Beiträge von Gurke

    Die Woche habe ich einen Arbeitsweg, den ich normalerweise über die Autobahn fahre. Aktuell fahre ich aber über Landstraßen. Der Weg ist nicht ganz 10 km kürzer, dauert aber etwa 10 Minuten länger.

    Ich achte auf den Verbrauch nicht mehr als sonst, fahre also die typischen 5 - 10 km/h zu schnell (Rowdie!!!).

    Nach bisher 200 gefahrenen Kilometern seit dem Tanken Montag Abend liegt die Anzeige bei 4,1 l / 100 km. Auf einem 20 km langen Teilabschnitt heute früh waren es nur 3,4 l / 100 km. Mal sehen, was am Ende der Woche und am Ende der Tankfüllung zu Buche steht :)

    400 km seit Tanken und die Anzeige pendelt zwischen 4,0 und 4,1. Da geht noch was!


    In den nächsten 7 Tagen kommen kaum 100 km dazu. Wird also wohl noch dauern, bis der Tank leer ist.

    Die Woche habe ich einen Arbeitsweg, den ich normalerweise über die Autobahn fahre. Aktuell fahre ich aber über Landstraßen. Der Weg ist nicht ganz 10 km kürzer, dauert aber etwa 10 Minuten länger.

    Ich achte auf den Verbrauch nicht mehr als sonst, fahre also die typischen 5 - 10 km/h zu schnell (Rowdie!!!).

    Nach bisher 200 gefahrenen Kilometern seit dem Tanken Montag Abend liegt die Anzeige bei 4,1 l / 100 km. Auf einem 20 km langen Teilabschnitt heute früh waren es nur 3,4 l / 100 km. Mal sehen, was am Ende der Woche und am Ende der Tankfüllung zu Buche steht :)

    Mir ging es dabei nicht darum, dass du mehr bezahlen sollst. Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob aus rechtlicher Sicht eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 hier tatsächlich korrekt ist. Da gäbe es nach meinem Verständnis eine andere Variante (nicht unbedingt § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21). Aber seis drum: Wenn die ZB1 jetzt korrigiert ist, ist ja alles i.O. :)

    Die Preisgestaltung bei Änderungsabnahmen und Begutachtungen obliegt dem Prüfer. Da gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, nur in unseren Programmen sind gewisse Mindestpreise hinterlegt.

    Eine Werkstatt meinte nun, dass mit Kombination von Tieferlegung und Spurplatten eine Abnahme nach Paragraph 21 vollzogen werden muss. Also eine Vollabnahme. 200 € soll die Abnahme dann kosten.


    Musste das einer von euch machen?

    Ob eine Mehrfachänderung über eine gewöhnliche Änderungsabnahme nach 19/3 möglich ist, entscheiden letztlich die Papiere zu den Teilen. Üblicher Text z.B. in Fahrwerksdokumenten lautet sinngemäß, dass alle serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind.


    Und weiter gibt es dann 3 verschiedene Varianten:


    1. Gegen die Verwendung anderer Rad-/Reifenkombinationen bestehen keine Bedenken, wenn zu den verwendeten Rädern gültige Prüfzeugnisse (also ABE oder Teilegutachten) vorliegen und die darin genannten Auflagen bis auf die Forderung nach dem serienmäßigen Fahrwerk eingehalten sind.

    Dann ist so eine Kombination über eine Änderungsabnahme nach 19/3 möglich.


    2. Weitere Rad-/Reifenkombinationen wurden nicht geprüft und sind gesondert zu beurteilen.

    So oder so ähnlich kann der Satz lauten. Ob das nun noch über eine Änderungsabnahme machbar ist, ist strittig.


    3. Zu anderen Rad-/Reifenkombinationen wird gar nichts gesagt oder sie werden direkt ausgeschlossen (z.B. bei Gewindefahrwerken ist das regelmäßig der Fall). Dann ist auf jeden Fall die Betriebserlaubnis nach 19/2 erloschen und eine Begutachtung nach Paragraph 21 StVZO zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ist erforderlich.


    Bei Spurplatten verhält sich das ganze sehr ähnlich. Auch hier ist die Frage, was in den Papieren der Spurplatten steht. Die Dokumente der Tieferlegung werden mit ziemlicher Sicherheit kein Wort zu Spurverbreiterung verlieren, insofern sehe auch ich hier erst einmal eine Begutachtung nach 19/2 i.V.m. 21.

    Da du deinem Avatar zu urteilen zusätzlich keine originalen Räder verwendest, wird diese Dreifachänderung sehr wahrscheinlich nicht mehr über eine Änderungsabnahme nach 19/3 gehen können.

    Mir wollte die Dekra auch mal eine 21er Abnahme andrehen, um die originale Reifengröße in ein fast 100 Jahre alten Motorrad einzutragen. <X TÜV Süd dann mittels Änderungsabnahme nach §19.

    Ohne die Dokumente gesehen zu haben, lehne ich mich mal aus dem Fenster und sage, dass der TÜV Süd da Scheiße gebaut hat.


    P.S.: Handytastatur hat kein Paragraphensymbol :rolleyes:

    Die 40 bzw. 41 % werden aber nur in einem sehr engen Drehzahl- und Lastbereich erreicht. Es könnte durchaus möglich sein, dass in dem Bereich zwischen 1500 und 2000 U/min und 70 % Last (so war deine Messung @Corolla GT86, oder?), wo unsere Hybride im Allgemeinen arbeiten, der Wirkungsgrad bei z.B. 32 % liegt. Wenn im Hauptarbeitsbereich der Wirkungsgrad des Auris bei 29 % liegt, wären das die 10 %, die der Corolla besser als der Auris ist - ohne Berücksichtigung des 10 % größeren Hubraums.


    Vielleicht nützt aber auch einfach der höhere E-Anteil des HSD Gen. 4 doch deutlich mehr, als manch einer behauptet.

    Ich muss zu meiner Schande gestehen, das ich nach über 2 Jahren die Funktion erst gefunden hab. :)

    Letzte Woche stand ich in der Schlange der Waschstraße und hab rumprobiert im Tacho.

    Find ich viel besser als der Ecoscore.

    herzlichen Dank für den Input! Das ist ja voll cool.


    Vor allem die Tatsache, dass ich heute auf dem Rückweg von der Arbeit einen Verbrauch von 3,9 l / 100 km hatte :D

    War aber auch wieder nur Landstraßengebummel...