Nicht jammern, wenn man sich freiwillig nackig macht nur um vermeintlich ein paar Kröten zu sparen.
Genieße was du gewählt hast…
Nicht jammern, wenn man sich freiwillig nackig macht nur um vermeintlich ein paar Kröten zu sparen.
Genieße was du gewählt hast…
Ein Yaris hat ja nur 3/4 der Zylinder. Irgendein Einstein wird sicher noch errechnen, dass der Wagen ja auch nur 3/4 so oft funken "tut".
😆
Ein 3 Zylinder ist so gesehen ja auch nur ein dreiviertel Takter ![]()
Die Sache ist halt die, dass der Händler, bzw. die Werkstatt nur in Vorkasse geht, wenn sie sich sicher sein kann, dass nach der Reperatur der Mangel abgestellt, und der Garantiefall abgeschlossen ist.
Nur so bekommen sie ihre Auslage von dem Hersteller (Toyota) wieder erstattet. Falls der Mangel weiterhin besteht, bleiben sie oder im dümmsten Fall der Kunde darauf sitzen.
Das Neuprogrammieren von Navis ist von der RELAX abgedeckt https://www.toyota.de/content/…ngungen_November_2025.pdf
Soweit ich es aber verstanden habe, hat die Kiste eh noch normale Gewährleistung. Da kann der Händler sich nicht rausreden. Auch Toyota nicht.
Es bleibt nur der Gang zum Anwalt
Bei meiner Wischwasserpumpe war nichts mit Vorleistung. Händler hat die anstandslos ersetzt und die Relax Garantie hat es übernommen. Schalte einen Anwalt ein
Das ist aber fast überall so, Updates macht mann auf eigenes Risiko. Mann hat ja die möglichkeit zum FTH zu gehen dann wirds auch übernommen wenns schief geht.
ChatGPT meint:
Nein – eine pauschale Haftungsfreizeichnung in der Bedienungsanleitung dürfte nach EU-Verbraucherrecht so nicht wirksam sein, wenn der Hersteller bzw. Verkäufer selbst ein Update bereitstellt und der Verbraucher es genau nach der mitgelieferten Anleitung installiert, dabei aber das Navigationsgerät beschädigt wird.
Entscheidend ist allerdings die Unterscheidung zwischen Sachmängelhaftung des Verkäufers, Herstellergarantie und einer etwaigen Schadensersatzhaftung des Herstellers.
1. Ein fest eingebautes Navigationssystem ist ein „digitales Element“
Bei einem modernen Fahrzeug fallen fest integrierte digitale Funktionen grundsätzlich unter die Regeln für Waren mit digitalen Elementen. Das deutsche Recht setzt hierfür insbesondere die EU-Richtlinie 2019/771 um.
§ 475b BGB verlangt ausdrücklich, dass die Ware auch hinsichtlich ihrer Aktualisierungspflichten vertragsgemäß bleibt. Der Unternehmer muss erforderliche Updates bereitstellen und den Verbraucher darüber informieren.
Das ist gerade für ein Navigationssystem relevant: Karten-, System- und gegebenenfalls Sicherheitsupdates sind kein völlig freiwilliges „Extra“, wenn sie erforderlich sind, damit das System weiterhin bestimmungsgemäß funktioniert.
2. Besonders wichtig: Fehlerhafte Update-Anleitung geht nicht zulasten des Verbrauchers
Hier wird es für deinen Fall interessant.
§ 475b Abs. 6 BGB sagt sinngemäß:
Wird die Installation unsachgemäß durchgeführt, bleibt das grundsätzlich ein Problem des Verbrauchers – aber nicht, wenn die unsachgemäße Installation auf einer mangelhaften Installationsanleitung beruht.
Noch deutlicher ist Art. 8 der EU-Richtlinie 2019/771: Eine durch fehlerhafte Installation verursachte Vertragswidrigkeit gilt als Vertragswidrigkeit der Ware, wenn die Installation durch den Verbraucher aufgrund einer mangelhaften Anleitung des Verkäufers bzw. des Anbieters der digitalen Elemente fehlschlägt.
Der Hersteller kann also nicht einfach schreiben:
„Updates erfolgen auf eigenes Risiko. Für Schäden, die während oder infolge eines Updates entstehen, übernehmen wir keine Haftung.“
und damit die gesetzlichen Ansprüche beseitigen.
3. Noch stärker ist der Fall, wenn das Update selbst fehlerhaft ist
Angenommen:
Dann kann sich der Hersteller nicht einfach darauf berufen, der Verbraucher habe das Update selbst durchgeführt.
Die EU-Kommission formuliert ausdrücklich, dass der Verkäufer verantwortlich bleibt, wenn ein vom Verkäufer bereitgestelltes Update eine Vertragswidrigkeit verursacht.
Das ist ein ziemlich wichtiger Punkt:
„Vom Verbraucher installiert“ bedeutet nicht automatisch „vom Verbraucher zu verantworten“.
4. Aber: Ein Unterschied zwischen Reparaturanspruch und weitergehendem Schadensersatz
Hier muss man sauber unterscheiden.
Wenn nach einem ordnungsgemäß durchgeführten Herstellerupdate das Navi nicht mehr funktioniert, kann beispielsweise ein Anspruch auf Nacherfüllung bestehen – also Reparatur oder Austausch.
Das ist etwas anderes als die Frage:
„Muss der Hersteller auch alle weiteren Schäden bezahlen, die dadurch entstanden sind?“
Dafür können zusätzliche Voraussetzungen gelten, insbesondere Verschulden, Pflichtverletzung und Kausalität.
