Richtig, dann endet die Garantie. Machst du eine neue Inspektion UND rechnet der Vertragshändler den korrekten AW-Schlüssel für die Inspektion (0C4..) ab, dann wird die Relax wieder aktiviert. Voraussetzung dafür ist, das der Händler an der Übermittlung an E-FA (Elektronische Fahrzeugakte) teilnimmt. Wenn du Pause dazwischen hast, entsteht halt eine Lücke zwischen dem Ende der Relax und dem Neustart der Relax. Es steht nirgendwo geschrieben, das wenn eine Wartung ausgelassen wurde, oder ein Fahrzeug eine fremde Inspektion hat, das das Fahrzeug nicht mehr Relax-fähig ist. Wie sollte das auch gehen? Damit würde man zB automatisch alle Käufer bestrafen, die ihren Gebrauchtwagen von Privat gekauft haben und die keinen Einfluss auf die Loyalität des Vorbesitzers zum Händler hatten. Ferner würde man alle Kunden ausschließen, die vor der Relax keine Anschlussgarantie hatten und deren Werksgarantie bereits abgelaufen war, denn die Relax wurde mitten im Jahr eingeführt. Macht man beides nicht. Maßgeblich für die Relax ist der korrekte AW-Code für die Inspektion, das Alter und die Laufleistung. Mehr nicht.
Und die 30 Tage stehen in den Bedingungen unter "Ausschlüsse". Die 30 Tage sind beim ersten Mal immer einzuhalten und wenn dann innerhalb der Fristen die Inspektionen fortgeführt werden, entfallen die 30 Tage natürlich.
In diesem Sinne, allen einen guten Morgen