Beiträge von katertiger

    Ich betrachte das Thema nicht nur aus der Sicht der Kunden oder der Allgemeinheit, sondern auch aus der OEM-Sicht. Laut https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32009R0385  kann die


    Zusatzausstattung wie zusätzliche Reifen-/Radkombinationen unter ‚Anmerkungen‘ angegeben werden. Es gibt aber keine Verpflichtung. Das ist eine Extrawurst für die Kunden.



    Toyota ist ein Wirtschaftsunternehmen, muss das Geld verdienen und macht das im Moment ziemlich gut.


    Toyota arbeitet nach Toyota-Produktionssystem (TPS) und dieses System bietet für Toyota sehr viele Wettbewerbsvorteile: Volkswagen schafft zum Bespiel mit 680.000 Beschäftigten weniger Autos als Toyota mit 380.000 Mitarbeitern jährlich produzieren. Wieviel von dieser VW-Mitarbeiter sind mit bürokratischen Aufgaben ohne echte Kundenvorteile beschäftigt?


    Laut Google-KI „Das Toyota-Produktionssystem (TPS) ist ein ganzheitliches, schlankes Management- und Produktionskonzept. Es zielt darauf ab, Verschwendung zu eliminieren, höchste Qualität zu sichern und Ressourcen maximal effizient zu nutzen.“


    Zusätzlicher Prozesse wie Reifen-/Radkombinationen-Eintragungen in COC verursachen zusätzliche Kosten und Fehlerquellen: die Software muss dafür angepasst und gepflegt werden, Reifen-/Radkombinationen müssen für jede Konfiguration in die Datenbanken eingetragen werden, alles muss durch Mitarbeiter überwacht werden und etc.


    Viele Hersteller, die in der Regel zusätzliche Reifen-/Radkombinationen in COC eintragen, „vergessen“ oft das bei einzelnen Fahrzeugen/Ausstattungen diese Eintragungen voll oder teilweise. Es scheint nicht einfach zu sein diese COC-Eintragungen korrekt zu pflegen. Es gibt Beispiele aus den Foren.



    Das wäre nur sinnvoll, wenn diese Ausgaben durch mehr Einnahmen kompensiert werden können.


    Kann diese Eintragung für Toyota mehr Verkäufe und Einnahmen generieren?


    • Leasing und Finanzierung-Kunden können diese Extrawurst gar nicht genießen: das COC liegt bei Bank und für Kunden nicht erreichbar. Die Toyota-Bank kann zwar aus Kulanz eine COC-Kopie für Kunden machen: das führt zu mehr bürokratische Ausgaben: Bank-Mitarbeiter arbeiten nicht kostenlos. Übrige Kunden bekommen das COC erst nach dem Kauf und können Kaufentscheidung von dieser Eintragung nicht abhängig machen. Alte Toyota-Hasen wissen bereits, dass Toyota nur eine Reifen-/Radkombination einträgt. Alle Kunden können Bedienungsanleitungen im PDF-Format von Toyota.de heruntergeladen. Nach der FIN-Eingabe kann eine richtige Bedienungsanleitung herunterladen werden. Da stehen freigegeben originale Radgroßen. Papier-Bedienungsanleitungen gibt es bei Toyota seit mehr als 10 Jahre nicht mehr.
    • Toyota-Händler brauchen COC nicht um relativ teurere Original-Räder zu verkaufen. Für Kunden, die Zweifel haben, können Toyota-Händler in der Regel Gutachten/Bescheinigungen und etc. ausdrucken.
    • Reifenhändler brauchen das COC in der Regel auch nicht: sie haben eigene Gutachten und Kataloge. Es gibt aber Beispiele aus den Foren: Einige Reifenhändler fordern von Kunden eine COC-Kopie und lehnen die Lieferung ab, weil die bestellte Reifen-/Radkombinationen nicht im COC steht: eventuell landet der Kunde wieder bei Toyota und kauft gleiche originale Reifen-/Radkombinationen beim Toyota-Händler. Originale Toyota-Räder sind teuer und margenstark: nicht-Eintragung führ eventuell zu mehr Einnahmen für Toyota.
    • Eintragungen, Bescheinigungen, Gutachten für Räder sind eigentlich nur für den deutsche Markt relevant (eventuell noch Schweiz und Österreich). Diese Dokumente gibt es in der Regel nur auf Deutsch. Toyota verkauft in Deutschland ca. 0,8% vom weltweiten Absatz. Wozu ist der ganze Aufwand für weniger als 0,8% der Kunden?

