Vor kurzem ist eine kleine Revolution geschehen: Toyota hat Gutachten zu den Originalfelgen aus dem Winterkomplettrad -Programm https://www.toyota.de/zubehoer-service/zubehoer/winterraeder veröffentlicht.
In der neuen Winterkomplettrad-Broschüre https://www.toyota.de/content/…F_2025_UPE_250522_web.pdf gibt es Links zu Felgen-Gutachten.
Es gibt mehrere Varianten von Freigaben für Toyota-Felgen:
1. „Hinweis“: da sagt Toyota lediglich: „Die Rad-/Reifenkombination des Winterkomplettrades ist bereits über die Typgenehmigung oder das CoC-Papier abgedeckt. Das Mitführen eines Gutachtens ist nicht erforderlich.“ Beispiel: Toyota bZ4X (bis 05/2025)
2. „Gutachten/Auszug“: hier sagt TÜV Rheinland; „Die unter 6. genannten Fahrzeugteile sind in der oben angegebenen Genehmigung enthalten“ und KBA bestätigt das per „Auszug“ und verfügt „Der Fahrzeugführer hat diesen Auszug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.“. Beispiel: Toyota Corolla
Unter „Genehmigung“ versteht TÜV Rheinland eine EG-Typgenehmigung des Fahrzeuges für Corolla: EG-Typgenehmigungsnummer e13*2007/46*2012*.. und e6*2007/46*0318*…
Eigentlich gleich wie „Hinweis“. Warum in diesem Fall TÜV Rheinland und KBA tätig werden, obwohl Räder bereits durch luxemburgische und belgische Behörden genehmigt sind, bleibt ein Rätsel. Warum muss „Gutachten/Auszug“ mitgeführt werden, obwohl die EG-Typgenehmigungsnummer e13*2007/46*2012*.. oder e6*2007/46*0318* auf dem Corolla-Typenschild steht und im Fahrzeugschein eingetragen ist?
3. „Bescheinigung“: TÜV Rheinland schreibt: „Bei bestimmungsgemäßem Einbau der nachfolgend beschriebenen Teile ist aus Sicht des Prüflabors keine Gefährdung im Sinne des § 19, Abs. 2 StVZO zu erwarten die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt folglich nicht“ und „Die hieraufgeführten Reifen- und Radgrößen sind Bestandteil der EG-Typgenehmigung des unter Punkt 4.1. genannten Fahrzeugtyps“. Unterschied zu „Gutachten/Auszug“: Nur Reifen- und Radgrößen sind laut TÜV bereits genehmigt.
Eine Bestätigung durch KBA gibt es nicht. TÜV Rheinland sagt nichts zum Mitführpflicht. Beispiel: Toyota Supra. „Bescheinigungen“ existieren hauptsächlich für ältere Toyota-Modelle wie Auris 2
4. Früher gab es Teilegutachten für Toyota-Felgen. Teilegutachten müssen kostenpflichtig durch Gutachter bestätigt werden. Bald werden Teilegutachten ungültig. Teilegutachten sind teileweise durch „Bescheinigungen“ ersetzt. Beispiel: Auris 1
5. Mir sind keine ECE und ABE-Gutachten für aktuelle Toyota-Originalräder bekannt.