Durch TÜV-Bescheinigung 132XS0018-xx
    • Die Räder sind von der Firma MW hergestellt und haben Bezeichnung MW 16184: https://www.reifenleader.de/ma…mw/16184-424073?car=16393 . Außen ist die Nummer ECE (E1) 124R- 000847 gefräst. Die Räder haben ECE-Genehmigung https://cdn.tiresleader.com/st…66-15-MURD-N7-7-0-001.pdf ECE-Genehmigungen werden wie verstehe nur für Seriengrößen erteilt: 205/55R16 mit ET 50 ist eine Seriengröße.
    • Die KBA-Nummer ist auch gefräst: KBA 44552. Durch Ident- oder Nachbaurad-Ausnahme gibt es keine Mitführpflicht für ABE. Der Händler muss nicht ABE beifügen




    StVZOAusnV 54 - Vierundfünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung




    Man fährt natürlich besonders sicher, wenn die Räder mehrfach durch verschiedene Behörden und Firmen genehmigt sind und alle möglichen Genehmigungen in der dreifachen Ausführung im Handschuhfach liegen

    Also weder Hersteller, Typ noch Kennzeichnung der Räder.

    Lediglich die Abmessungen werden kommuniziert.

    Ich gehe davon aus, dass Räder für Corolla Cross e6*2018/858*00186*00 durch belgische Behörden bereits nach EU-Recht genehmigt sind. Eine konkrete Ausführung der Räder muss nach meiner Meinung nicht genehmigt werden. Die belgische Genehmigungsbehörde geht davon aus, dass Toyota Qualität und Sicherheit der Räder selbst gewährleisten kann.


    Erklärung: Räder sind sicherheitsrelevante Bauteile, aber keine besonderen Teile. Wie ich verstehe verlangt der EU-Gesetzgeber keine besondere Kennzeichnung der Felgen und andere Teile, die von einem Inhaber von der EG-Typgenehmigung (Fahrzeughersteller) montiert oder vertrieben werden. Ausnahme: lichttechnische Einrichtungen: auch Automobilherstellerteile müssen E-Prüfzeichen tragen.



    Aus diesem Grund in der EG-Typgenehmigung sind Räder und andere Teile allgemein Beschrieben: Abmessungen, Geschwindigkeit-Index der Reifen, Werkstoff der Felgen, Rollwiderstand der Räder (wichtig für Verbrauch). In Rahmen dieser Spezifikation darf ein Fahrzeughersteller Räder und andere Bauteile selbst fertigen, einkaufen, prüfen, verkaufen und montieren. Es wäre lebensfremd vom Fahrzeughersteller zu verlagern: alle Bauteile zu kennzeichnen und genehmigen lassen. In diesem Fall wird EG-Typgenehmigung nicht 600 Seiten dick, sondern 1000000 oder mehr. Jeder Änderung an einem Bauteil muss in diesem Fall genehmigt werden. Fahrzeughersteller stellen viele Teile nicht selbst: bei Lieferschwierigkeiten bei Felgen oder Bremszylindern muss die Produktion ruhen, bis neue Teile von anderen Lieferanten durch Genehmigungsbehörden genehmigt sind.


    Um Qualität der Serienproduktion zu gewährleisten wird ein Fahrzeughersteller von vor Erteilung der EG-Typgenehmigung und laufen Genehmigungsbehörden. Stichwort Anfangsbewertung: Beispiel KBA: https://www.kba.de/DE/Themen/T…bewertung_MAB_inhalt.html


    „Mit der Anfangsbewertung prüft das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob die vom Hersteller installierten Verfahren eine genehmigungskonforme Produktion erwarten lassen.


    Hierzu ist eine Begehung vor Ort nötig. Was bei der Begehung geprüft wird, beschreibt das Dokument "CoP-Auskunft" (s. Downloads):


    Alternativ kann ein geeignetes Zertifikat nach EN ISO 9001 oder gleichwertigem Standard vorgelegt werden. In diesen Fällen ist ebenfalls eine "CoP-Auskunft" zu erstellen.


    Oder eine andere EU-Typgenehmigungsbehörde bestätigt eine erfolgreiche Anfangsbewertung.


    Frühzeitig sollte entschieden werden, welcher "benannte Technische Dienst" den Prüfbericht erstellen und wer die "Begehung" durchführen soll.“


    Ich gehe davon aus, dass Genehmigungsbehörden in Belgien und Luxemburg ähnlich machen. Eine Hinterhofwerkstatt, die der Fahrzeugteile aus der Bucht einkauft, bekommt eine EG-Typgenehmigung wahrscheinlich nicht.

    Zitat von Gurke

    Wie MarioN schon schrieb, kamen die Räder anscheinend erst nach der Typgenehmigung des Basisfahrzeugs auf den Markt.