Wenn beispielsweise durch ein fehlerhaftes Update nicht nur das Navi, sondern ein anderes Steuergerät beschädigt wird und dadurch ein Fahrzeugschaden von mehreren tausend Euro entsteht, ist die Rechtslage wesentlich komplexer.
5. Was der Hersteller dagegen durchaus darf
Der Hersteller darf sich auf den Verbraucher berufen, wenn dieser das Update entgegen den Vorgaben installiert.
Beispiel:
Hersteller schreibt:
Der Kunde ignoriert diese Vorgaben und zieht während des Updates den USB-Stick heraus.
Dann kann der Hersteller durchaus argumentieren, dass der Schaden durch eine unsachgemäße Installation des Verbrauchers verursacht wurde.
Aber selbst dann gibt es die wichtige Einschränkung:
War die Anleitung selbst fehlerhaft oder unvollständig, kann der Hersteller diese Verantwortung nicht einfach auf den Verbraucher abwälzen. § 475b Abs. 5 und 6 BGB machen genau diese Unterscheidung.
Der entscheidende Punkt bei deiner Frage
Wenn in der Bedienungsanleitung beispielsweise steht:
„Die Installation des Updates erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden am Navigationssystem oder Fahrzeug, die durch die Installation entstehen, übernimmt der Hersteller keine Haftung.“
würde ich diese Klausel nicht isoliert als wirksam ansehen.
Eine solche Klausel kann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers nicht einfach aushebeln. Die EU-Richtlinie sieht gerade vor, dass notwendige Updates bereitgestellt werden und dass der Verkäufer für Vertragswidrigkeiten einstehen muss.
Das gilt umso mehr, wenn das Update vom Hersteller selbst stammt und ausdrücklich für genau dieses Fahrzeug/Navigationssystem vorgesehen ist.
Und noch ein interessanter Aspekt
Bei einem Auto ist das Navi normalerweise nicht irgendein separat angeschlossenes Gerät. Es ist Bestandteil einer komplexen Ware mit digitalen Elementen. Die EU-Regelung geht deshalb gerade davon aus, dass solche digitalen Komponenten dauerhaft funktionsfähig gehalten werden müssen.
Der Gesetzgeber unterscheidet also bewusst zwischen:
„Der Kunde installiert ein fremdes, nicht vom Verkäufer bereitgestelltes Programm“
und
„Der Kunde installiert das vom Fahrzeughersteller bereitgestellte offizielle Update nach dessen Anleitung.“
Im zweiten Fall liegt die Risikosphäre wesentlich stärker beim Unternehmer.
Wenn du mir die konkrete Klausel aus der Bedienungsanleitung (Foto oder Wortlaut) und Automarke/Modell/Baujahr sowie Art des Updates gibst, kann ich dir ziemlich konkret prüfen, ob genau diese Haftungsklausel nach §§ 475b ff. BGB und der EU-Richtlinie 2019/771 unwirksam sein dürfte und wer im Schadensfall – Händler oder Hersteller – dein Ansprechpartner wäre.
Nicht alles was in einer Bedienungsanleitung steht, ist zwingend rechtens…
Da würde ich mal gepflegt meine Rechtsschutz in Anspruch nehmen und den Verbaucherschutz ins Boot holen. Navis leben von Updates..
Alles anzeigenGuten Abend zusammen,
ich hatte hier vor einiger Zeit schon einmal geschrieben, dass ich statt der gebohrten Löcher einen Schlauch eingebaut habe. Viele haben sich darüber lustig gemacht, aber ich bin damit zwei Jahre gefahren und hatte keinerlei Probleme.
Vor kurzem musste ich die vordere Stoßstange abnehmen und hatte dadurch Zugang zum Wischwasserbehälter. Bei dieser Gelegenheit habe ich ganz oben in den Behälter ein Loch gebohrt und dort den Schlauch eingesetzt.
Ich möchte ausdrücklich nicht empfehlen, dass jemand das nachmacht – für mich persönlich funktioniert diese Lösung aber sehr gut.
Das Fassungsvermögen meines Wischwasserbehälters beträgt jetzt 5.980 ml, also fast 6 Liter. Ich habe es genau ausgemessen.
Ich fahre damit inzwischen seit zwei Monaten und konnte bisher keinerlei Nachteile feststellen.
Wem die Lösung nicht gefällt, muss sie natürlich nicht nachmachen. 😉:
Pro-Tipp:
Bei der Gelegenheit Schlauch verlängern bis in den Kofferraum und direkt in den Nachfüllkanister stecken.
Dann hat der Ofen 11 Liter Wischwasser ![]()
Hab meinen TS im Januar 2020 neu gekauft und als erste Aktion 40kg Mike Sanders im und unterm Auto verteilt.
Jetzt rostet der Rollcontainer zwar nicht, aber im Sommer setzen sich die Löcher in den Türen regelmäßig mit Fett zu
Hmh. Der Audi B4 und der W124 links und rechts neben mir aufm Hof hatten damals keinen Hagelschaden davon getragen. Von daher, kann ich deine These mit dem dünnen Blech nicht bestätigen.
Teilkasko hat bei mir damals übernommen ohne Hochstufung.
Bei mir waren die Leisten auch betroffen. Schau mal dein Dach und die Haube ganz genau an. Die waren bei mir auch betroffen.
Bei der Karre ist leider nur Trompetenblech verbaut….