Software / Kartenupdates MM21 - Toyota Corolla Toyota MMS 21Toyota SMART CONNECT Plus (EU)

  • Ja, so läuft das leider mit der Toyota Garantie. Da ich auch Probleme mit meinem MM hatte, und keiner dafür aufkommen wollte, geht mein Fz wieder zurück!

    TS Hybrid 2.0 Lounge

    Mysticschwarz Mica

    EZ 05/2025

  • Software update manuell macht mann auf eigenes Risiko.

    Steht sogar in der Bedinungsanleitung, wenn ich das noch richtig im Kopf habe. Somit muss Toyota nichts übernehmen.

    Hstte auch mal eins geschrottet als ich manuell ein Navi update machte über USB Stick. Wurde mir zum Glück auf kulanz Toyota Schweiz bezahlt. Bei uns kostet das MM noch einbisschen mehr =O

    23er Corolla Hatchback GR-Sport Ash Grey

    24er GR Corolla Circuit Edition. Blue Flames

  • Nicht alles was in einer Bedienungsanleitung steht, ist zwingend rechtens…

    Da würde ich mal gepflegt meine Rechtsschutz in Anspruch nehmen und den Verbaucherschutz ins Boot holen. Navis leben von Updates..

  • Nicht alles was in einer Bedienungsanleitung steht, ist zwingend rechtens…

    Da würde ich mal gepflegt meine Rechtsschutz in Anspruch nehmen und den Verbaucherschutz ins Boot holen. Navis leben von Updates..

    Das ist aber fast überall so, Updates macht mann auf eigenes Risiko. Mann hat ja die möglichkeit zum FTH zu gehen dann wirds auch übernommen wenns schief geht.

    23er Corolla Hatchback GR-Sport Ash Grey

    24er GR Corolla Circuit Edition. Blue Flames

  • Das ist aber fast überall so, Updates macht mann auf eigenes Risiko. Mann hat ja die möglichkeit zum FTH zu gehen dann wirds auch übernommen wenns schief geht.

    ChatGPT meint:


    Nein – eine pauschale Haftungsfreizeichnung in der Bedienungsanleitung dürfte nach EU-Verbraucherrecht so nicht wirksam sein, wenn der Hersteller bzw. Verkäufer selbst ein Update bereitstellt und der Verbraucher es genau nach der mitgelieferten Anleitung installiert, dabei aber das Navigationsgerät beschädigt wird.

    Entscheidend ist allerdings die Unterscheidung zwischen Sachmängelhaftung des Verkäufers, Herstellergarantie und einer etwaigen Schadensersatzhaftung des Herstellers.

    1. Ein fest eingebautes Navigationssystem ist ein „digitales Element“

    Bei einem modernen Fahrzeug fallen fest integrierte digitale Funktionen grundsätzlich unter die Regeln für Waren mit digitalen Elementen. Das deutsche Recht setzt hierfür insbesondere die EU-Richtlinie 2019/771 um.

    § 475b BGB verlangt ausdrücklich, dass die Ware auch hinsichtlich ihrer Aktualisierungspflichten vertragsgemäß bleibt. Der Unternehmer muss erforderliche Updates bereitstellen und den Verbraucher darüber informieren.

    Das ist gerade für ein Navigationssystem relevant: Karten-, System- und gegebenenfalls Sicherheitsupdates sind kein völlig freiwilliges „Extra“, wenn sie erforderlich sind, damit das System weiterhin bestimmungsgemäß funktioniert.

    2. Besonders wichtig: Fehlerhafte Update-Anleitung geht nicht zulasten des Verbrauchers

    Hier wird es für deinen Fall interessant.

    § 475b Abs. 6 BGB sagt sinngemäß:

    Wird die Installation unsachgemäß durchgeführt, bleibt das grundsätzlich ein Problem des Verbrauchers – aber nicht, wenn die unsachgemäße Installation auf einer mangelhaften Installationsanleitung beruht.

    Noch deutlicher ist Art. 8 der EU-Richtlinie 2019/771: Eine durch fehlerhafte Installation verursachte Vertragswidrigkeit gilt als Vertragswidrigkeit der Ware, wenn die Installation durch den Verbraucher aufgrund einer mangelhaften Anleitung des Verkäufers bzw. des Anbieters der digitalen Elemente fehlschlägt.

    Der Hersteller kann also nicht einfach schreiben:

    „Updates erfolgen auf eigenes Risiko. Für Schäden, die während oder infolge eines Updates entstehen, übernehmen wir keine Haftung.“

    und damit die gesetzlichen Ansprüche beseitigen.

    3. Noch stärker ist der Fall, wenn das Update selbst fehlerhaft ist

    Angenommen:

    1. Das Fahrzeug funktioniert ordnungsgemäß.
    2. Der Hersteller stellt ein offizielles Navigations-/Firmwareupdate bereit.
    3. Der Verbraucher verwendet exakt die vom Hersteller vorgeschriebene Vorgehensweise.
    4. Das Update bricht ab oder enthält einen Fehler.
    5. Das Navigationsgerät ist anschließend funktionslos („bricked“).

    Dann kann sich der Hersteller nicht einfach darauf berufen, der Verbraucher habe das Update selbst durchgeführt.

    Die EU-Kommission formuliert ausdrücklich, dass der Verkäufer verantwortlich bleibt, wenn ein vom Verkäufer bereitgestelltes Update eine Vertragswidrigkeit verursacht.

    Das ist ein ziemlich wichtiger Punkt:

    „Vom Verbraucher installiert“ bedeutet nicht automatisch „vom Verbraucher zu verantworten“.

