Das ist Quatsch. Es gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht:
"Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen."
Eine nasse Fahrbahn bei 6 Grad allein ist keine winterliche Bedingung. Und selbst wenn, schließen die meisten Versicherungen grobe Fahrlässigkeit mit ein.