    TÜV schreibt(Seite 4, 7. Technische Beurteilung): , „Die unter 6. genannten Fahrzeugteile sind in der oben angegebenen Genehmigung enthalten“. Wie ich verstehe meint TÜV die EG-Typgenehmigung des Fahrzeuges. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass diese Räder zum Zeitpunkt der Begutachtung durch TÜV bereits durch luxemburgische und belgische Behörden genehmigt waren und nicht nach der EG-Typgenehmigung des Fahrzeuges kamen. Eventuell haben Luxemburgische und belgische Behörden lediglich Große, Werkstoff, Traglast der Räder aber nicht die zum Beispiel Lackfarbe der Felgen genehmigt.

    Zitat von Gurke

    Der TÜV Rheinland schreibt im Gutachten entsprechend "Es wird geändert: Redaktionelle Änderungen und Aktualisierung der Genehmigungsnummer

    Ich gehe davon aus, TÜV unter Genehmigungsnummer die EG-Typgenehmigungsnummer e13*2007/46*2012*11 des Fahrzeuges meint. Die letzten 2 Ziffern ändern sich durch EG-Typgenehmigung-Nachtrag, weil Hardware und Software des Fahrzeuges ändert, weil zum Beispiel neue Umwelt- und Sicherheitsvorschriften erfüllt werden müssen. Theoretisch kann Toyota kann auch etwas am Fahrwerk oder am Bremssystem ändern, so dass einige Räder nicht mehr passen. Aus diesem Grund wird „Gutachten/Auszug“ angepasst und und eine neu EG-Typgenehmigungsnummer e13*2007/46*2012*11 ergänzt.

    Zitat von Gurke

    Typgenehmigungs-Nummer e13*2007/46*2012*00, eine zugehörige Schlüsselnummer wäre 5013 / ANH00001

    Wie ich verstehe gehören zur EG-Typgenehmigungs-Nummer e13*2007/46*2012*00 mehrere Schlüsselnummern und nicht nur 5013 / ANH00001, weil e13*2007/46*2012*00 unterschiedliche Motorisierungen umfasst. die KBA-Schlüsselnummer 5013 / ANH00001 umfasst nur eine Motorisierung. Luxemburgische und belgische Behörden arbeiten wahrscheinlich nicht mit KBA-Schlüsselnummern. Jemand überführt Daten aus EG-Typgenehmigungen ins KBA-Schlüsselnummernsystem. Ich bin nicht sicher, ob das fehlerfrei passiert. Toyota-Handler arbeiten nicht mit KBA-Schlüsselnummern sondern mit Fahrzeugidentifikationsnummern.

    Zitat von Gurke

    Was ich mich an der Stelle eher frage: das KBA ändert eine Typgenehmigung, die aus Belgien oder Luxemburg kommt. Die Genehmigungsbehörde in Belgien oder Luxemburg ändert/erweitert/aktualisiert die eigentliche Typgenehmigung über Nachträge. Woher weiß jetzt der österreichische Toyotahändler, dass das japanische Auto, welches in UK gebaut und in Belgien genehmigt wurde, nachträglich von Toyota Deutschland einen Antrag auf Änderung der Typgenehmigung erfuhr und diesen auch genehmigt bekam? Du kaufst dir also in Österreich einen EU-Neuwagen, der in Deutschland mal erstzugelassen wurde. Der bekam vom dortigen Toyotahändler direkt andere (laut KBA zugelassene) Räder und dann importiert den Österreich für dich und du denkst: die Räder darf der doch gar nicht fahren (siehe Typgenehmigung).

    Nach meiner Meinung kann und darf KBA eine EG-Typgenehmigung, die aus Belgien oder Luxemburg stammt , nicht ändern. Aus diesem Grund heißt das KBA-Dokument nicht Genehmigung sondern "Auszug" und gilt im EU-Ausland nicht. Im EU-Ausland und auch in Deutschaland gilt die EG-Typgenehmigung e13*2007/46*2012*11. Diese Räder sind in dieser EG-Typgenehmigung e13*2007/46*2012*11 laut TÜV bereits erhalten.

    Vor kurzem ist eine kleine Revolution geschehen: Toyota hat Gutachten zu den Originalfelgen aus dem Winterkomplettrad -Programm https://www.toyota.de/zubehoer-service/zubehoer/winterraeder veröffentlicht.



    In der neuen Winterkomplettrad-Broschüre https://www.toyota.de/content/…F_2025_UPE_250522_web.pdf gibt es Links zu Felgen-Gutachten.



