Also weder Hersteller, Typ noch Kennzeichnung der Räder.
Lediglich die Abmessungen werden kommuniziert.
Ich gehe davon aus, dass Räder für Corolla Cross e6*2018/858*00186*00 durch belgische Behörden bereits nach EU-Recht genehmigt sind. Eine konkrete Ausführung der Räder muss nach meiner Meinung nicht genehmigt werden. Die belgische Genehmigungsbehörde geht davon aus, dass Toyota Qualität und Sicherheit der Räder selbst gewährleisten kann.
Erklärung: Räder sind sicherheitsrelevante Bauteile, aber keine besonderen Teile. Wie ich verstehe verlangt der EU-Gesetzgeber keine besondere Kennzeichnung der Felgen und andere Teile, die von einem Inhaber von der EG-Typgenehmigung (Fahrzeughersteller) montiert oder vertrieben werden. Ausnahme: lichttechnische Einrichtungen: auch Automobilherstellerteile müssen E-Prüfzeichen tragen.
Aus diesem Grund in der EG-Typgenehmigung sind Räder und andere Teile allgemein Beschrieben: Abmessungen, Geschwindigkeit-Index der Reifen, Werkstoff der Felgen, Rollwiderstand der Räder (wichtig für Verbrauch). In Rahmen dieser Spezifikation darf ein Fahrzeughersteller Räder und andere Bauteile selbst fertigen, einkaufen, prüfen, verkaufen und montieren. Es wäre lebensfremd vom Fahrzeughersteller zu verlagern: alle Bauteile zu kennzeichnen und genehmigen lassen. In diesem Fall wird EG-Typgenehmigung nicht 600 Seiten dick, sondern 1000000 oder mehr. Jeder Änderung an einem Bauteil muss in diesem Fall genehmigt werden. Fahrzeughersteller stellen viele Teile nicht selbst: bei Lieferschwierigkeiten bei Felgen oder Bremszylindern muss die Produktion ruhen, bis neue Teile von anderen Lieferanten durch Genehmigungsbehörden genehmigt sind.
Um Qualität der Serienproduktion zu gewährleisten wird ein Fahrzeughersteller von vor Erteilung der EG-Typgenehmigung und laufen Genehmigungsbehörden. Stichwort Anfangsbewertung: Beispiel KBA: https://www.kba.de/DE/Themen/T…bewertung_MAB_inhalt.html
„Mit der Anfangsbewertung prüft das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob die vom Hersteller installierten Verfahren eine genehmigungskonforme Produktion erwarten lassen.
Hierzu ist eine Begehung vor Ort nötig. Was bei der Begehung geprüft wird, beschreibt das Dokument "CoP-Auskunft" (s. Downloads):
Alternativ kann ein geeignetes Zertifikat nach EN ISO 9001 oder gleichwertigem Standard vorgelegt werden. In diesen Fällen ist ebenfalls eine "CoP-Auskunft" zu erstellen.
Oder eine andere EU-Typgenehmigungsbehörde bestätigt eine erfolgreiche Anfangsbewertung.
Frühzeitig sollte entschieden werden, welcher "benannte Technische Dienst" den Prüfbericht erstellen und wer die "Begehung" durchführen soll.“
Ich gehe davon aus, dass Genehmigungsbehörden in Belgien und Luxemburg ähnlich machen. Eine Hinterhofwerkstatt, die der Fahrzeugteile aus der Bucht einkauft, bekommt eine EG-Typgenehmigung wahrscheinlich nicht.