Rad-/Reifenkombinationen - was darf ich auf meinem Corolla fahren?

  • TÜV schreibt(Seite 4, 7. Technische Beurteilung): , „Die unter 6. genannten Fahrzeugteile sind in der oben angegebenen Genehmigung enthalten“. Wie ich verstehe meint TÜV die EG-Typgenehmigung des Fahrzeuges. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass diese Räder zum Zeitpunkt der Begutachtung durch TÜV bereits durch luxemburgische und belgische Behörden genehmigt waren und nicht nach der EG-Typgenehmigung des Fahrzeuges kamen. Eventuell haben Luxemburgische und belgische Behörden lediglich Große, Werkstoff, Traglast der Räder aber nicht die zum Beispiel Lackfarbe der Felgen genehmigt.

    Das Gutachten bezieht sich ja schon auf die beschriebenen Räder, also auch in der Farbe, so verstehe ich das. In den Beschreibungen der Räder sind bei zwei Rädern auch zwei verschiedene Teilenummern angegeben, die beziehen sich dann wahrscheinlich auf die beiden Farbvarianten. Aber stimmt schon. So besteht nun die Frage, wieso überhaupt Räder separat begutachtet werden, wenn sie doch vorher schon in der Genehmigung enthalten sind?


    Meine Vermutung: unter 5. wird explizit die Typgenehmigung mit der Nachtragsnummer 11 genannt. Vielleicht sind über diesen Nachtrag die vier gelisteten Räder genehmigt worden, wie es bei 7. steht. Toyota Deutschland möchte, dass die Räder jetzt auch für die Nachträge 0 bis 10 genehmigt werden. Das scheint insofern plausibel, da wie zuvor erwähnt beim Nachtrag Null zumindest als legale Größe anfangs nur die 18-Zöller existierten.


    Gleiches gilt dann für den zweiten Teil des pdf, weöches sich auf die andere Genehmigungsnummer bezieht. Zunächst wird explizit auf Nachtrag 9 verwiesen, dann aber soll es für alle Nachtragsnummern genehmigt werden.


    Aber: meine Winterräder sind die PW457-02003 (schwarz) und die gab es demnach schon 2021 im Räderkatalog (genau wie die anderen, die kenne ich auch noch von den Bildern; damals waren es sogar noch mehr...).


    Vielleicht ist das Gutachten an sich aber auch einfach missverständlich geschrieben oder sogar fehlerhaft (halte ich für unwahrscheinlich).

    Wie ich verstehe gehören zur EG-Typgenehmigungs-Nummer e13*2007/46*2012*00 mehrere Schlüsselnummern und nicht nur 5013 / ANH00001

    deswegen schrieb ich ja EINE Schlüsselnummer :)

    Die Überführung der Typgenehmigungen in KBA-Schlüsselnummern kennen logischerweise die belgischen und luxemburgischen Behörden nicht, ist in dem Fall aber auch nicht von Bedeutung. Es sollte nur ein Beispiel sein. Bei der Schlüsselung können natürlich Fehler passieren, ist aber auch hier sehr unwahrscheinlich, zumal es dann wohl etliche Varianten und Versionen betreffen würde. Man möge es mir nachsehen, dass ich jetzt nicht alle und jeweils mehrere Hunderte Seiten lange Typgenehmigungen durchforste, um zu gucken, für welche Varianten und Versionen welche Radgrößen zulässig sind. Das ist da aber tabellarisch genau aufgelistet. Ich hatte das Seinerzeit mal für mein Auto kontrolliert, weil die Angaben aus Typgenehmigung und Fahrzeugsystemdaten sich scheinbar widersprachen. Aber eben nur scheinbar. Tatsächlich war dann doch alles richtig.

    Nach meiner Meinung kann und darf KBA eine EG-Typgenehmigung, die aus Belgien oder Luxemburg stammt , nicht ändern. Aus diesem Grund heißt das KBA-Dokument nicht Genehmigung sondern "Auszug" und gilt im EU-Ausland nicht. Im EU-Ausland und auch in Deutschaland gilt die EG-Typgenehmigung e13*2007/46*2012*11. Diese Räder sind in dieser EG-Typgenehmigung e13*2007/46*2012*11 laut TÜV bereits erhalten.

    was meine Vermutung bekräftigen würde, dass zumindest das KBA die Zulässigkeit der Räder auch auf die anderen Nachträge ausgeweitet hat.

