Dann ist da noch die sehr undurchsichtige Sache mit dem RSA. Ist eigentlich gar nicht mehr erlaubt.
Genau das ist der Punkt. Wenn ich das hier von Gurke richtig verstehe, darf der nach dem 06.07.2024 nicht mehr erstzugelassen werden.
Soll heißen: wenn in Feld 6 eurer Zulassungsbescheinigung (Datum der Typgenehmigung) ein Datum ab dem 6.7.2022 steht, muss das Fahrzeug offiziell über einen ISA verfügen, weil sonst die Typgenehmigung verweigert wurde. Ist das Datum älter und hat es es den ISA nicht, kann es so noch bis spätestens 6.7.2024 erstzugelassen werden, also im Prinzip Lagerware. Ab 7.7.2024 muss jedes neuzugelassene Fahrzeug über dieses System verfügen.