Beiträge von Inigualable

    Ich denke dieser Artikel und die Argumentation von Lexus/Toyota sagt schon alles

    Die Argumentation ist nicht neu. Toyota wird sich ja selbst nicht schlecht machen. Ob es rechtens ist, entscheidet aber am ende nicht Toyota.


    Was für Heuchler! Es wird gesagt dass die Entscheidung u.a. für die Umwelt getroffen wurde. Wenn das wahr wäre müssten Sie weltweit die Stadtklimaanlagen abstellen. Aber irgendwie müssen sie es ja verkaufen und mehr geht es nicht und viele glauben das einfach und nicken. Genau das wird Toyota erreichen keine Gegenwehr.

    Angebote zwischen 350€ und 600€ - ich weiß im prinzip nur für einen Ölwechsel.

    Bei Audi lag ich auch bei ca. 350€ für einen Ölwechsel (ja den kann man für 100€ selber machen), ohne Garantieverlängerung.

    Liegt an der Benzinpumpe, die muss für die Kühlung mit Benzin umgeben sein. Irgendwo müsse sie ja die 15 Jahre Garantie schaffen.

    Der Paragraf besteht schon sehr lange und Toyota hat im Prinzip mit der Nutzbarmachung dieser Funktion schon rechtswidrig gehandelt. Soll heißen, du hättest es nie benutzen dürfen und somit wirst du auch keinen Mangel geltend machen können. Fakt ist, es wird schon in der Fahrschule gelehrt, das man das Fzg. nicht unnötig laufen lässt.

    1. Rechtswidrigkeit = Toyota Problem


    2. Toyota hat das ganze mit Standklima verkauft und muss nach Recht eine Rechtskonforme Standklima nachrüsten oder einen Ausgleich zahlen. Ansonsten hätte VW beim Dieselskandal nur die Motoren softwareseitig lahm legen müssen und hätte dann sagen können: „Ist jetzt Rechtskonform und sogar besser, null Schadstoffe.“


    3. „Unnötig“ ist eine Definitionssache. Ich sehe das Aufwärmen des Autos als nötig an, da ich bei beschlagener Scheibe nichts sehe und auch nicht fahren darf. Also brauche ich den laufenden Motor vor Start und Wärme im Auto um sicher fahren zu können und zu dürfen. Wenn man wie manche einen Schwamm nutz vergrößert man das Problem. Alles verschmiert, man sieht bei Tiefstehender Sonne nichts mehr und behält mit dem Schwamm die Feuchtigkeit im Auto, was noch mehr zum beschlagen führt.

    Es ensteht einfach kein nachweisbarer Schaden durch den Wegfall der Funktion und genau das müsste man vor Gericht einklagen.

    Nachweisbarer Schaden: fehlende Standklimafunktion

    Gericht: Ja, ist aber nicht der erste Schritt. Oder willst du nicht verstehen, dass du erst ins Auto steigen musst und dann losfahren bevor du am Ziel aussteigen kannst?