Was die Versicherungen daraus machen, weiß ich nicht. Aber ansonsten ist das nach StVZO tatsächlich so, dass die von mir genannte Konstellation zulässig ist.
Es müssen lediglich Reifen der gleichen Bauart verwendet werden. Das bezieht sich auf Diagonal-, Radial oder Bias-belted-Reifen. Ansonsten darfst du aus TÜV-Sicht die Reifen so wild mixen, wie du lustig bist.
Dass das aus Sicherheitsgründen schwachsinnig ist, brauchen wir nicht zu erörtern. Es ist dennoch erlaubt. Und dementsprechend darf auch die Polizei da nichts machen.
Aber hier ging es ja um die Spurplatten. Und da wiederum, wie ich schon schrieb, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Hersteller der Spurplatten es zulassen, dass vorn und hinten unterschiedliche Fabrikate verwendet werden dürfen (siehe ABE, was da drin steht).