Beiträge von Gurke

    Also selbst im Akkuleersaugmodus oder bei Vollgas auf der Autobahn habe ich mein Auto noch nie auf 2 Balken zwingen können.


    Zum Lupfen: ich merke es bei meinen Heimfahrten. Mein Dorf hat eine leichte Tallage. Kurz bevor es bergab geht, lupfe ich, fahre den letzten Rest bergauf rein elektrisch und rolle danach oder mit wenig Gas elektrisch weiter. Sonst nutze ich sowas auch nur, wenn absehbar ist, dass ich bremsen muss. Aber das ist dann ja eh eher vorausschauendes Fahren, was generell zur Verbrauchsreduzierung beiträgt.

    Und zwar bei einem Yaris Modell 2024, Zulassung Februar. Eigentlich greift die Richtlinie ja noch nicht, aber einige Hersteller waren überpünktlich und haben das schon drin.

    Die Hersteller waren nicht überpünktlich. Neue Fahrzeugtypen müssen dieses System bereits seit Juli 2022 haben.


    BMDV - Neue Fahrzeugsicherheitssysteme


    Das ist unabhängig vom Erstzulassungsdatum. Sonst gäbe eine etwas merkwürdige Behandlung von baugleichen Fahrzeugen. Nehmen wir an, der von dir angesprochene Yaris hätte als Erstzulassungsdatum den 6. Juli 2024. Dann bräuchte er das System nicht. Der Yaris, der schon 3 Wochen vorher vom Band gerollt ist, aber erst am 7. Juli erstzugelassen würde, bräuchte das System. Das ist in der Praxis natürlich nicht umsetzbar. Der Hersteller weiß ja im Allgemeinen auch nicht, wann seine produzierten Fahrzeuge das erste mal zugelassen werden.


    Insofern: Solange im Feld K eurer Zulassungsbescheinigung ein Datum nach 6.7.2022 steht, sollte der ISA eigentlich schon verordnungskonform an Bord sein.


    P.S.: ja, mein Beitrag trägt zur Erklärung der Funktion jetzt wenig bei, ich wollte es dennoch mal erwähnt haben ^^

    Die Drehmoment- und Leistungsdebatte verlagert mal bitte in einen separaten Thread. Unabhängig mal davon, dass hier der Thread im Ganzen sowieso ausgeartet ist, kann man das an anderer Stelle vieleicht mal sinniger diskutieren.

    Das hat zwar überhaupt nichts mit dem Threadthema zu tun, aber sei es drum...


    Aus der UN-Regelung 13-H


    5.2.22. Auslösen eines Bremssignals zum Einschalten der Bremsleuchten


    5.2.22.1. Die Betätigung des Betriebsbremssystems durch den Fahrer muss ein Signal auslösen, das die Bremsleuchten

    aufleuchten lässt.


    5.2.22.2. Die Betätigung des Betriebsbremssystems durch „automatisch gesteuerte Bremsung“ muss das vorstehend

    genannte Signal auslösen. Ist jedoch die erzeugte Verzögerung kleiner als 0,7 m/s 2 , dann darf das Signal

    unterdrückt werden ( 8).


    5.2.22.3. Die Betätigung eines Teils des Betriebsbremssystems durch „selektive Bremsung“ darf das vorstehend genannte

    Signal nicht auslösen ( 9 ).


    5.2.22.4. Bei elektrischen Bremssystemen mit Energierückgewinnungseinrichtung im Sinne von Absatz 2.17 dieser

    Regelung, die beim Loslassen des Gaspedals eine verzögernde Kraft erzeugen, muss die Auslösung des

    oben genannten Signals folgenden Vorgaben entsprechen:


    FahrzeugverzögerungSignalauslösung
    ≤ 0,7 m/s² Das Signal darf nicht ausgelöst werden.
    > 0,7 m/s² und ≤ 1,3 m/s² Das Signal kann ausgelöst werden.
    > 1,3 m/s² Das Signal muss ausgelöst werden.


    Das Signal muss in jedem Fall spätestens dann abgeschaltet werden, wenn die Verzögerung 0,7 m/s² unterschreitet ( 8 ).