    Eine Eintragung aller zulässigen Radgrößen in das COC ist generell keine gute Idee, weil


    • Viele Kunden bekommen das COC nicht bei Fahrzeugauslieferung: das COC bleibt bei der Bank, wenn das Fahrzeug finanziert oder geleast wird. In Deutschland wird angeblich ca. 50 % Neuwagen finanziert oder geleast. Toyota wie andere Hersteller puscht Leasing.
    • Im COC ist nur ein Feld für eine Rad-/Reifenkombination vorsehen. Es gibt kein spezielles Feld für weitere Rad-/Reifenkombinationen. Die Zulassungsbescheinigung 1 hat kein Feld für Hersteller-Bemerkungen mehr. Wahrscheinlich aus diesem Grund tragen Rad-/Reifenkombination ins COC-Feld „Anmerkungen“. Diese Eintragung ist eine Notlösung. Zulassungsstellen übernehmen die Daten aus dem COC-Feld „Bemerkungen“ nicht in die Zulassungsbescheinigung 1.
    • Toyota-Händler brauchen kein COC um richtige Räder zu finden. Toyota-Handler haben eigene Ersatzteil-Kataloge
    • Reifenhändler haben auch jedes Fahrzeug eigene Räder-Kataloge und Gutachten/ABE/ECE. Sie brauchen in der Regel COC nicht.
    • Es gibt keine Pflicht COC zu besitzen oder mitzuführen. Bei der Hauptuntersuchung bekommt Prüfingenieur in der Regel kein COC vom Fahrzeughalter. Prüfingenieure haben Zugriff auf EG-Fahrzeuggenehmigungen mit Rad-/Reifenkombinationen.
    • EG-Fahrzeuggenehmigungen können mit neuen Rad-/Reifenkombinationen erweitert werden. Die neuen Rad-/Reifenkombinationen können so wahrscheinlich auch für Bestandfahrzeuge freigegeben werden. Ich bin aber nicht 100% sicher. Das COC kann aber nicht nachträglich angepasst werden. So wird eine montierte OEM-Rad-/Reifenkombination laut COC „illegal“.

    Alle Prozesse bei Toyota sind effizient getrimmt. Wie ich verstehe, wird bei Toyota das COC in der Regel durch das Werk am Tag der Fertigung erstellt. Toyota hat viele Fabriken rund um Globus. Wie soll das Werk in Toyota City oder in der Türkei wissen, welche Rad/Reifen-Kombinationen in EU verkauft werden? Dafür muss Toyota Europa diese Daten an Fabriken senden. Das macht Prozesse kompliziert und fehleranfälliger. Aus diesem Grund wird im COC nur der Radsatz ab Werk eintragen.



    Eine Eintragung aller zulässigen Radgrößen in das COC ist generell keine gute Idee. Viele Kunden bekommen das COC nicht bei Fahrzeugauslieferung: das COC bleibt bei der Bank, wenn das Fahrzeug finanziert oder geleast wird.

    Modellgeneration zu Generation werden Felgen in der Regel immer großer, weil viele Kunden das wollen: grosse Felgen sehen einfach sportlicher aus. Technische Gründe: immer größere Bremsanlagen, elektrische Feststellbremse bei Corolla


    Nachteile: Räder werden schwerer, mehr Kraftstoffverbrauch, mehr ungefederte Masse, größere Radhäuser: kein Platz für 12-V-Batterie hinter dem Radhaus bei Corolla 2.0 HB

    Der User Chris - SWE aus dem Forum https://www.toyotaownersclub.c…-off-tsb-tas600-and-mm21/ hat geschrieben, dass Software-Aktualisierungen bei seinen Toyota während der Inspektion aufgespielt wurden. Nach der Inspektion kann er RSA-Piepstöne per Button auf dem Infotainment Display abschalten:


    „Did my first service yesterday and i can confirm that the update according to the TSB mentioned above unlocked the possibility for me to mute the overspeed sound. (By the nav icon)


    But on my current car i have never been able to adjust the buzzer trigger speed above the limit (1, 3 or 5 km/h).


