Beiträge von katertiger

    Wir bekommen leider nur das, was für Europa homologiert wurde. Es gibt keinerlei Unterlagen und die unterschiedlichen Märkte reden nicht miteinander. Das ist aber so gewollt. Wir Europäer haben keinerlei Zugriff auf Unterlagen oder Teile von anderen Märkten. Leider.

    Das ist mir bewusst. Die 17-Zoll-Alufelge mit Aerodynamik-Abdeckung ist auch in EU homologiert. Sonnst darf Toyota diese Felgen nicht am Basis-Modell montieren. Ich kann vorstellen, dass Toyota Felgen auf Vorrat homoisiert hat um später anbieten zu können. Ich glaube, dass die Stahlfelge 7Jx16 für den aktuellen Corolla nicht sofort nach dem Corolla-Markstart sondern erst im Jahr 2023 in die Preisliste aufgenommen war.

    Vielen Dank. Nur diese 17-Zoll-Felge steht in der Prius-Preisliste. Es gibt noch eine 17-Zoll-Alufelge mit Aerodynamik-Abdeckung vom Basis-Modell in Deutschland und eine 17-Zoll-Stahlfelge, die Japan als Option ab Werk lieferbar. In Deutschland werden diese 17-Zoll-Felgen nicht offiziell angeboten und die Teilenummern sind mir nicht bekannt. Die Felgenauswahl ist weltweit sehr übersichtlich, weil der neue Prius eine neue exotische Radgröße hat

    Teilenummern und Größe, LK, ET stehen normalerweise auch bei Serienfelgen innen drin. Manchmal versteckt, und man muss manchmal etwas schrubben, aber für gewöhnlich stehen sie da. Serienfelgen und neuerdings auch einige original WKR Felgen und sehr viele Zubehörfelgen sind in der EG-Typgenemigung des Fahrzeugs homologiert und benötigen kein Gutachten und keine ABE. Für den Rest gibts ABEs und Herstellerbescheinigungen. Wenn jemand was braucht (OE), Bescheid sagen.


    Es stimmt. Ich habe bei Original-Yaris-Stahlfelgen etwas schrubbt und eine Felgen-Bezeichnung gefunden. Ich suche gerade eine Liste der zugelassen Stahl- und Alufelgen 17 Zoll für TOYOTA PRIUS 2.0-l-VVT-i Plug-in

    Fahrzeugtyp: XW6(M) EU-Typgenehmigung: e6*2018/858*00260*... Hast du eventuell Zugriff auf diese Daten? Danke

    Auf Toyota-Felgen steht oft aber nicht immer eine Teilenummer. Ein Beispiel für eine Auris- Stahlfelge: PZ419E9692-Z.

    Meine Toyota-Original-Stahlfelgen für Auris haben aber keine Teilenummer.

    Diese Felgen haben nur eine Bezeichnung 6,5J x 16 E45. Ich habe vom Toyota-Händler eine TÜV-Bescheinigung erhalten. Laut dieser Bescheinigung sind auch alle Stahlfelgen 6,5Jx16 +45 freigeben.

    Originalfelgen brauchen wahrscheinlich keine Teilenummer. Die Felgen stammen vermutlich von der Firma MWD und wurde von Toyota nur weiterverkauft.


    Eine ältere Version von dieser Bescheinigung: https://forum-alternative-antr…;topic=5199.0;attach=6892

    Beim Tüv haben die nur Zugriff auf Daten,wenn die Felgen eine KBA Nummer haben. Diese haben die Toyofelgen nunmal nicht und dann viel Spaß beim Nachweis ohne dieses Gutachten,bei einer Verkehrskontrolle oder bei der HU bei einer Prüforganisation.

    Ich meine EG-Typgenehmigungen für Fahrzeuge. Diese sind laut diesem Forum mehrere Seiten lang. ABE mit KBA Nummer müssen immer mitgeführt werden. Alle EG und EU-Genehmigungen auch für Fahrzeugteile müssen nach meinem Kenntnisstand nicht mitgeführt werden. Theoretisch müssen alle Kontrollinstanzen in der Lage sein alle EG und EU-Genehmigungen abzurufen. Für viele Zubehör-Räder sind sowohl ABE(mit KBA-Nummer) ais auch ECE-Genehmigungen (EU) mit ECE-Prüfzeichen vorhanden. ECE-Genehmigungen sind nur für Seriengrößen möglich

    Die Seite 4 von diesem Gutachten Nr. 206KP0100-03 ist interessant. Da steht "Die unter 6. genannten Fahrzeugteile sind in der oben angegebenen Genehmigung enthalten." Ich habe den gleichen Satz auch in einem Rad-Gutachten für Prius 5 gesehen. Gemeint ist die EG-Typgenehmigung e13*2007/46*2012*09 für das Fahrzeug "Toyota Corolla". Wenn das wirklich stimmt, sind dieses Gutachten gar nicht notwendig.

    Nach § 19 Absatz 4 StVZO

    „ (4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen 1. des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, 2.

    des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 3 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis oder die Genehmigung mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen,

    mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.“

    Gemeint ist die nationale Genehmigung. Alle Toyota-Fahrzeuge haben seit 30 Jahren EG-Typgenehmigungen (§ 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2). Wie ich verstehe, müssen EG-Typgenehmigungen oder Auszüge nicht mitgeführt werden.

    § 19 StVZO - Einzelnorm


    Eventuell haben Prüfingenieure keine bei HU EG-Typgenehmigung mit hunderten Seiten zu studieren.

    Haben die Prüfingenieure überhaupt Zugriff auf alle EG-Typgenehmigungen? Sind zugelassene Räder in EG-Typgenehmigungen genau beschrieben oder nur einige Parameter wie Große?