Beiträge von Gurke

    Jeder weiß heutzutage alles besser, weil das Internet ihm das erzählt hat. Am besten mal einem Arzt sagen, man hat die Symptome schon gegoogelt und braucht es von ihm eigentlich nur noch bestätigt. ^^

    Nur darum ging es letztlich bei meiner Aussage. Dass die Preissteigerungen bei den Fahrzeuguntersuchungen in den letzten Jahren drastisch gestiegen sind, wollte ich damit gar nicht rechtfertigen. Mir ging wirklich nur um den Sachverhalt, dass vor Ort dann über Preise diskutuert wird, weil jemand mal meinte, dass es bei ihm so und so viel gekostet hätte. Ansonsten kann man selbstverständlich jederzeit über die generellen Preise im Ganzen debattieren - tun wir im Kollegium auch.

    Aus gegebenem Anlass möchte ich auf diesen Absatz noch einmal eingehen:

    Mir gefallen keine der verfügbaren Räder mit ABE. Was habe ich noch für Möglichkeiten?


    Die nächste Möglichkeit sind Räder mit Teilegutachten. Hier ist der Werdegang ähnlich dem der Räder mit ABE, jedoch mit dem Unterschied, dass eine Änderungsabnahme nach Anbau der Räder zwingend erforderlich ist. Hinzu kommt, dass der Umfang an Auflagen für solche Räder für gewöhnlich etwas größer ist.


    Hat man hier passende Räder gefunden, ist es manchmal sinnvoll nach dem Datum des Gutachtens zu schauen. Eventuell gibt es aktualisierte Versionen und aus einem Teilegutachten wurde dann eine ABE, wodurch eventuell manche Auflagen weggefallen sind. Aber Achtung: Sollte dies der Fall sein, muss auf den Rädern auch wiederum verpflichtend die 5-stellige KBA-Nummer eingeprägt sein.


    Alles, was im Zusammenhang mit ABEn und TGA zusammenhängt, ist rechtlich im §19 Absatz 3 aufgehängt. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Räder, sondern auch für diverse andere Bauteile. Wer da weitere Fragen zu hat, kann gerne fragen.

    Kraftfahrt-Bundesamt - Pressemitteilungen - Ab 20. Juni 2025: Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes löst Teilegutachten ab


    Es geistern momentan Aussagen gerade im Motorradbereich durch die Gegend, dass alle Zubehörteileab sofort eine TTG haben müssen, was falsch ist.


    Also in Kurzform die Änderung:


    seit 20.6.2025: keine neuen TGA mehr bzw. keine Änderung bestehender TGA. Die existierenden dürfen noch für Änderungsabnahmen verwendet werden. Alle Räder mit Teilegutachten, die bereits abgenommen wurden, haben auch weiterhin Bestand. Es empfiehlt sich allerdings, die durchgeführten Änderungsabnahmen auch in die Papiere eintragen zu lassen. Wenn dann doch mal der Zettel der Änderungsabnahme vom Sachverständigen verloren geht, entstehen nur unnötige Kosten.


    ab 20.6.2028: keine Änderungsabnahmen mehr im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO möglich. Räder mit Teilegutachten können dann nur noch via Einzelabnahme begutachtet werden. Der entsprechende Paragraph wurde aus der StVZO auch bereits entfernt. Deswegen noch mal: wenn ihr Räder via Änderungsabnahme begutachten ließt, lasst sie auch in die Papiere eintragen. Sonst ist bei Verlust ab 20.6.2028 eine Einzelabnahme notwendig, auch wenn sich am technischen Sachverhalt nichts gändert hat.


    Alle anderen Absätze in Bezug auf Originalräder, Räder mit ABE und Einzelabnahmen bleiben bestehen.

    kannst du was zu den Kosten für die Eintragung sagen?

    Sowas bitte immer den Sachverständigen vor Ort fragen. Es ist furchtbar nervig, wenn Kunden mit Aussagen kommen wie "der und der aus dem Forum musste aber das und das bezahlen."


    P.S.: für 47 Euro wird heute (wahrscheinlich) keiner mehr auch nur irgendeine Abnahme machen.

