Beiträge von Gurke

    Ich habe ein paar Titel in meiner Musik, die bis zum C1 gehen (ca. 33 Hz). Ich bin der Meinung, dass sie wiedergegeben werden, allerdings mit wenig Pegel. Enttäuscht mich auch immer wieder, wenn ich das höre (oder eben nicht richtig höre...).

    1-2 Titel habe ich auch noch, die auch noch unter das C1 gehen, was ja generell selten vorkommt. Hier ging ich ebenfalls immer davon aus, dass sie wiedergegeben werden, der Lautsprecher nur nicht in der Lage ist, sie verzerrungsfrei darzustellen, weswegen da nur die 1. Oberschwingung zu hören ist. Dass aber, so wie ihr das beschreibt, anscheinend schon weiter vorne das Problem liegt hätte ich so auch nicht erwartet. :(

    Dass breitere Reifen oftmals eine höhere Tragfähigkeit aufweisen, ist durchaus korrekt. Aber wie gesagt: es gibt selbst 195er Reifen mit dem nötigen 91er Tragfähigkeitsindex. Das ist nichts weltbewegendes. Wenn man bedenkt, dass selbst 7,5-Tonner auf der Vorderachse häufig nur eine 215er Breite fahren, relativiert sich der Zusammenhang zwischen Breite und Tragfähigkeit so ein bisschen. Wie ich schon mal weiter vorher erwähnte, sind 225er Reifen im Kompaktklassesegment eher selten anzutreffen.

    und auch kein TÜV Problem bekommen sollte.

    Doch. So, wie sie dort aussieht, ist sie zu bemängeln.


    ostfilinchen: so, wie Chris schon sagte, kriegst du sie vielleicht doch noch freigebremst. Ich stelle auch immer wieder fest, dass Bremsen bis zur Blockiergrenze aus Geschwindigkeiten bis 50 km/h tatsächlich nichts bringen. Sehr hohe Geschwindigkeiten und dann nicht mit Gewalt, aber schon kraftvolles Abbremsen leistet gute Dienste.

    Noch mal: Eine ABE heißt NICHT, dass die Teile stets und immer eintragungsfrei sind. Ich sehe haufenweise ABE, die eine Änderungsabnahme zwingend erforderlich machen, auch wenn sonst nichts weiter am Fahrzeug geändert wurde. Dadurch wird das nicht ein Teilegutachten. Das ist dann weiterhin eine ABE, trotzdem muss dann die Änderungsabnahme erfolgen.

    Die Begrifflichkeit Teilegutachten oder Allgemeine Betriebserlaubnis ist unabhängig davon, ob eine Änderungsabnahme erfolgen muss oder nicht, auch wenn selbige bei Teilegutachten immer erfolgen muss.


    Edit: Sowohl der Umgang mit Teilegutachten als auch mit ABEn ist nebenbei in Paragraph 19 Abs. 3 der StVZO geregelt.

    § 19 StVZO - Einzelnorm


    Für ABE ohne Abnahmepflicht gilt Nummer 1

    Für ABE mit Abnahmepflicht gilt Nummer 3

    Für Teilegutachten gilt Nummer 4

    Wenn sie denn auch auf das Grillfeisch im Sommer und den Braten im Winter aus den gleichen Gründen verzichtet, ist das durchaus eine legitime Argumentation. Wenn!

    Wozu ne TÜV-Abnahme? DieFedern haben eine ABE und solange man die originale Rad/-Reifenkombination nimmt ... brauch man also nicht zum TÜV.

    Ich habe das hier im Forum schon mehrfach kund getan, wiederhole mich aber gern. Eine ABE ist KEIN Freifahrtschein. Wenn in den Auflagen steht, dass eine Änderungsabnahme zu erfolgen hat, dann muss sie auch durchgeführt werden trotz ABE. Das kann unter Umständen auch dann der Fall sein, wenn sonst nichts am Fahrzeug geändert wurde.

    Irgendwo hatte ich gelesen, dass Ethanol bei der Verdampfung hilft, was dann wiederum definitiv zu einem geringeren Feinstaubausstoß führt. Aber 70 %?


    Den massiv geringeren Stickoxid-Ausstoß verstehe ich allerdings gar nicht. Stickoxide entstehen ja vor allem durch hohe Verbrennungstemperaturen. Das halte ich für wenig wahrscheinlich. Aber wie immer gilt: bitte bildet mich weiter. Ich finde das interessant.