Beiträge von Byte

    Die StVO gilt nicht auf Privatgrundstücken und auch nicht im Ausland. Und wenn jemand mit Körperbehinderung die Vorwärmfunktion nutzt, weil er die Scheibe nicht freikratzen kann, dann läuft der Motor auch nicht "unnötig", sondern aus Verkehrssicherheitsgründen. Toyota schießt übers Ziel hinaus.

    Da hast du Recht, aber dann kommt die TA Luft ins Spiel, an die du dich als Privatperson auch halten solltest. Wenn deine Nachbarschaft eine Gute ist, ists egal. Wenn nicht und der Nachbar beschwert sich, kommt die TA Luft ins Spiel.

    Das Thema Zündkerzen bei 90000 km oder 6 Jahren ist abhängig von dem was in eurem Serviceheft steht. Steht im Serviceheft das die Zündkerzen nach 90000 km ohne den Zusatz 6 Jahre, werden sie auch erst bei 90000 km getauscht. Wenn das dann erst die 10 Inspektion ist, wo die 90000km erreicht werden, werden sie erst dann getauscht. Die Relaxgarantie bleibt erhalten.

    Steht im Serviceheft 90000km oder 6 Jahre drin, werden sie dann auch getauscht, egal was das Fahrzeug gelaufen hat. Wer die Zündkerzen dann nicht wechseln lässt, verliert die Relaxgarantie.

    Schaut in euer Serviceheft, dann wißt ihr es. Es gibt Händler die Prüfen die Zündkerzen bei der 6 Inspektion. Das ist der Fall, wenn die 6 Jahresfrist nicht in eurem Serviceheft steht.

    Du hast 12 Monate Gewährleistung. Da würde ich drauf bestehen, dass diese Reparaturkosten auf seine Kappe gehen.

    Ist natürlich schwierig zu Beweisen, ob es nicht dir passiert ist. Probieren würde ich das Trotzdem.

    Wenn er das nicht übernimmt, würde der mich nie Wiedersehen.

    Aus § 434 III BGB:


    Eine Sache entspricht "den objektiven Anforderungen, wenn sie (...) eine Beschaffenheit aufweist, (...) die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung (...) der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden".


    So ein Gesetz lässt sich nicht einfach dadurch umgehen, dass man sich per AGB vorbehält, die Sache jederzeit per Fernabschaltung in einen mangelhaften Zustand zu versetzen, nachdem der Käufer geblecht hat ;)

    Die App die das ermöglicht, hast du aber nicht gekauft. Die gab es kostenlos dazu. Das Fahrzeug selbst, was du bezahlt hast, hat keinen Sachmangel und somit greift dieser BGB nicht. Aber nun bin ich auch raus. Probiert es doch einfach.

    Doch hier gab es jemanden der den Tank mal leer gefahren hat. Weiß aber leider nicht mehr wer das war. Ich meine mich zu erinnern, dass er ab RRW 0, über 150km weit gekommen ist.

    Ich bin zwar nicht betroffen und sehe das eventuell aus einer anderen Sichtweise. Das gekaufte Fahrzeug selbst hat keinen Sachmangel. Alles was gekauft wurde funktioniert. Hinzu kommt eine kostenlos zur Verfügung gestellte App. Erst mit dieser wird die Funktion ermöglicht. Ich hatte weiter oben schon mal geschrieben ob mal jemand in die Nutzungsbedingungen der App geschaut hat. Ich habe kein Konto da ich keine App nutze. Ich denke hier steht drin was rechtlich richtig ist. Die Funktion ist in anderen Ländern ja zugelassen. Toyota baut aus Kostengründen nicht großartig unterschiedlich. Von daher gehe ich davon aus, das in den Nutzungsbedingungen, die von jedem bestätigt worden sind, drin steht ob, Toyota diese App jederzeit erweitern oder beschränken darf.