Er sieht es was die Winterreifen angeht auch so. Wenn in der ABE drin steht, dass das Fahrwerk Serienzustand haben muss, kann in dem Gutachten drin stehen was will. Wobei ich da offen gesagt hin und her gerissen bin, da im Gutachten ja steht, dass auch andere Rad Reifen Kombinationen explizit zulässig sind bis zu der angegebenen Grenze!
Unbenannt 1.jpg
Ich denke damit müsste es eventuell auch ausreichen, die ABE für die Winterräder zu haben, da die ABE ja auch ein "geeignetes Gutachten" sein müsste, oder?
Ich habe aber jetzt um jegliche Diskussion auszuschließen, beide eingetragen 
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VG Floh