Was mich allerdings nach wie vor nervt ist diese Vorbehaltsklausel im Ankaufvertrag: Wir zahlen den vereinbarten Betrag nur wenn bei Übergabe optisch und technisch einwandfrei. Wer weiß was denen einfällt.
Keine Angst das ist wirklich nur dafür gedacht, dass dein Auto seit der Besichtigung und Wertfestlegung im Kaufvertrag, verändert wurde oder größere (Unfall-)Schäden aufgetaucht sind. Ein kleiner Kratzer vom Einkaufswagen, fällt da nicht ins Gewicht, aber wenn hinten die Stoßstange und der halbe Kofferraum fehlt, weil der Einkaufswagen 12 Meter lang war und auf den Namen Linie 6 hört, dann läuft das unter besagter Klausel. Wenn dein altes Auto von den gelben Engeln zur Übergabe gebracht werden muss, kannst du ebenfalls davon ausgehen, dass der FTH das Sümmchen reduzieren wird. In der Regel ist aber alles, was optisch damals an Makeln da war schon eingepreist, genau wie anstehende Reparaturen oder Zahnriemenwechsel vorm Wiederverkauf.