    Had i on a previous Yaris but not on the new one.“


    Vermutlich sind Aktualisierungen für das Kombiinstrument und für das Multimedia System BE-01311T-TME (Running Change RC6, HU SW 2230) bereits teilweise freigeben.



    Hoffentlich können diese Aktualisierungen bald heruntergeladen oder sogar per OTA-Update installiert werden

    Sorry. Ich habe ET verwechselt:


    Richtig:


    205/55R16 91V auf 16x6,5J ET 45

    225/45R17 91W auf 17x7J ET 50

    Zufälligerweise hatte ich heute einen Auris in einer Toyotawerkstatt zur HU. Zeitgleich sollte das Fahrzeug von Winter- auf Sommerräder umgerüstet werden.

    Winter: 205/55R16 mit ET 50

    Sommer: 225/45R17 mit ET45 (Erstausrüstung)

    Es handelte sich bei beiden Radsätzen laut Werkstatt um originale Aurisräder. Allerdings dürfen laut EG-Typgenehmigung auf diesem Auris nur die 225/45R17 mit ET45 gefahren werden. Die Werkstatt meinte zwar, dass der andere Radsatz ebenfalls zulässig ist. im Nachhinein vermute ich aber sehr stark, dass es ein Radsatz für den Auris der 1. Generation war und daher so ohne weiteres auf dem der zweiten Generation unzulässig ist.

    Meinst du die EG-Typgenehmigung oder das COC-Papier?


    Meine Frau fährt einen AURIS II.


    Im COC-Papier und im Fahrzeugschein steht nur eine Große: 225/45R17 mit ET45. Toyota trägt in der Regel nur eine Reifengroße ins COC-Papier. Es scheint so zu sein, dass Toyota nicht verpflichtet ist alle genehmigten Reifengrossen ins COC-Papier einzutragen. Ich gehe aber davon aus, dass in der EG-Typgenehmigung weitere Großen inkl. 205/55R16 mit ET 50 stehen.



    Vor ein paar Jahren habe ich bei einem Toyota-Händler einen Stahlkompletträder mir Winterreifen 205/55R16 mit ET 50 für den Auris gekauft. Er hat nach meiner bitte eine TÜV-Bescheinigung ausgedruckt.


    Hier ist eine ältere Version: https://forum-alternative-antr…;topic=5199.0;attach=6892


    Der Auris mit der EG-Typgenehmigung E11*2007/46*0018*10 ist hier nicht drin. Ich habe aber eine neue in der Papierform. In der Bescheinigung steht „Die hier aufgeführten Reifen- und Radgrößen sind Bestandteil der EG-Typgenehmigung“


    Nach meiner Meinung sind diese Räder 205/55R16 mit ET 50 mehrfach genehmigt:


    • Als OEM-Originalräder vom Genehmigungsinhaber durch EG-Typgenehmigung E11*2007/46*0018*10. Ich habe keine Toyota-Teilenummer da gefunden. Die Toyota-Teilenummer soll innen verklebt sein und ist beim montierten Reifen nicht sichtbar. Ich gehe davon aus, dass keine Beschaffenheit für OEM-Teilenummer vorgeschrieben ist
    • Durch TÜV-Bescheinigung 132XS0018-xx
    • Die Räder sind von der Firma MW hergestellt und haben Bezeichnung MW 16184: https://www.reifenleader.de/ma…mw/16184-424073?car=16393 . Außen ist die Nummer ECE (E1) 124R- 000847 gefräst. Die Räder haben ECE-Genehmigung https://cdn.tiresleader.com/st…66-15-MURD-N7-7-0-001.pdf ECE-Genehmigungen werden wie verstehe nur für Seriengrößen erteilt: 205/55R16 mit ET 50 ist eine Seriengröße.
    • Die KBA-Nummer ist auch gefräst: KBA 44552. Durch Ident- oder Nachbaurad-Ausnahme gibt es keine Mitführpflicht für ABE. Der Händler muss nicht ABE beifügen




    StVZOAusnV 54 - Vierundfünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung




    Man fährt natürlich besonders sicher, wenn die Räder mehrfach durch verschiedene Behörden und Firmen genehmigt sind und alle möglichen Genehmigungen in der dreifachen Ausführung im Handschuhfach liegen

    Also weder Hersteller, Typ noch Kennzeichnung der Räder.

