Beiträge von Byte

    Das ist der Grund, dass ich eine kleinere Batterie rein gemacht habe. Die ist schneller Voll. Das funktioniert aber auch nur dann wenn die Strecke die man täglich fährt auch zu der kleineren passt. Also nur Kurzstrecke 1-5 km funktioniert hier auch nicht.

    Mir persönlich ist das ziemlich Wumpe ob ich 4,5 oder 5 L verbrauche. Mein Fahrzeug davor hat 9 L gebraucht. Die Ersparnis bei 20 000 km im Jahr ist so enorm, das mich der halbe Liter nicht interessiert. Auch dieses Tankverhalten von eineigen kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Da ist der Sprit 3 Cent Preiswerter und man stellt sich als zwanzigster mit laufenden Motor ( nicht unser Hybrid ) in die Warteschlange. Was Spart man denn da übers Jahr? So um die 200 Euro. Das sind 60 Cent am Tag. Die kann ich zur Not locker woanders einsparen. Und bitte kommt mir jetzt nicht mit der Umwelt. Für die tue ich reichlich in einem anderen Bereich. Da müßten andere ersteinmal nachziehen.

    xrage

    „Sie können die Inspektion ohne Nachteile in der Türkei durchführen lassen, da die Toyota Relax-Garantie auch in der Türkei anerkannt wird.“


    Hier liegt dein Problem. Hier steht nicht, dass die Relax Garantie aus der Türkei auch in Deutschland anerkannt wird.

    Das ist wirklich Abzocke . Meine Goodyear Vector Gen3 auf die 17 Zoll Felgen haben mich 400 Euro gekostet. 2 Stück Falken konnte ich noch für 60 Euro veräußern, somit nur 340 Euro.

    400 Euro mit aufziehen und auswuchten für 4 Stück? Ich zahle morgen für Vorne 260 Euro mit aufziehen, auswuchten und Altreifenentsorgung.

    Mit einer Taschenlampe. Das geht? Ich dachte immer der Sensor reagiert nur auf eine entsprechende Lichtfrequenz. Deshalb geht das Licht auch bei so einem diffusen Abendlicht ( tief stehende Sonne ) an und in der Stadt im Dunkeln unter einer Laternen nicht aus. Ich lerne gerne dazu.

    Ist das Fahrzeug unfallfrei?

    Ist unterhalb links vom Lenkrad eine Stellrädchen um die Leuchtweite einzustellen?

    Hier der genaue Text:

    § 477

    Beweislastumkehr

    (1) 1Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. 2Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.

    (2) Ist bei Waren mit digitalen Elementen die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elemente im Kaufvertrag vereinbart und zeigt sich ein von den vertraglichen Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der digitalen Elemente während der Dauer der Bereitstellung oder innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die digitalen Elemente während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft waren.