Die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs muss mehr als 60 km/h betragen, genau 60 reichen nicht aus.
Wie hoch die Differenzgeschwindigkeit beim Überholvorgang sein muss, ist in der STVO nicht geregelt, der Bußgeldkatalog hat aber für zu langes Überholen eine entsprechende Strafe.
Was nun zu lang ist, ist wiederum ebenfalls nicht definiert und ist dann eine Frage der ständigen Rechtssprechung. Meistens betrifft es logischerweise Elefantenrennen. Wenn diese länger als 45 Sekunden dauern, wird in aller Regel eine Strafe ausgesprochen.
Mit Berücksichtung der Sicherheitsabstände vor dem Ausscheren und nach dem Einscheren. 50 m + 50 m + die üblichen 16,5 m für Sattelzüge + 4,5 m für den Corolla macht also 121 m, die mit einer Differenzgeschwindigkeit von 5 km/h absolviert werden. 5 km/h sind schlappe 1,39 m/s, die der Corolla also schneller als der LKW ist. Damit dauert der Überholvorgang also deutlich mehr als eine Minute.
Insofern: ja, Verstoß gegen die STVO. Es sei denn, man unterschreitet die Sicherheitsabstände (wie es ja so gut wie alle tun). Aber dann gibt es halt die Strafe für die Unterschreitung der Sicherheitsabstände.