Die Klage wird kein Richter in Deutschland zulassen.
Eine derartige Klage ist ohne weiteres zulässig. Unsicher ist lediglich, ob sie auch begründet ist. Da gibt es schon das eine oder andere Fragezeichen und vor Gericht wie auf hoher See ... . Aber es gibt auch einiges, was eben dafür spricht.
Ideal wäre eine Großkanzlei, die auf Massenverfahren mit einer Vielzahl von Kläger:innen spezialisiert ist. Da käme Toyota ganz schön ins Schwitzen.
Vielleicht geht Toyota dann proaktiv auf die Betroffenen zu und mildert die Sache etwas ab. Die könnten z.B. die Abschaltung nur auf neue Kund:innen beschränken und dies so kommunizieren, dass neue Corollas das Fernvorwärmfeature eben nicht mehr haben werden. Dann weiß jede(r) neue Bescheid und kann sich darauf einstellen.
Anders aber die bisherigen Kund:innen. Die haben auf die Werbeversprechen vertraut. Die haben sich den Corolla gekauft, für den explizit mit dem Vorwärmfeature geworben wurde. Es ist anzunehmen, dass nicht damit geworben wurde, dass man da was illegales mit machen soll, sondern die Anahme war sicher, dass die Kund:innen das Vorwärmen im Rahmen der geltenden Gesetze nutzen sollten. Also z.B. auf dem Privatgrundstück oder in einem Land, in dem das Warmlaufenlassen eindeutig erlaubt ist oder eben in einer Extremsituation im Winter, wo du mit einfachem Kratzen nicht weit kommst, aber verpflichtet bist, die Scheiben von Eis und Schnee zu befreien, um niemandes Leib und Leben zu gefährden!! Kein Grund also für eine unrechtmäßige Abschaltung, sondern Zeit für Vertrauen und Augenmaß.
Mich würde schon interessieren, wer da jetzt plötzlich Druck auf Toyota macht. KBA? DUH? Schnieder?
Leider verliert der Corolla damit weiter an Attraktivität und es wird deutlich, dass er nicht mehr auf dem Stand der Technik ist. Keine Wärmepumpe, keine Ausrüstung oder wenigstens Vorrüstung für eine Standheizung ab Werk, eigentlich zu wenig Platz im Motorraum für eine Standheizung bzw. ein sehr sehr aufwändiger und teurer Einbau und zu guter letzt eine nicht geeignete 12-V-Batterie. Schade.