    Lediglich die Abmessungen werden kommuniziert.

    Ich gehe davon aus, dass Räder für Corolla Cross e6*2018/858*00186*00 durch belgische Behörden bereits nach EU-Recht genehmigt sind. Eine konkrete Ausführung der Räder muss nach meiner Meinung nicht genehmigt werden. Die belgische Genehmigungsbehörde geht davon aus, dass Toyota Qualität und Sicherheit der Räder selbst gewährleisten kann.


    Erklärung: Räder sind sicherheitsrelevante Bauteile, aber keine besonderen Teile. Wie ich verstehe verlangt der EU-Gesetzgeber keine besondere Kennzeichnung der Felgen und andere Teile, die von einem Inhaber von der EG-Typgenehmigung (Fahrzeughersteller) montiert oder vertrieben werden. Ausnahme: lichttechnische Einrichtungen: auch Automobilherstellerteile müssen E-Prüfzeichen tragen.



    Aus diesem Grund in der EG-Typgenehmigung sind Räder und andere Teile allgemein Beschrieben: Abmessungen, Geschwindigkeit-Index der Reifen, Werkstoff der Felgen, Rollwiderstand der Räder (wichtig für Verbrauch). In Rahmen dieser Spezifikation darf ein Fahrzeughersteller Räder und andere Bauteile selbst fertigen, einkaufen, prüfen, verkaufen und montieren. Es wäre lebensfremd vom Fahrzeughersteller zu verlagern: alle Bauteile zu kennzeichnen und genehmigen lassen. In diesem Fall wird EG-Typgenehmigung nicht 600 Seiten dick, sondern 1000000 oder mehr. Jeder Änderung an einem Bauteil muss in diesem Fall genehmigt werden. Fahrzeughersteller stellen viele Teile nicht selbst: bei Lieferschwierigkeiten bei Felgen oder Bremszylindern muss die Produktion ruhen, bis neue Teile von anderen Lieferanten durch Genehmigungsbehörden genehmigt sind.


    Um Qualität der Serienproduktion zu gewährleisten wird ein Fahrzeughersteller von vor Erteilung der EG-Typgenehmigung und laufen Genehmigungsbehörden. Stichwort Anfangsbewertung: Beispiel KBA: https://www.kba.de/DE/Themen/T…bewertung_MAB_inhalt.html


    „Mit der Anfangsbewertung prüft das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob die vom Hersteller installierten Verfahren eine genehmigungskonforme Produktion erwarten lassen.


    Hierzu ist eine Begehung vor Ort nötig. Was bei der Begehung geprüft wird, beschreibt das Dokument "CoP-Auskunft" (s. Downloads):


    Alternativ kann ein geeignetes Zertifikat nach EN ISO 9001 oder gleichwertigem Standard vorgelegt werden. In diesen Fällen ist ebenfalls eine "CoP-Auskunft" zu erstellen.


    Oder eine andere EU-Typgenehmigungsbehörde bestätigt eine erfolgreiche Anfangsbewertung.


    Frühzeitig sollte entschieden werden, welcher "benannte Technische Dienst" den Prüfbericht erstellen und wer die "Begehung" durchführen soll.“


    Ich gehe davon aus, dass Genehmigungsbehörden in Belgien und Luxemburg ähnlich machen. Eine Hinterhofwerkstatt, die der Fahrzeugteile aus der Bucht einkauft, bekommt eine EG-Typgenehmigung wahrscheinlich nicht.

    Zitat von Gurke

    Wie MarioN schon schrieb, kamen die Räder anscheinend erst nach der Typgenehmigung des Basisfahrzeugs auf den Markt.

