Beiträge von Byte

    Das BMS kennt die Batteriegröße nicht. Die Batterie wird nicht am Fahrzeug angelernt. Es ist ausgelegt auf ein 45 AH Batterie. Das heißt, bei gleicher Ladespannung ist die kleinere schneller voll. UND BITTE ich habe dich auch nicht angegriffen. Der Unterschied besteht lediglich in der zur Verfügung stehenden Kapazität. Und in einem Punkt stimme ich dir zu. Die größere nimmt mehr Strom auf. Aber nur weil sie ständig leer ist. Und jetzt sind wir wieder bei der Ladespannung, die für beide Batterien identisch ist.

    Und jetzt klinke ich mich wieder aus, denn ich habe keine Lust für eine andere Meinung, die ich begründet habe, angegriffen zu werden.

    Ich sehe das ganz anders. Auch wenn hier alle was anderes sagen.

    Warum die Batteriegröße keine Rolle für die Ladespannung spielt

    • Das Lademanagement liefert eine konstante Ladespannung.
    • Beide Batterien bekommen die gleiche Spannung, egal ob klein oder groß.
    • Die Batterie entscheidet selbst, wie viel Strom sie aufnimmt, abhängig von:
      • ihrem Ladezustand
      • ihrem Innenwiderstand

      Das führt dazu, das eine kleiner auch schneller voll ist. ich kann nicht nachvollziehen, warum eine größere Batterie schneller voll sein soll. Sorry, aber ich bin halt anderer Meinung.


    Ich sehe nicht die fehlenden 7Ah oder 9Ah bei der 45Ah Batterie als Hauptproblem beim FL,sondern die beschissene Ladehysterese.

    Wenn man die kleine Batterie nicht vollgeladen bekommt,dann die größere erst recht nicht. Zieht man den Stecker vom Batteriesensor ab, wird zwar die Batterie dauerhaft geladen,dafür aber ein Fehler im Fehlerspeicher abgelegt. Im VFL kann ich die Laderegelung zumindest überlisten, indem ich das Standlicht einschalte.

    Da bin ich froh, dass das jemand anderes genauso sieht wie ich. Ich hatte das mit der größeren Batterie schon vor längerer Zeit mal in Frage gestellt. Daraufhin bin ich hier im Forum quasi verhauen worden ;). Meine Batterie ist vor gut einem halben Jahr kaputt gegangen. Die hat gut 5 Jahre gehalten. Jetzt habe ich eine 44 AH Batterie drin und keinerlei Probleme.

    Selbstverständlich gilt das BImschG auf Privatgrundstücken. Ich habe lediglich bestritten, dass das was mit der TA Luft zu tun hat ;) Kann Dir doch nicht Deine Argumente vorsagen, die Du nicht bringst.


    § 38 I BImSchG besagt, Fahrzeuge "müssen so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben". Zeig mir eine Gerichtsentscheidung, die besagt, dass das Vorheizen aus Sicherheitsheitsgründen, wobei der Motor gerade nur so lange läuft, bis er warm genug ist und dann gleich wieder ausgeht, "vermeidbar" ist. Das lässt sich diskutieren. Und es lässt sich durchaus auch streng sehen, das weiß man nicht, an welche Richterin man gerät, keine Frage. In jedem Fall aber wirst Du mir keinen Fall nennen können, wo das jemals vor Gericht kam oder auch nur ein Knöllchen verteilt wurde. Wenn ich losfahre, schläft das Ordnungsamt noch. Wahrscheinlich wissen die auch nicht mal, ob sie überhaupt zuständig sind.

    Wortspielerei, nichts anderes

    Die StVO gilt nicht auf Privatgrundstücken und auch nicht im Ausland. Und wenn jemand mit Körperbehinderung die Vorwärmfunktion nutzt, weil er die Scheibe nicht freikratzen kann, dann läuft der Motor auch nicht "unnötig", sondern aus Verkehrssicherheitsgründen. Toyota schießt übers Ziel hinaus.

    Da hast du Recht, aber dann kommt die TA Luft ins Spiel, an die du dich als Privatperson auch halten solltest. Wenn deine Nachbarschaft eine Gute ist, ists egal. Wenn nicht und der Nachbar beschwert sich, kommt die TA Luft ins Spiel.

    Das Thema Zündkerzen bei 90000 km oder 6 Jahren ist abhängig von dem was in eurem Serviceheft steht. Steht im Serviceheft das die Zündkerzen nach 90000 km ohne den Zusatz 6 Jahre, werden sie auch erst bei 90000 km getauscht. Wenn das dann erst die 10 Inspektion ist, wo die 90000km erreicht werden, werden sie erst dann getauscht. Die Relaxgarantie bleibt erhalten.

    Steht im Serviceheft 90000km oder 6 Jahre drin, werden sie dann auch getauscht, egal was das Fahrzeug gelaufen hat. Wer die Zündkerzen dann nicht wechseln lässt, verliert die Relaxgarantie.

    Schaut in euer Serviceheft, dann wißt ihr es. Es gibt Händler die Prüfen die Zündkerzen bei der 6 Inspektion. Das ist der Fall, wenn die 6 Jahresfrist nicht in eurem Serviceheft steht.

    Du hast 12 Monate Gewährleistung. Da würde ich drauf bestehen, dass diese Reparaturkosten auf seine Kappe gehen.

    Ist natürlich schwierig zu Beweisen, ob es nicht dir passiert ist. Probieren würde ich das Trotzdem.

    Wenn er das nicht übernimmt, würde der mich nie Wiedersehen.