Beiträge von Sander_Cohen

    Es ist eigentlich ganz einfach.


    in der Zulassung steht die kleinste, freigegebene Reifengröße.

    Im COC stehen alle für das typgenehmigte Fahrzeug freigegebenen Rad/Reifenkombinationen.

    Bei Felgen aus dem freien Zubehör obliegt es dem Hersteller der Felge, in welchem Umfang er die Verwendung prüfen lässt, dann gibts eine ABE oder ein Teilgutachten.

    Die ABE regelt, ob die Rad/Reifenkombination eingetragen werden muss, oder ob ein bloßes Mitführen der ABE ausreicht.

    Felgen mit Teilgutachten müssen immer nach §19 eingetragen werden.

    Wenn es eine Herstellerbescheinigung gibt, reicht es, diese mitzuführen. Allerdings gilt die Herstellerbescheinigung ausschließlich für die in der Herstellerbescheinigung aufgeführten Felgen.


    Für Serienfelgen gibt es keine Gutachten oder ABEs, aber auch diese können über Umwege per Einzelabnahme nach §21 auf einem anderen Corolla eingetragen werden. Dazu braucht man aber eine Zulassung von einem Auto, wo die Felgen serienmäßig verbaut sind (z.B einer Business Edition). Das bekommt euer Händler normalerweise hin, wenn ihr einen guten Draht zu ihm habt.

    Die Versicherung zahlt, weil sie muss. Sie wird sich nur einen nicht unerheblichen Teil, wenn nicht sogar alles, wieder zurückholen. Der Versicherung wird das egal sein, warum das Auto keine Betriebserlaubnis hat, sondern nur das. Ob das alles verhältnismäßig ist, wird sicherlich ein anhängiges Gerichtsverfahren klären. Aber allein das ist alles Stress pur und mit weniger als 100,- EUR durch eine Einzelabnahme nach §21 StVZO von vorn herein vermieden.

    Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Es geht auch primär nicht darum, was der TÜV oder die Polizei dazu meint, sondern um nicht weniger als das Worst-Case-Szenario im Unfalle und den damit verbundenen Regressansprüchen der Haftpflichtversicherung. Den ohne genehmigte oder homologierte Felgen (wie auch anderes Zubehör), erlischt nunmal die gesamte Betriebserlaubnis des Autos. Wie wichtig das für jeden einzelnen ist, muss jeder für sich selbst beurteilen.


    Außerdem steht in der neuen Zulassung immer die kleinste, freigegebene Reifengröße drin. Wenn also beim TÜV in der Zulassung 225/45R17 steht und der Prüfer 205/55R16 am Auto findet, wird der sehr wohl nach einer ABE fragen. Gibts keine, gibts auch keine Plakette. Bei der Polizei gibts zunächst erst mal nur einen Mängelschein, maximal ein Verwarnungsgeld.

    Für werksseitig homologierte Felgen, sprich die Felgen, auf denen die Fahrzeuge aus der Produktionshalle fahren gibt es weder Festigkeitsgutachten, Teilgutachten oder ABEs, somit gilt in Hinblick für diese Felgen die zulässige Gesamtmasse laut Fahrzeugschein. Die Felgen haben auch keine KBA-Nummer. Selbiges gilt für viele Zubehörfelgen, die Toyota ebenfalls mit in den Homologationsprozess einbindet. Lediglich zugekaufte Felgen von beispielsweise Brock, RC-Design usw. haben eine KBA-Nummer und damit auch eine ABE oder wenigstens ein Teilegutachen. Der Händler hat Zugriff auf diese Unterlagen. Wir? Keine Ahnung.


    Du wirst für die original 16" Alufelgen also definitiv keine Unterlagen bekommen. Du kannst nur, wie vorgeschlagen, einen §21 machen lassen. Dazu brauchst du aber ein paar Voraussetzungen. Aber möglich ist das ohne Probleme.

    Was mich ja wundert, ich kann ja auf der Toyotaseite beim Corolla konfigurieren auch gleich Winterräder mit dazu bestellen. Diese sind auch bei der TD-Version 205 16 Zoll.

    Ist dass dann extra mit im Fahrzeugschein eingetragen bei dem bestellten Fahrzeug?

    Normalerweise gibts für die Räder von Toyota eine entsprechende ABE bzw ein Teilegutachten. Ob die Abteilung, die den Konfigurator betreut allerdings berücksichtigt, welche Ausstattung welche Bereifung fahren darf, wage ich zu bezweifeln.


    Auf was beziehen sich dann die Verbrauchsdaten und die Kfz-Versteuerung? :/

    Ich vermute mal, auf die größte homologierte Bereifung, das wären dann die 18"er. Oder wenn getrickst wird, dann auf die kleinste homologierte Bereifung, das wären dann beim Hybrid 16" und bei der 1.2er Luftpumpe 15".

    Keine Ahnung 8o

    Am Ende ist es aber trotzdem so, das es der Felgenhersteller per ABE freigeben muss/kann. Es wird vermutlich recht wenige Felgen geben, ich vermute, das hängt mit der Felgenbreite zusammen. Wenn alle Stricke reißen und eine Felge technisch passt, dann geht immer eine Abnahme nach §21 StVZO.