Eine Werkstatt meinte nun, dass mit Kombination von Tieferlegung und Spurplatten eine Abnahme nach Paragraph 21 vollzogen werden muss. Also eine Vollabnahme. 200 € soll die Abnahme dann kosten.
Musste das einer von euch machen?
Ob eine Mehrfachänderung über eine gewöhnliche Änderungsabnahme nach 19/3 möglich ist, entscheiden letztlich die Papiere zu den Teilen. Üblicher Text z.B. in Fahrwerksdokumenten lautet sinngemäß, dass alle serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind.
Und weiter gibt es dann 3 verschiedene Varianten:
1. Gegen die Verwendung anderer Rad-/Reifenkombinationen bestehen keine Bedenken, wenn zu den verwendeten Rädern gültige Prüfzeugnisse (also ABE oder Teilegutachten) vorliegen und die darin genannten Auflagen bis auf die Forderung nach dem serienmäßigen Fahrwerk eingehalten sind.
Dann ist so eine Kombination über eine Änderungsabnahme nach 19/3 möglich.
2. Weitere Rad-/Reifenkombinationen wurden nicht geprüft und sind gesondert zu beurteilen.
So oder so ähnlich kann der Satz lauten. Ob das nun noch über eine Änderungsabnahme machbar ist, ist strittig.
3. Zu anderen Rad-/Reifenkombinationen wird gar nichts gesagt oder sie werden direkt ausgeschlossen (z.B. bei Gewindefahrwerken ist das regelmäßig der Fall). Dann ist auf jeden Fall die Betriebserlaubnis nach 19/2 erloschen und eine Begutachtung nach Paragraph 21 StVZO zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ist erforderlich.
Bei Spurplatten verhält sich das ganze sehr ähnlich. Auch hier ist die Frage, was in den Papieren der Spurplatten steht. Die Dokumente der Tieferlegung werden mit ziemlicher Sicherheit kein Wort zu Spurverbreiterung verlieren, insofern sehe auch ich hier erst einmal eine Begutachtung nach 19/2 i.V.m. 21.
Da du deinem Avatar zu urteilen zusätzlich keine originalen Räder verwendest, wird diese Dreifachänderung sehr wahrscheinlich nicht mehr über eine Änderungsabnahme nach 19/3 gehen können.
Mir wollte die Dekra auch mal eine 21er Abnahme andrehen, um die originale Reifengröße in ein fast 100 Jahre alten Motorrad einzutragen.
TÜV Süd dann mittels Änderungsabnahme nach §19.
Ohne die Dokumente gesehen zu haben, lehne ich mich mal aus dem Fenster und sage, dass der TÜV Süd da Scheiße gebaut hat.
P.S.: Handytastatur hat kein Paragraphensymbol 