Wo kein Kläger, da kein Richter.
Es geht auch primär nicht darum, was der TÜV oder die Polizei dazu meint, sondern um nicht weniger als das Worst-Case-Szenario im Unfalle und den damit verbundenen Regressansprüchen der Haftpflichtversicherung. Den ohne genehmigte oder homologierte Felgen (wie auch anderes Zubehör), erlischt nun mal die gesamte Betriebserlaubnis des Autos. Wie wichtig das für jeden einzelnen ist, muss jeder für sich selbst beurteilen.
Außerdem steht in der neuen Zulassung immer die kleinste, freigegebene Reifengröße drin. Wenn also beim TÜV in der Zulassung 225/45R17 steht und der Prüfer 205/55R16 am Auto findet, wird der sehr wohl nach einer ABE fragen. Gibts keine, gibts auch keine Plakette. Bei der Polizei gibts zunächst erst mal nur einen Mängelschein, maximal ein Verwarnungsgeld.