    Hast du Recht, das ist mir auch bewusst. Aber wem soll das auffallen? Wie mit meinen Felgen, zulässig nein, technisch aber problemlos... :P

    Wenn du nicht gerade wieder so einen Korinthenkacker hast, der auch noch die Originalräder von Auris und Corolla kennt und dann genau weiß, dass die verschieden sind...^^


    So in der Art hatte ich das tatsächlich mal mit einem Yaris. Der hatte originale Räder drauf, aber eben die vom Vorgänger. Die hatten eine geringfügig andere Einpresstiefe.


    Offtopic: Wem Laufblinker wiederum nicht auffallen, muss ja nu ganz offensichtlich blind sein. :D

    Oh, nee. Das meinte ich nicht.


    Edit sah eben in die Relax-Garantie. Defekte Klimakompressoren sind von der Relax-Garantie abgedeckt, falls der tatsächlich ne Macke haben sollte.


    Ansonsten vielleicht Mal gucken, ob es der Lüfter ist.

    Ein leichtes Schleifgeräusch vernehme ich auch regelmäßig beim Einschalten für ein paar Sekunden, wenn die Klimaanlage einige Tage nicht genutzt wurde.

    Ich nehme auch an, dass das Toyota so meint. Ich finde es aber insofern in Bezug auf die Werbeaussage fehlerhaft. Letztlich gelten dann nicht bis zu 15 Jahre Relaxgarantie, sondern 15-mal ein Jahr Garantie. Und eben die Aussage, dass die Garantie sich jeweils um 1 Jahr verlängert ist dann auch irreführend.


    "Mit Toyota Relax verlängern wir als Beweis für die Qualität, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit unserer Fahrzeuge die Garantie für deinen Toyota um 12 bzw. 24 Monate²."


    Edit: in den Garantiebedingungen ists dann eindeutig geschrieben


    Die Laufzeit der TOYOTA Relax Garantie beginnt mit dem Rechnungsdatum der Inspek-

    tion und endet:

    a) mit zeitlichem Ablauf des vom Garantiegeber für das Garantiefahrzeug vorgesehe-

    nen 12- oder 24-monatigen Inspektionsintervalls gemäß Serviceheft oder

    2

    • PUBLIC 公開

    b) wenn das Garantiefahrzeug die vom Garantiegeber für das Fahrzeug vorgesehene

    Laufleistung des Inspektionsintervalls gefahren ist,

    je nachdem, welches der vorstehenden Ereignisse zuerst eintritt



    Also wird tatsächlich jedes Jahr bzw. alle 15.000 km die Relax neu abgeschlossen.

    Überarbeitung des Relax-Umfangs..

    "für vor dem 1.7.2025 abgeschlossene Relax-Garantien gelten weiterhin die bisherigen Bedingungen"


    Nun nehmen wir an, mein Auto war bis zum 30.6. in der Werkstatt, die Relax wurde damit begonnen. Ich komme ein Jahr später zur nächsten Inspektion. Wird meine bisherige Relax um 1 Jahr verlängert, dann würden wohl die bisherigen Bedingungen auch weiter gelten. Oder ist die Relax nach einem Jahr ausgelaufen und wird sie sozusagen jedes Jahr neu abgeschlossen und damit ab dem Datum schlechter?

    Die Sache ist nun mal die: ob ich das gut finde oder nicht oder denke, dass das einen Einfluss hat oder nicht, spielt in dem Moment leider keine Rolle. Ja, da mögt ihr mir jetzt Inkompetenz, WIchtigtuerei oder sonst was unterstellen.


    Wenn man diesen Job eine Weile macht, versteht man auch, wieso solche Foren, Zeitungsartikel oder sonst was probematisch sind und wieso ich für meinen Teil immer versuche, so weit wie möglich die Primärquellen (in dem Fall halt die Bau- und Betriebsvorschriften) heranzuziehen.


    Und meine Aussage zur Befragung von Toyota meinte ich durchaus ernst. Das kann doch gut sein, dass Toyota als Hersteller bestätigt, dass keine Verschlechterung der Abgaswerte festzustellen ist. Dann bin ich der letzte, der das ablehnt. Damit wäre uns allen ja durchaus geholfen.