    Da blickt doch selbst der aaS nicht mehr durch... :rolleyes:

    Ich versuche es aber ^^

  • Zufälligerweise hatte ich heute einen Auris in einer Toyotawerkstatt zur HU. Zeitgleich sollte das Fahrzeug von Winter- auf Sommerräder umgerüstet werden.

    Winter: 205/55R16 mit ET 50

    Sommer: 225/45R17 mit ET45 (Erstausrüstung)

    Es handelte sich bei beiden Radsätzen laut Werkstatt um originale Aurisräder. Allerdings dürfen laut EG-Typgenehmigung auf diesem Auris nur die 225/45R17 mit ET45 gefahren werden. Die Werkstatt meinte zwar, dass der andere Radsatz ebenfalls zulässig ist. im Nachhinein vermute ich aber sehr stark, dass es ein Radsatz für den Auris der 1. Generation war und daher so ohne weiteres auf dem der zweiten Generation unzulässig ist.

    Meinst du die EG-Typgenehmigung oder das COC-Papier?


    Meine Frau fährt einen AURIS II.


    Im COC-Papier und im Fahrzeugschein steht nur eine Große: 225/45R17 mit ET45. Toyota trägt in der Regel nur eine Reifengroße ins COC-Papier. Es scheint so zu sein, dass Toyota nicht verpflichtet ist alle genehmigten Reifengrossen ins COC-Papier einzutragen. Ich gehe aber davon aus, dass in der EG-Typgenehmigung weitere Großen inkl. 205/55R16 mit ET 50 stehen.



    Vor ein paar Jahren habe ich bei einem Toyota-Händler einen Stahlkompletträder mir Winterreifen 205/55R16 mit ET 50 für den Auris gekauft. Er hat nach meiner bitte eine TÜV-Bescheinigung ausgedruckt.


    Hier ist eine ältere Version: https://forum-alternative-antr…;topic=5199.0;attach=6892


    Der Auris mit der EG-Typgenehmigung E11*2007/46*0018*10 ist hier nicht drin. Ich habe aber eine neue in der Papierform. In der Bescheinigung steht „Die hier aufgeführten Reifen- und Radgrößen sind Bestandteil der EG-Typgenehmigung“


    Nach meiner Meinung sind diese Räder 205/55R16 mit ET 50 mehrfach genehmigt:


    • Als OEM-Originalräder vom Genehmigungsinhaber durch EG-Typgenehmigung E11*2007/46*0018*10. Ich habe keine Toyota-Teilenummer da gefunden. Die Toyota-Teilenummer soll innen verklebt sein und ist beim montierten Reifen nicht sichtbar. Ich gehe davon aus, dass keine Beschaffenheit für OEM-Teilenummer vorgeschrieben ist
    • Durch TÜV-Bescheinigung 132XS0018-xx
    • Die Räder sind von der Firma MW hergestellt und haben Bezeichnung MW 16184: https://www.reifenleader.de/ma…mw/16184-424073?car=16393 . Außen ist die Nummer ECE (E1) 124R- 000847 gefräst. Die Räder haben ECE-Genehmigung https://cdn.tiresleader.com/st…66-15-MURD-N7-7-0-001.pdf ECE-Genehmigungen werden wie verstehe nur für Seriengrößen erteilt: 205/55R16 mit ET 50 ist eine Seriengröße.
    • Die KBA-Nummer ist auch gefräst: KBA 44552. Durch Ident- oder Nachbaurad-Ausnahme gibt es keine Mitführpflicht für ABE. Der Händler muss nicht ABE beifügen




    StVZOAusnV 54 - Vierundfünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung




    Man fährt natürlich besonders sicher, wenn die Räder mehrfach durch verschiedene Behörden und Firmen genehmigt sind und alle möglichen Genehmigungen in der dreifachen Ausführung im Handschuhfach liegen