    Es gibt mehrere Varianten von Freigaben für Toyota-Felgen:



    1. „Hinweis“: da sagt Toyota lediglich: „Die Rad-/Reifenkombination des Winterkomplettrades ist bereits über die Typgenehmigung oder das CoC-Papier abgedeckt. Das Mitführen eines Gutachtens ist nicht erforderlich.“ Beispiel: Toyota bZ4X (bis 05/2025)


    2. „Gutachten/Auszug“: hier sagt TÜV Rheinland; „Die unter 6. genannten Fahrzeugteile sind in der oben angegebenen Genehmigung enthalten“ und KBA bestätigt das per „Auszug“ und verfügt „Der Fahrzeugführer hat diesen Auszug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.“. Beispiel: Toyota Corolla


    Unter „Genehmigung“ versteht TÜV Rheinland eine EG-Typgenehmigung des Fahrzeuges für Corolla: EG-Typgenehmigungsnummer e13*2007/46*2012*.. und e6*2007/46*0318*…


    Eigentlich gleich wie „Hinweis“. Warum in diesem Fall TÜV Rheinland und KBA tätig werden, obwohl Räder bereits durch luxemburgische und belgische Behörden genehmigt sind, bleibt ein Rätsel. Warum muss „Gutachten/Auszug“ mitgeführt werden, obwohl die EG-Typgenehmigungsnummer e13*2007/46*2012*.. oder e6*2007/46*0318* auf dem Corolla-Typenschild steht und im Fahrzeugschein eingetragen ist?



    3. „Bescheinigung“: TÜV Rheinland schreibt: „Bei bestimmungsgemäßem Einbau der nachfolgend beschriebenen Teile ist aus Sicht des Prüflabors keine Gefährdung im Sinne des § 19, Abs. 2 StVZO zu erwarten die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt folglich nicht“ und „Die hieraufgeführten Reifen- und Radgrößen sind Bestandteil der EG-Typgenehmigung des unter Punkt 4.1. genannten Fahrzeugtyps“. Unterschied zu „Gutachten/Auszug“: Nur Reifen- und Radgrößen sind laut TÜV bereits genehmigt.


    Eine Bestätigung durch KBA gibt es nicht. TÜV Rheinland sagt nichts zum Mitführpflicht. Beispiel: Toyota Supra. „Bescheinigungen“ existieren hauptsächlich für ältere Toyota-Modelle wie Auris 2



    4. Früher gab es Teilegutachten für Toyota-Felgen. Teilegutachten müssen kostenpflichtig durch Gutachter bestätigt werden. Bald werden Teilegutachten ungültig. Teilegutachten sind teileweise durch „Bescheinigungen“ ersetzt. Beispiel: Auris 1



    5. Mir sind keine ECE und ABE-Gutachten für aktuelle Toyota-Originalräder bekannt.

    die haben das Technik Paket, Fahrzeuge sind etwas wirr angelegt was wohl an dem System des Händlers oder an der Person liegt, welche die Fahrzeuge einpflegt.

    ist das Corolla Team Deutschland mit Technik-Paket? Ist das richtige Onboard-Navi-System drin? Danke

    Ich verstehe nicht: laut der deutschen Preisliste können es Technik-Paket und Businesspaket gleichzeitlich nicht geben. Entweder gibt es Businesspaket für Corolla Comfort oder Technik-Paket für Corolla Team Deutschland

    Es gibt die Stahlfelge Alcar 8683 für Swace und Corolla mit ECE: https://bbimg.alcar-wheels.com…_zip_gesamt.php?val=65823

    Das Dumme ist, dass im COC auch nicht zwangsläufig alle Rad-Reifen-Kombinationen stehen (zumindest bei meinem ist das nicht der Fall). In der vollständigen EG-Typgenehmigung stehen dann alle Kombinationen drin.


    Nur, weil es ne Original-Toyotafelge ist, muss sie nicht zwangsläufig für alle zulässig sein. Es wär denkbar, dass Traglast und Einpresstiefe z.B. abweichen. Das lässt sich so ohne weiteres aber nur schwer herausfinden, ohne von Toyota selbst eine Aussage zu bekommen. Sprich: mit den eingepressten Daten mal zum FTH gehen und die können dir dann was geben.

    Aus welcher Quelle stammt die Info, dass im COC-Papier alle Rad-Reifen-Kombinationen eingetragen werden müssen?

    Die Info stammt aus den Foren und sonstige inoffizielle Quellen und wird mehrfach wiederholt. Ich habe keine offizielle Quelle dafür gefunden. Im Feld "Tyres an Wheels (front & rear) " wird nur eine Rad-Reifen-Kombination für Achsen 1 und 2 eingetragen. Einige Hersteller tragen zusätzliche Rad-Reifen-Kombinationen im Feld "Remarks". Toyota trägt in der Regel keine Rad-Reifen-Kombinationen dieses Feld.


    Toyota ist bei der Erstellung vom COC-Papier in keinem Fall unfehlbar. Im COC von meinen Corolla E12 waren "Tyres an Wheels (front & rear) " für Achse 1 195/60R15 und für Achse 2 195/55R16 eingetragen. Toyota wahrscheinlig 2 erlaubten Größen gemeint.