zu meinem Fahrzeug
ZB1 Feld G: 1445-1635
CoC: 13. Masse in fahrbereitem Zustand: 1445
13.2 Tatsächliche Masse des Fahrzeugs 1586
zulässige Gesamtmasse in beiden Dokumenten sinnvollerweise 1955 kg. Damit ergibt sich eine Zuladung von...tja...
Nach der EU-Richtlinie 2007/46, nach der sowohl der Corolla als auch der Swace genehmigt werden, gehört zur Masse im fahrbereiten Zustand:
Masse des Fahrzeugs mit Aufbau [...] und Fahrer [...] (h)) (Größt- und
Kleinstwert für jede Variante)
unter (h) findet sich die Angabe:
Die Masse des Fahrers wird mit 75 kg veranschlagt.
Die Flüssigkeiten enthaltenden Systeme (außer Systeme für gebrauchtes Wasser, die
leer bleiben müssen) sind zu 100 % des vom Hersteller angegebenen Fassungsvermögens gefüllt.
Die 90 % Füllung vom Tank, die sonst immer genannt werden, findet sich übrigens nirgends in der Richtlinie. Keine Ahnung, ob da eine andere Rili Anwendung findet 
Also ist der Corolla inkl. Fahrer und aller Flüssigkeiten 1445 bis 1635 kg schwer, je nach Ausstattung. Daraus ergibt sich eine Zuladung von 320 - 510 kg.
Irgendwo las ich noch, dass die Angaben auch um 3 bzw. 5 % abweichen dürfen, ich finde die Stelle in den 426 Seiten nur nicht mehr...und unter (b) steht dann wiederum, dass es sich beim fahrbereiten Zustand (Nummer 13 im CoC) um die tatsächliche Masse des Fahrzeugs handeln soll. Also wie nun?
In die mehrere Hunderte Seiten lange Genehmigung des Corollas brauche ich gar nicht reinschauen, da wird zwischen den Ausstattungsvarianten (und zusätzlichen Ausstattungspaketen) nicht unterschieden. Da stehen, wie von der RIchtlinie gefordert, auch wieder nur von-bis-Angaben.
Aber halten wir am Ende das Unterstrichene fest. Insofern unterscheidet sich der Swace wahrscheinlich nicht vom Corolla, es sei denn, er hat eine andere zulässige Höchstmasse (siehe F.1/F.2 in der ZB1).