    4. Aber: Ein Unterschied zwischen Reparaturanspruch und weitergehendem Schadensersatz

    Hier muss man sauber unterscheiden.

    Wenn nach einem ordnungsgemäß durchgeführten Herstellerupdate das Navi nicht mehr funktioniert, kann beispielsweise ein Anspruch auf Nacherfüllung bestehen – also Reparatur oder Austausch.

    Das ist etwas anderes als die Frage:

    „Muss der Hersteller auch alle weiteren Schäden bezahlen, die dadurch entstanden sind?“

    Dafür können zusätzliche Voraussetzungen gelten, insbesondere Verschulden, Pflichtverletzung und Kausalität.

    Wenn beispielsweise durch ein fehlerhaftes Update nicht nur das Navi, sondern ein anderes Steuergerät beschädigt wird und dadurch ein Fahrzeugschaden von mehreren tausend Euro entsteht, ist die Rechtslage wesentlich komplexer.

    5. Was der Hersteller dagegen durchaus darf

    Der Hersteller darf sich auf den Verbraucher berufen, wenn dieser das Update entgegen den Vorgaben installiert.

    Beispiel:

    Hersteller schreibt:

    • Motor ausschalten
    • Fahrzeug nicht bewegen
    • vorgeschriebenen USB-Stick verwenden
    • bestimmte Datei nicht verändern
    • ausreichende Batteriespannung sicherstellen
    • Update nicht unterbrechen

    Der Kunde ignoriert diese Vorgaben und zieht während des Updates den USB-Stick heraus.

    Dann kann der Hersteller durchaus argumentieren, dass der Schaden durch eine unsachgemäße Installation des Verbrauchers verursacht wurde.

    Aber selbst dann gibt es die wichtige Einschränkung:

    War die Anleitung selbst fehlerhaft oder unvollständig, kann der Hersteller diese Verantwortung nicht einfach auf den Verbraucher abwälzen. § 475b Abs. 5 und 6 BGB machen genau diese Unterscheidung.


    Der entscheidende Punkt bei deiner Frage

    Wenn in der Bedienungsanleitung beispielsweise steht:

    „Die Installation des Updates erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden am Navigationssystem oder Fahrzeug, die durch die Installation entstehen, übernimmt der Hersteller keine Haftung.“

    würde ich diese Klausel nicht isoliert als wirksam ansehen.

    Eine solche Klausel kann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers nicht einfach aushebeln. Die EU-Richtlinie sieht gerade vor, dass notwendige Updates bereitgestellt werden und dass der Verkäufer für Vertragswidrigkeiten einstehen muss.

    Das gilt umso mehr, wenn das Update vom Hersteller selbst stammt und ausdrücklich für genau dieses Fahrzeug/Navigationssystem vorgesehen ist.

    Und noch ein interessanter Aspekt

    Bei einem Auto ist das Navi normalerweise nicht irgendein separat angeschlossenes Gerät. Es ist Bestandteil einer komplexen Ware mit digitalen Elementen. Die EU-Regelung geht deshalb gerade davon aus, dass solche digitalen Komponenten dauerhaft funktionsfähig gehalten werden müssen.

    Der Gesetzgeber unterscheidet also bewusst zwischen:

    „Der Kunde installiert ein fremdes, nicht vom Verkäufer bereitgestelltes Programm“

    und

    „Der Kunde installiert das vom Fahrzeughersteller bereitgestellte offizielle Update nach dessen Anleitung.“

    Im zweiten Fall liegt die Risikosphäre wesentlich stärker beim Unternehmer.

    Wenn du mir die konkrete Klausel aus der Bedienungsanleitung (Foto oder Wortlaut) und Automarke/Modell/Baujahr sowie Art des Updates gibst, kann ich dir ziemlich konkret prüfen, ob genau diese Haftungsklausel nach §§ 475b ff. BGB und der EU-Richtlinie 2019/771 unwirksam sein dürfte und wer im Schadensfall – Händler oder Hersteller – dein Ansprechpartner wäre.

  • Das ist doch eine Garantie nur für Reiche … Wer es sich nicht leisten kann, hat praktisch keine „Garantie“. Und es geht nicht nur um das Multimediasystem, sie verlangen das wohl bei allen Reparaturen … Erst bezahlen und vielleicht bekommt man das Geld später zurück. Für mich klingt das ehrlich gesagt wie eine Abzocke.

    Ich finde es einfach unglaublich, dass bei mir nur noch etwa eine Minute vom Update gefehlt hat. Und es geht nicht einmal um die Karten selbst, sondern nur um die Updates für die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Deshalb finde ich den Preis auch völlig übertrieben, zumal mein Auto eigentlich gar kein richtiges Navi/GPS hat. Es geht um das Toyota Smart-System.

    Wie genau war noch einmal die Vorgehensweise, die ein anderer User mit dem Abklemmen der Batterie beschrieben hat? Das hat bei einigen Leuten funktioniert … Ich verstehe einfach nicht, warum man aus dieser Endlosschleife nicht irgendwie herauskommt.

    Und noch eine Frage an alle, die das System auf Garantie austauschen lassen haben: Musstet ihr tatsächlich diese unglaublichen 8.691 € vorab bezahlen und einfach die Daumen drücken, dass Toyota die Garantie akzeptiert?

  • Bei meiner Wischwasserpumpe war nichts mit Vorleistung. Händler hat die anstandslos ersetzt und die Relax Garantie hat es übernommen. Schalte einen Anwalt ein

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