Beim Facelift habe ich es noch nicht testen können, aus der Erfahrung diverser Hersteller kann ich jedoch versichern, dass es keine Vollbremsung bis an die Haftgrenze aller 4 Reifen ist.
Die gemessene Verzögerung beim Vorfacelift betrug rund 3 m/s², eine Vollbremsung betrug am selben Tag zur selben Uhrzeit auf derselben Straße knapp 10 m/s². Andere Hersteller bremsen bei Aktivierung der Feststellbremse während der Fahrt mit maximal 6 m/s².
Selbst die 3 fühlen sich im Rahmen der alltäglichen Fortbewegung schon etwas energischer an, die 6 fühlen sich durchaus wie eine Vollbremsung an, sind aber weit davon entfernt.
Zur Warnblinkanlage bei Vollbremsung schreibt die UN-Regelung Nr. 13H folgendes vor:
5.2.23. Ist ein Fahrzeug mit Mitteln zum Anzeigen der Notbremsung ausgerüstet, so darf die Betätigung des Betriebsbremssystems die Auslösung und Abschaltung des Notbremssignals nur unter folgenden Bedingungen bewirken (8):
5.2.23.1. Das Signal darf bei einer Verzögerung von weniger als 6 m/s² nicht eingeschaltet werden, aber es kann bei einer Verzögerung von 6 m/s² oder darüber ausgelöst werden, wobei der tatsächliche Auslösewert vom Fahrzeughersteller festgelegt wird.
5.2.23.2. Daneben können auch die folgenden Vorschriften angewandt werden:
a) Die Signalauslösung kann unter Einhaltung der in Absatz 5.2.23.1 festgelegten Auslöse- und Abschalt schwellenwerte auf eine aus der Bremsanforderung resultierende Prognose der Fahrzeugverzögerung zu rückgehen oder
b) Das Signal darf bei einer Geschwindigkeit über 50 km/h eingeschaltet werden, wenn die Antiblockier vorrichtung (gemäß Anhang 6 Absatz 2) voll regelt.
Das Signal muss ausgeschaltet werden, wenn das Antiblockiersystem nicht mehr voll regelt.
Demnach wird es bei Verwendung der Feststellbremse (oder in dem Falle eher Hilfsbremse) gar nicht aktiviert.