Gurke Danke! Jetzt habe ich endlich verstanden, warum "nur" meine 18 Zoll Sommerfelgen (original GR) zusammen mit der Tieferlegung geprüft wurden.
Die Winterräder (17 Zoll mit ABE) fallen bei mir unter den von dir genannten Punkt:
"1. Gegen die Verwendung anderer Rad-/Reifenkombinationen bestehen keine Bedenken, wenn zu den verwendeten Rädern gültige Prüfzeugnisse (also ABE oder Teilegutachten) vorliegen und die darin genannten Auflagen bis auf die Forderung nach dem serienmäßigen Fahrwerk eingehalten sind."