Beiträge von Sander_Cohen

    Richtig, dann endet die Garantie. Machst du eine neue Inspektion UND rechnet der Vertragshändler den korrekten AW-Schlüssel für die Inspektion (0C4..) ab, dann wird die Relax wieder aktiviert. Voraussetzung dafür ist, das der Händler an der Übermittlung an E-FA (Elektronische Fahrzeugakte) teilnimmt. Wenn du Pause dazwischen hast, entsteht halt eine Lücke zwischen dem Ende der Relax und dem Neustart der Relax. Es steht nirgendwo geschrieben, das wenn eine Wartung ausgelassen wurde, oder ein Fahrzeug eine fremde Inspektion hat, das das Fahrzeug nicht mehr Relax-fähig ist. Wie sollte das auch gehen? Damit würde man zB automatisch alle Käufer bestrafen, die ihren Gebrauchtwagen von Privat gekauft haben und die keinen Einfluss auf die Loyalität des Vorbesitzers zum Händler hatten. Ferner würde man alle Kunden ausschließen, die vor der Relax keine Anschlussgarantie hatten und deren Werksgarantie bereits abgelaufen war, denn die Relax wurde mitten im Jahr eingeführt. Macht man beides nicht. Maßgeblich für die Relax ist der korrekte AW-Code für die Inspektion, das Alter und die Laufleistung. Mehr nicht.


    Und die 30 Tage stehen in den Bedingungen unter "Ausschlüsse". Die 30 Tage sind beim ersten Mal immer einzuhalten und wenn dann innerhalb der Fristen die Inspektionen fortgeführt werden, entfallen die 30 Tage natürlich.


    In diesem Sinne, allen einen guten Morgen :)

    Klar, wenn du genug fährst, wird die Batterie zu 99% keinen Stress machen. Kritisch ist das halt immer bei solchen Fahrprofilen, wie sie meine Frau hat: 2 Km zur Arbeit, danach 1 Km zum Einkaufen, dann vielleicht mal 3 Km das Kind zum Sport usw. Da stresst man die Batterie schon ganz arg. Nicht heute und morgen, aber nach zwei, drei Jahren kann das schon mal ganz anders aussehen.

    und vielleicht kommt sogar der Faktor dazu, dass beim Rückwärtsfahren im Dunkeln der Rückraum noch etwas besser ausgeleuchtet wird.


    Hat das jemand mal getestet? Das wäre für mich tatsächlich der einzige sinnvolle Grund, Flutlicht ans hintere Kennzeichen zu machen, denn eigentlich soll das ja keiner so unbedingt auf die Schnelle lesen können :P

    Die elektrische Marderabwehr konnte aufgrund Verzögerung bei der Lieferung erst gestern eingebaut werden. Bei mir wurde die Variante mit dem Anschluss an die Autobatterie verbaut.

    Von der Version mit eigener Batterie (wohl Knopfzelle) wurde mir abgeraten, weil man dann nach ca. 1 Jahr jedes Mal die Batterie wechseln muss und man dort noch keine Probleme mit der Variante an der Autobatterie festgestellt hatte.

    Eigentlich ist es eher anders herum sinnvoll. Was sind zwei Knopfzellen für etwa 10 EUR im Rahmen der jährlichen Inspektion schon gegen diesen Ärger, wenn die Batterie streikt? Ich würde sagen, so lange du regelmäßig und ausreichend fährst, wirst du keinen Stress haben. Bist du Wenigfahrer, lass das Auto nicht 2 Wochen am Flughafen stehen, so lange die Marderabwehr eingeschaltet ist.


    Die Hybride haben (teilweise nicht nachvollziehbarer Weise) recht schwachbrüstige Batterien. Leider macht auch hier der Corolla keine Ausnahme.


    Ich hätte jedenfalls die Variante mit den beiden Knopfzellen genommen. Aber das ist nur meine Meinung. Ich will dir das nicht madig reden. Bitte nicht falsch verstehen :*

    Macht man die Inspektion in einem Jahr nicht, erlischt die Möglichkeit auch für alle Folgejahre diese später wieder zu bekommen.


    Innerhalb der regulären 3 Jahre Mindestgarantie ist die Werkstattbindung bei Inspektionen an den FTH nicht vorhanden. Die 3 Jahre hat man in jedem Fall. Allerdings erlischt auch hier wieder die Möglichkeit der Relaxgarantie ab dem 4ten Jahr, wenn man in den ersten 3 Jahren eben keine jährliche Inspektion beim FTH gemacht hat.


    Beides mal "Nein".

    Selbst wenn der Toyota innerhalb der Werksgarantie "fremdgegangen" ist, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, mit der Durchführung einer Inspektion beim Vertragshändler, die Relax-Garantie zu erhalten. Ebenso, wenn eine Inspektion ausgelassen wurde. Einzige Bedingungen sind die < 10 Jahre und < 160.000 Km sowie eine "Sperrfrist" von 30 Tagen nach Inspektionsdatum.