Wenn ich aber der Geschädigte bin ist mir eigentlich egal was es kostet. Ich gebe mein Auto ab und bekomme es ganz wieder. Zu zahlen hat die gegnerische Versicherung.
Ander sieht es aus wenn ich den Schaden selbst verursacht habe und meine eigene Vollkasko greift, dann würde ich natürlich so vorgehen wie du
nein, auch mit der gegenerischen Versicherung kann man meist auf Basis des Kostenvoranschlags abrechnen. Es kann sein, dass es Schwierigkeiten gibt, wenn es zu hoch erscheint und sie verlangen, dass du bei einem ihrer Werkstätten/ Gutachter vorfährst. Allerdings gilt immer egal ob eigene oder gegenerische Versicherung, dass man dann die MwSt. vom Kostenvoranschlag nicht bekommt soweit mir bekannt !
Dabei ist immer auch wichtig: Ein kostenlosen Kostenvoranschlag ist Grundlage.
Die Kosten für ein Gutachten und von dir beauftragt wurde ohne Versicherungsdeckung wird nicht erstattet ist für einen Rechtsstreit aber u.U. besser.