Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden sind. Das ist der große Unterschied zur Garantie, die weitergehender sein kann. Kann also auch sein, dass sich der Käufer freut und sich die Versicherung ärgert. Weiß man vorher nicht, erst hinterher ist man immer schlauer.
So steht es im Gesetz und das habe ich bereits zweimal auch so vom Verkäufer bezahlt bekommen. Bei meiner C Klasse ist der Klimakompressor im ersten Jahr kaputt gegangen und wurde auf Kosten des Händlers ersetzt und bei meinem Corolla ist im ersten Jahr eine Rückleuchte undicht geworden und auch hier wurde das anstandslos vom Händler bezahlt. Das war beides bei Übergabe nicht defekt, wird in der näheren Erläuterung des Gesetzestext vom Gesetzgeber aber so angenommen, als wenn der Mangel bei Übergabe bereits da war.
Wichtige Punkte zur Gewährleistung im 1. Jahr:
Beweislastumkehr (§ 477 BGB): Innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe liegt die Beweislast beim Verkäufer. Tritt ein Defekt auf, muss der Händler nachweisen, dass das Auto bei Übergabe mangelfrei war.Anspruch: Der Käufer hat Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung, wenn ein Sachmangel vorliegt, der nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist.Verkürzung: Gewerbliche Händler können die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen im Kaufvertrag auf ein Jahr verkürzen.