Der Lkw läuft nur im Stand,weil der Kompressor die Behälter mit Druckluft auffüllt, damit Bremse und Luftfederung funktionieren.😉
Ja genau, der LKW-Motor läuft warm, weil er warmlaufen MUSS. Dieses Warmlaufenlassen ist zulässig, weil nur das UNNÖTIGE Laufenlassen nach der StVO (auf öffentlichen Straßen) verboten ist. Und jetzt wollen mir diese Klugscheißer erzählen, dass es unnötig sein soll, das Fahrzeug und die Scheiben vor dem Losfahren von Schnee und Eis zu befreien und durch das (moderate) Vorwärmen des Innenraums zu verhindern, dass die Scheiß Scheiben gleich wieder von innen festfrieren? Dazu konnte man übrigens bisher in der App auf Vorwärmen drücken und dabei auch auswählen, dass die Scheibenheizung angeht. Das hat Toyota jetzt gleich mit abgestellt. Aus gutmenschlichen, aber unwirksamen Umweltschutzvorwänden soll ich jetzt also im Blindflug losfahren und gleich gegen den nächsten Baum oder Fußgänger, weil ich nix seh. Die Welt wird immer blöder. Auf meinem Grundstück gilt die Scheiß StVO übrigens nicht, da lass ich die Karre so lange laufen wie ich will. Und wenn ich - ohne Warmlaufenlassen - anschließend einmal sinnlos zu Mc-Kotz fahre (ich laufe aus Umweltschutzgründen dorthin, ich dumme Schnepfe), dann ist das OHNE WEITERES zulässig. Aber moderat vorwärmen da tun die Gutmenschen so, als würde man damit den Weltuntergang verursachen. Leute ...
Liebes Toyota: Ihr müsst Euch an die nationalen Gesetze halten, keine Frage. Aber Ihr schießt erstens übers Ziel hinaus. Die Fernvorwärmung per elektrischer Scheibenheizung wäre durchaus zulässig (UND SINNVOLL!!). Das sollte (und darf!) wieder aktiviert werden. Die Scheibenheizung läuft elektrisch und der Strom kommt aus der Batterie. Und zweitens: Toyota-Fahrer müssen nicht bevormundet werden. Sie können selbst denken und sie können die Vorwärmfunktion selbst verantwortungsvoll und moderat nutzen, SOWEIT ES ERFORDERLICH IST. Und dass man nicht mit einem Fahrzeug mit vereisten Scheiben losfährt, das macht verkehrssicherheitsmäßig wirklich sehr sehr viel Sinn. Und das würde ich jederzeit mit dem städtischen Hilfssherriff ausdiskutieren und zur Not auch mit dem zuständigen Richter. Das Vorwärmen des Innenraums als "aus Komfortgründen" und damit als unzulässig abzutun geht fehl. Es gibt im Winter Situationen, wo das Vorwärmen aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich ist. Und davon geht die Welt nicht unter. Weil mein Nachbar der darf auch einen Audi Kuh Zwanzig fahren mit tausend PS und 500 g CO2 / 10 km, aber wir umweltbewussten Toyota-Hybrid-Fahrer sollen mit vereisten Scheiben in den Graben fahren. Das geht doch auf keine Kuhhaut.