Das ergibt sich direkt aus den offiziellen Toyota Relax Garantiebedingungen (Abschnitt "Ausschlüsse" / "Einschränkungen").
Toyota schließt die Garantie für das Gesamtfahrzeug bei Modifikationen nicht pauschal aus. Es gilt das Verursacherprinzip.
Wenn du einen EHR-Bypass einbaust, verlierst du logischerweise jegliche Garantieansprüche auf die Abgasanlage und das EHR-System selbst. Schutz für den Rest bleibt bestehen, d. h. alle anderen Baugruppen, die im Relax-Teilekatalog aufgeführt sind, wie Elektromotor, Inverter, Getriebe, Klimakompressor usw., bleiben voll abgesichert.
Beim Relax-Qualifikationscheck prüft der Toyota-Mechaniker den allgemeinen Zustand des Wagens. Ein sauber verbauter Bypass führt nicht dazu, dass das Auto im System als "nicht relax-fähig" markiert wird. Der Mechaniker vermerkt lediglich die Modifikation am Kühlsystem/Auspuff, wodurch dieser spezifische Teil von der Deckung ausgeschlossen wird. Der Rest des Autos bekommt das Relax-Zertifikat.
Wenn der EHR-Schaden bereits offiziell bei Toyota gemeldet und als Garantiefall anerkannt wurde, der Händler aber während der wochenlangen Wartezeit auf das Ersatzteil von sich aus keinen Bypass gelegt hat, spricht absolut nichts dagegen, diesen vorübergehend selbst einzubauen. Da der Schaden bereits registriert und die Reparatur genehmigt ist, gefährdet diese temporäre Notlösung, um den Kühlmittelverlust zu stoppen, den bereits bewilligten Austausch des EHR-Moduls nicht.