Das spielt keine Rolle und hängt rein davon ab, ob ein bereits produziertes Fahrzeug da war oder nicht.
Das stimmt so nicht ganz, wenn ich ein Fahrzeug X mit Ausstattung y und Eckwerten Z bestelle, dann habe ich auch einen Anspruch auf genau das was im Vertrag steht und nicht auf irgendeine warum auch immer abgespeckte oder geänderte Version. Kleinigkeiten wie das HEV anstelle des HYBRID sind zulässig da sie keine wesentliche Änderung der vertragssache darstellen, aber zum Beispiel 170PS anstelle von 196PS würde dazu führen das der Käufer vom Vertrag zurück treten kann. Aus diesem Grund gibt’s dann lustige Rundschreiben und sperren im System.