Zitat........Im aktuellen Fall war der Defekt am Wagen nicht auf eine unsachgemäße Wartung durch die freie Werkstatt zurückzuführen, sondern auf einen Materialverschleiß am Fahrzeug. Für solche Fälle dürfe dem Kunden die Garantie nicht pauschal versagt werden. ........
Was im ungünstigsten Fall zu beweisen wäre.