Beiträge von Gurke

    zu Punkt 1: weil das Fahrzeug geleast ist, sollte man besser keine zusätzlichen Rad-Reifenkombinationen ins CoC eintragen? Wo ist der Zusammenhang?

    zu Punkt 2: exakt so wird es gemacht. Die zusätzlichen Größen werden bei den Bemerungen eingefügt, was so aber auch ok ist. Warum das ein Grund sein soll, keine zusätzlichen Größen anzugeben, erschließt sich hier ebenfalls nicht.

    zu Punkt 3: ja, da hast du Recht. Das ist ebenfalls aber kein Grund, dem COC die zusätzlichen Rad-Reifenkombinationen zu verheimlichen.

    zu Punkt 4: siehe Punkt 3

    zu Punkt 5: siehe Punkt 3

    zu Punkt 6: Richtig, Typgenehmigungen können nachträglich erweitert werden. Du sagst, dass diese durch das nicht angepasste COC "illegal" wäre. Das wäre aber genauso der Fall, wenn man keine zusätzlichen Rad-Reifenkombinationen ins COC schreibt. Insofern ist das als Begründung ebenfalls nicht geeignet.


    Soll heißen: Dass es nicht zwangsläufig nötig ist, weitere zulässige Rad-Reifenkombinationen ins CoC zu schreiben, kann man evtl. noch nachvollziehen. Warum das aber besser sei, sie nicht reinzuschreiben, ist nicht ersichtlich. Im Gegenteil, wie man hier im Forum erkennen kann: Es führt nur dazu, dass der Kunde nicht weiß, dass er auch andere Kombinationen fahren darf. Hier werden schlicht Informationen vorenthalten, die man sich erst anderweitig besorgen muss.

    Wie mehrfach hier geschrieben steht, weist das COC von Toyota nicht alle zulässigen Rad-Reifenkombinationen aus. Ein Blick in die Typgenehmigung gibt garantierten Aufschluss. Keine Ahnung, ob sich das mit dem Facelift geändert hat, aber bis auf wenige Loungemodelle sind die originalen 16-Zöller bei allen Austattungsvarianten zulässig.


    Edit: wenn das bis nächste Woche Zeit hat, guck ich gern ins System rein, damit du es schwarz auf weiß hast und nicht nur als Aussage von so ner komischen Gurke aus dem Internet. :)


    Edit 2: auch das habe ich schon mehrfach geschrieben: eine ABE ist kein automatischer Freifahrtschein.

    Kurz zur Sortierung: der Radsatz, der ab Werk drauf ist, ist inhaltlich das gleiche wie alle anderen Radsätze, die Toyota aus dem Herstellerkatalog anbietet. Für alle Radsätze gibt es entsprechende Gutachten (wie auch immer die dann heißen), da für jedes Rad nachweisbar sein muss, was es denn für ein Rad ist. Für gewöhnlich werden diese Räder über die Typgenehmigung des Fahrzeugs genehmigt. Entsprechend sind die Räder ab Werk wie alle anderen Originalräder mit Nummern versehen.


    Wirklich alle? Naja...bei einem Hersteller hab ich es auch schon erlebt, dass tatsächlich äußerlich nirgends eine Kennzeichnung drauf stand, nicht einmal die Felgengröße war erkennbar. Aber Amis waren schon immer speziell...


    Warum Toyota im CoC nur die eine Rad-Reifen-Kombination schreibt, verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht. Viele Hersteller schreiben oftmals alle zulässigen Größen in das CoC, so gesehen bei VW, Audi, Volvo, BMW, Mercedes (fallen mir spontan ein). Wie ich im Eingangspost schrieb, führte das dazu, das selbst ich anfangs der Ansicht war, ich dürfe nur 17-Zöller fahren.


    Dass sich von Modellgeneration zu Generation die Felgengrößen oftmals minimal ändern, kann man als Geldschneiderei bezeichnen, ist es vielleicht auch. Manchmal passen die alten Felgen aus technischen Gründen nicht.

    Bei denen mit den drei großen roten Buchstaben würden die sicher einen Haufen Mängel vorab finden, die der aaS sicher nicht bestätigen würde, würde man denen freie Hand gewähren.

    Kann ich aus meinem beruflichen Alltag nicht bestätigen. Da gibt es andere Werkstätten.


    Nebenbei: die wenigstens Prüfer sind tatsächlich aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger, für die, die es nicht wissen), die meisten sind PI (Prüfingenieur). Sollte es doch ein amtlich anerkannter sein, ist es da wiederum häufiger ein aaP (aa Prüfer) oder aaSmT (aa Sachverständiger mit Teilbefugnissen).

    man hat ja nach der Feststellung zwei Wochen Zeit zur Behebung.

    ein Monat. Also auch keine 4 Wochen, wie gerne gesagt wird, sondern ein Monat.

    Habe den Kfz-Steuerbescheid für meinen 2025er TS Teamplayer bekommen und zahle nun lediglich 64 Euro im Jahr. Also wenigstens in dieser Hinsicht bezahle ich jetzt weniger, was angesichts der sonst fast durchwegs steigenden Preise erfreulich ist.

    Steuerberechnung ab 28.05.2026: 2 Euro x 20 angefangene 100 cm2 + 2 Euro x 20 g/km über 95 g/km CO2, wobei der CO2 Ausstoß 115 g/km angesetzt wurd.


    Laut Spritmonitor habe ich bisher einen tatsächlichen Verbrauch von 4,17 l/100km damit einen CO2-Ausstoß von 97 g/km. Damit würde ich erst einmal beim Besteuerung nach dem tatsächlichen Verbrauch weniger Kfz-Steuer zahlen müssen. Ist aber eine Milchmädchenrechnung, weil im Winter der Verbrauch höher ausfällt. Schau mer mal, wie sich der Verbrauch im kommenden Winter entwickelt.

    2 Euro pro angefangene 100 ccm macht bei 2000 ccm glatte 40 €

    2 Euro je g/km CO2 über 95 g/km macht bei 115 g ebenfalls glatte 40 €

    In Summe also 80 €


    Wie kommen die 64 € zustande? :/


    Dann würde der CO2-Ausstoß nach WLTP mit 24 € zu Buche schlagen, also 12 g über 95, was dann 107 g/km sind. Was steht in deiner ZB1 im Feld V.7?

    Bremsbelag ist beim Seat auch weicher und dicker, um Welten mehr mehr Abrieb

    Das ist wahrscheinlich das eigentliche Problem. So war auch mal die Aussage des Chefs meiner Werkstatt des Vertrauens, dass die Japaner oft härtere Beläge haben. Wären diese weicher, würde bei gleichem Bremsdruck eine höhere Bremskraft möglich sein.

    Weil ein Überbremsen/Blockieren in den ABS-Bereich erreicht man in der Praxis selbst bei schlechten Straßenbedingungen hinten so gut wie gar nicht.

    Das ist nach UN-R13H, wonach alle PKW-Bremsanlagen genehmigt werden, auch unzulässig. Es darf niemals zuerst die Hinterachse blockieren.