    TÜV schreibt(Seite 4, 7. Technische Beurteilung): , „Die unter 6. genannten Fahrzeugteile sind in der oben angegebenen Genehmigung enthalten“. Wie ich verstehe meint TÜV die EG-Typgenehmigung des Fahrzeuges. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass diese Räder zum Zeitpunkt der Begutachtung durch TÜV bereits durch luxemburgische und belgische Behörden genehmigt waren und nicht nach der EG-Typgenehmigung des Fahrzeuges kamen. Eventuell haben Luxemburgische und belgische Behörden lediglich Große, Werkstoff, Traglast der Räder aber nicht die zum Beispiel Lackfarbe der Felgen genehmigt.

    Zitat von Gurke

    Der TÜV Rheinland schreibt im Gutachten entsprechend "Es wird geändert: Redaktionelle Änderungen und Aktualisierung der Genehmigungsnummer

    Ich gehe davon aus, TÜV unter Genehmigungsnummer die EG-Typgenehmigungsnummer e13*2007/46*2012*11 des Fahrzeuges meint. Die letzten 2 Ziffern ändern sich durch EG-Typgenehmigung-Nachtrag, weil Hardware und Software des Fahrzeuges ändert, weil zum Beispiel neue Umwelt- und Sicherheitsvorschriften erfüllt werden müssen. Theoretisch kann Toyota kann auch etwas am Fahrwerk oder am Bremssystem ändern, so dass einige Räder nicht mehr passen. Aus diesem Grund wird „Gutachten/Auszug“ angepasst und und eine neu EG-Typgenehmigungsnummer e13*2007/46*2012*11 ergänzt.

    Zitat von Gurke

    Typgenehmigungs-Nummer e13*2007/46*2012*00, eine zugehörige Schlüsselnummer wäre 5013 / ANH00001

    Wie ich verstehe gehören zur EG-Typgenehmigungs-Nummer e13*2007/46*2012*00 mehrere Schlüsselnummern und nicht nur 5013 / ANH00001, weil e13*2007/46*2012*00 unterschiedliche Motorisierungen umfasst. die KBA-Schlüsselnummer 5013 / ANH00001 umfasst nur eine Motorisierung. Luxemburgische und belgische Behörden arbeiten wahrscheinlich nicht mit KBA-Schlüsselnummern. Jemand überführt Daten aus EG-Typgenehmigungen ins KBA-Schlüsselnummernsystem. Ich bin nicht sicher, ob das fehlerfrei passiert. Toyota-Handler arbeiten nicht mit KBA-Schlüsselnummern sondern mit Fahrzeugidentifikationsnummern.

    Zitat von Gurke

    Was ich mich an der Stelle eher frage: das KBA ändert eine Typgenehmigung, die aus Belgien oder Luxemburg kommt. Die Genehmigungsbehörde in Belgien oder Luxemburg ändert/erweitert/aktualisiert die eigentliche Typgenehmigung über Nachträge. Woher weiß jetzt der österreichische Toyotahändler, dass das japanische Auto, welches in UK gebaut und in Belgien genehmigt wurde, nachträglich von Toyota Deutschland einen Antrag auf Änderung der Typgenehmigung erfuhr und diesen auch genehmigt bekam? Du kaufst dir also in Österreich einen EU-Neuwagen, der in Deutschland mal erstzugelassen wurde. Der bekam vom dortigen Toyotahändler direkt andere (laut KBA zugelassene) Räder und dann importiert den Österreich für dich und du denkst: die Räder darf der doch gar nicht fahren (siehe Typgenehmigung).

    Nach meiner Meinung kann und darf KBA eine EG-Typgenehmigung, die aus Belgien oder Luxemburg stammt , nicht ändern. Aus diesem Grund heißt das KBA-Dokument nicht Genehmigung sondern "Auszug" und gilt im EU-Ausland nicht. Im EU-Ausland und auch in Deutschaland gilt die EG-Typgenehmigung e13*2007/46*2012*11. Diese Räder sind in dieser EG-Typgenehmigung e13*2007/46*2012*11 laut TÜV bereits erhalten.