Beiträge von Gurke

    Also die Scheibe ist leider nicht im Fokus der Kamera. Aber es sieht ja doch nach blankem Metall aus nur mit ganz schmalen Rosträndern. Dass die Scheiben farblich verändert sind, wirst du aber wohl tatsächlich nicht ändern

    Das ist alles ein anderes Thema, was man in einem persönlichen Gespräch vertiefen kann. :)


    Ich wollte wie gesagt nur den Sachverhalt erläutern, dass es selten bis nie vorkommt, dass die Werkstatt uns bittet, mehr Mängel aufzuschreiben. Stattdessen kriegen wir laufend von den Werkstätten die Frage gestellt: "Kannst du da nicht einen Hinweis draus machen?"

    Ich habe das bei ner freien Werkstatt direkt neben meiner Firma machen lassen und 140€ + 25€ für die Werkstatt bezahlt.

    Ein Arbeitskollege meinte, wenn man das beim FTH machen lässt, würde die AU nicht berechnet werden und man würde nur 89€ bezahlen :/

    25 Euro Werkstattvorstellungsgebühr ist schon ziemlich hoch. Solche Zahlen kenne ich sonst nur von Nobelmarken. Damit meine ich nicht Audi, BMW oder Mercedes, sondern Aston Martin, Bentley oder Jaguar.


    Werkstätten dürfen die AU beisteuern (wenn sie die Berechtigung haben). Wie viel die Werkstatt für die AU verlangt, kann sie selbst bestimmen. Die HU-Gebühr der Überwachungsorganisationen ohne AU beträgt aktuell tatsächlich etwa 90 Euro.

    Ich würde der Werkstatt unterstellen den ein oder anderen Mangel aufschreiben zu lassen um an der Reparatur zu verdienen. Vielleicht etwas paranoid aber ich kann damit leben. ;)

    Gerade bei Vertragswerkstätten läuft es tendenziell eher umgekehrt. Die Fahrzeuge gehen zur Inspektion und werden nachträglich zur HU vorgestellt. Dabei werden Mängel festgestellt und die Werkstatt versucht dann einem vom Gegenteil zu überzeugen. Der Prüfer macht dem Kundenberater ja extra Arbeit. Der muss noch mal beim Kunden anrufen, sich eine Freigabe für die Reparatur holen, Teile bestellen, einen Werkstattauftrag auslösen und so weiter.


    Da wäre es einfacher, wenn wir das Auto nach der Inspektion bei der HU einfach durchwinken :rolleyes:

    Wasser kondensiert bevorzugt an Kondensationskeimen. Das sind im allgemeinen solche mikroskopischen Festkörper.


    Es ist definitiv so, dass gereinigte Scheiben weniger schnell beschlagen.

    Ich habe auch keine beschlagenen Scheiben, auch ohne AC, manueller Einstellung und Lüftung nur auf Fuß.


    Sobald ich aber auf Umluft schalte, dauert es keine 2 Minuten und die Feuchtigkeit ist da.


    Zur Sauberkeit: weil ein Freund genau dieses Thema gerade hatte: auch wenn sie sauber aussieht, kann sie dennoch dreckig sein. Bei ihm wurde die Frontscheibe getauscht. Danach hatte er dauernd beschlagene Scheiben. Ich empfahl ihm, sie mal peinlich genau zu reinigen. Danach fuhr er lange bei Regen und hatte keine Probleme mehr.

    Heute kletterte mein Durchschnittsverbrauch seit dem Tanken von 5,0 auf 6,0 durch 105 km Autobahn mit durchschnittlich 3000 U/min (meist zwischen 140 und 150 km/h). Im Vorfeld waren es etwa 230 km. Demnach war der Autobahnverbrauch also irgendwo bei 8-9 l. Für die Geschwindigkeit keine Revolution (dafür aber 3000 revolutions per minute...ich weiß, war flach ^^ ), aber dennoch ganz ok, denke ich.

    Laut meinem Kenntnisstand ist es beim Tagfahrlicht EU-weit so, dass die hinteren Leuchten nicht mit an gehen dürfen. Das gesamte Regelwerk bezieht sich explizit nur auf nach vorne gerichtete Lampen. Aber da kann uns einer der Experten hier bestimmt "Sicherheit" geben...

    Ich fühle mich mal angesprochen :saint:


    Also! :D


    Sowohl § 49a StVZO, welcher bei nationalen Genehmigungen greift (greifen kann), als auch die Rahmenrichtlinie 2007/46/EG, nach der noch viele unserer Corollas typgenehmigt wurden, als auch die neue Rahmenverordnung der EU 2018/858 verweisen zum Thema Anbau von Beleuchtungseinrichtungen auf die UN-Regelung 48 (oder auch ECE-R 48 geschrieben). Ergo gilt praktisch für alle PKW, LKW und deren Anhänger bis auf wenige Ausnahmen eben diese Regelung.


    Dort steht unter 6.19.7.4, dass Leuchten nach 5.11 eingeschaltet werden dürfen, wenn die Tagfahrleuchten eingeschaltet sind. Wird diese Variante gewählt, müssen mindestens die Schlussleuchten mit leuchten. Die unter 5.11 genannten Leuchten müssen wiederum so geschaltet sein, dass sie nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können (widerspricht sind in dem Sinne also so ein bisschen). Das sind:

    Begrenzungsleuchten

    Schlussleuchten

    ggf. vorhandene Umrissleuchten

    ggf. vorhandene Seitenmarkierungsleuchten

    Kennzeichenbeleuchtung


    Demnach gibt es die Möglichkeit, dass mit den Tagfahrleuchten nichts weiter leuchtet, oder wenigstens zusätzlich die Schlussleuchten.


    In der Erläuterung 10 zu der UN-Regelung wird das ganze noch mal...erläutert (wer hätte das gedacht ^^ ) . Da steht dann auch noch einmal explizit, dass das Einschalten der Schlussleuchten zu den eingeschalteten Tagfahrleuchten zulässig, aber nicht vorgeschrieben ist. Weiterhin wird beschrieben, dass mit Einführung der Tagfahrleuchten das gleichzeitige Einschalten der Schlussleuchten aus Kosten-/Nutzen-Betrachtung nicht gewollt war. Unter dem Gesichtspunkt, dass immer mehr Fahrzeuge mit LEDs ausgerüstet werden, wurde die Vorschrift dahingehend angepasst.

    Es wurde vor 12 Jahren zur Einführung von manchen Werkstätten und Zeitungen wie der BILD propagiert, dass die Verbräuche um bis zu 20 % steigen würden und die Motoren innerhalb kurzer Zeit daran kaputt gehen würden. "Es ist leichter, ein Atomkern zu spalten als ein Vorurteil", um es mal mit Einsteins Worten zu sagen.


    Ich habe es bei etlichen Leuten versucht. Da kannst du so viele sachdienliche Argumente vortragen und mit eigenen Erfahrungen aufwarten, wie du willst. Der Erfolg ist mäßig.


    Ich sag dann letztlich immer: Sprit ist anscheinend noch nicht teuer genug. Dann fühlen sich diejenigen immer so richtig auf den Schlips getreten ^^