...dass sie ihre SF-Klasse auf mich überträgt. Die Frage ist nur, wie weit das zurück geht. Die Zeit wo sie noch ein Auto auf sich zugelassen und versichert hat sind gut 30 Jahre her. Danach fuhr sie nur noch Dienstwagen.
Soweit mir bekannt ist kann man maximal soviele SF Jahre übertragen, wie der neue Versicherungsnehmer seinen Führerschein hat. Mit anderen Worten SF30 deiner Mutter und wenn du bspw. 20 Jahre deinen Führerschein schon hast, würde in SF20 etwa resultieren bei Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts deiner Mutter ! ![]()