Eigentlich soll es hier ja auch eher um zulassungstechnische Fragen und Ähnlichem gehen ![]()
Auch wenn ich zum Thema Sommerreifen bei niedrigen Temperaturen was beitragen könnte - gehört aber in ein separates Thema ![]()
Eigentlich soll es hier ja auch eher um zulassungstechnische Fragen und Ähnlichem gehen ![]()
Auch wenn ich zum Thema Sommerreifen bei niedrigen Temperaturen was beitragen könnte - gehört aber in ein separates Thema ![]()
Es gibt leider für Reifen keine Altersgrenzen (abgesehen von 100 km/h-Anhängern). Insofern: ja, darf er verkaufen, aber wie Mickschen schon richtig sagt, als neu darf er sie nicht mehr deklarieren.
Bei der von dir genannten Felgengröße roch das für mich auch direkt nach Auris, wollte mich aber nicht direkt aus dem Fenster lehnen.
Die Räder würde ich so im Ganzen zurückgeben.
Erst ab einem Lichtstrom von mehr als 2000 Lumen sind automatische Leuchtweitenregelung UND Scheinwerferreinigungsanlage Pflicht.
Hat also nichts mit der Lichtquelle zu tun. Es gibt auch Xenonscheinwerfer, die keine 2000 Lumen erreichen und dementsprechend manuell geregelt werden können.
Hast du vielleicht die genaue Typbezeichnung? Dann könnte ich rückwärts evtl. den Variantenschlüssel herausfinden
Habt ihr richtig eingeschätzt ![]()
Die Scheiben waren nicht zu bemängeln. Nach kurzem Bremsen in der Rolle waren die fast wieder blank.
Hier mal gammelige Bremsscheiben von der Hinterachse:
Das Fahrzeug stand einige Monate.
Das verstehe ich nun nicht… also wie dämlich zu Deinem Daumen runter passt.
Dämlich kommt schließlich von Dame und so fühle ich mich doch sehr geehrt - vielen Dank dafür.
off Topic:
Bitte, danke, weiter im Thema ![]()
Bei weiteren Fragen zur Fahrzeugüberwachung, Abnahmetätigkeit oder auch Fahrerlaubnisrecht stehe ich gerne zur Verfügung ![]()
Selbstverständlich immer themenbezogen in den entsprechenden Threads.
Aus der Fachinformation zur Beurteilung von Bremsscheiben im Rahmen der HU:
"Korrosion im Bereich der eigentlichen Bremsscheiben-Reibfläche ist daher nur zu bemängeln, wenn:
- davon auszugehen ist, dass über 20 % der Ringflächenbreite der Bremsscheiben-Reibfläche auch nach kräftigem "Freibremsen" nicht tragen wird.
[...]"
Mit der Zeit weiß man auch ziemlich genau, welche Korrosion sich noch wegbremsen lässt und welche nicht.
Also was auch immer dein aaS da erzählt hat: die 50 % stimmen nicht. Insofern sehe nicht ich das anders, sondern unsere Arbeitsanweisungen und Fachinformationen.
Ringflächenbreite ist selbstverständlich was anderes als Ringfläche, nebenbei. Die inneren 20 % der Ringflächenbreite entsprechen weniger als 20 % der Fläche und die äußeren entsprechend mehr als 20 %. Kann sich jeder gern mathematisch ausrechnen. ![]()
Edit collak: bei deinen Bremsscheiben wäre ich bei einem Hinweis, also kein Mangel
Solange mehr als 50% der Fläche blank sind, sollte es keine Probleme beim TÜV geben
Es zählt hierbei nicht die Fläche, sondern die Flächenbreite. Tragen mehr als 20 % der Breite nicht, sind die Scheiben zu bemängeln.