Beiträge von Gurke

    Aus Anhang VIII der EU-Verordnung 540/2014:


    "Der vom AVAS erzeugte Geräuschpegel darf den ungefähren Geräuschpegel eines Fahrzeugs der Klasse M1, das mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet ist und unter den gleichen Bedingungen betrieben wird, nicht überschreiten"


    Demnach wird wohl vermutlich der RAV4 lauter sein


    "Darüber hinaus gelten die Anforderungen gemäß Absatz 6.2.7 der UNECE-Regelung Nr. 138"


    Da wiederum steht: "Bei Prüfung eines Fahrzeugs mit akustischem Fahrzeug-Warnsystem nach Anhang 3 Absatz 3.3.2 darf der Gesamtschallpegel bei Vorwärtsfahrt 75 dB(A) nicht überschreiten."


    Die Grenze für das Fahrgeräusch von Fahrzeugen unserer Größe liegt aber eh niedriger, weswegen dieser Passus hier eh nicht mehr zum Tragen kommt.


    Ich kenne das aber auch, dass manche Leute einen trotz AVAS nicht bemerken. Dann lege ich kurz "N" ein, trete einmal kräftig aufs Gas, dass der Verbrenner anspringt, dann drehen sich die Leute verschreckt um und das Auto läuft danach wieder leise elektrisch weiter :)

    Also bei mir lief heute Früh auf dem Weg zur Arbeit der Verbrenner ewig lange und hat den Akku komplett voll gemacht. Klima war auf 19 Grad und Auto eingestellt. Keine Chance in den EV Modus zu kommen. Erst nachdem der Akku voll war, war wieder der EV Modus möglich. Das hatte ich jetzt schon ein paar Mal, sehr komisch. Kennt das jemand? Dementsprechend ein höherer Verbrauch...

    ja, passiert immer mal wieder, auch bei warmen Temperaturen nach langen Autobahnfahrten mit anschließender Überlandfahrt (inkl. Stehen an Ampel und so) hatte ich das schon mal. Irgendein Problem mit den Stages sehe ich hier nicht, kann es aufgrund fehlender Auslesetechnik aber natürlich nicht stichhaltig sagen. Aber in der Tat, so wie du es beschreibst, habe ich es auch gerade bei den aktuellen Temperaturen sporadisch. Mit Glück kann ich irgendwo am Straßenrand oder Parkplatz anhalten und dann geht er doch nach einiger Zeit aus.

    Tut es auch nicht. Der Corolla darf technisch 750 kg ziehen. Dabei ist die tatsächliche Masse des Anhängers entscheidend.


    Interessanter wird es bei der Fahrerlaubnis. Da gelten die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge. Und bekanntermaßen liegt die zulässige Gesamtmasse vom Corolla bei 1955 (?) kg, sodass man mit Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 1545 kg ziehen darf.


    Back to topic :D

    Bzw. wird sie jetzt anders umgesetzt. Da die Bremsen unserer Autos nach der UN-Regelung 13-H genehmigt werden, muss eine Hilfsbremse vorhanden sein. Im Allgemeinen übernimmt halt die mechanische Feststellbremse diese Funktion.

    Achtung! Das tut er aber nur bei mehr als Schrittgeschwindigkeit und dann bremst er, also das VFL, hydraulisch. Im Stand bzw. bis 3 km/h oder so werden ausschließlich die Hinterräder mechanisch gebremst.


    P.S.: ja, die Bremse selbst ist immer mechanisch, es ist natürlich die Betätigung selbiger gemeint.

    In der Tat misst mein Corolla auf 100 echten km auf wenige 100 Meter genau 100 km, sprich die Abweichung liegt im Promillebereich - kontrolliert via Kilometersteine auf über 200 Autobahnkilometern ohne Unterbrechung. Die Tachoabweichung beträgt die hier im Forum bekannten 3-4 %.


    Da die Tachoanzeige rein digital ist, kann man da prinzipiell völlige Fantasiewerte anzeigen lassen. Gleiches gilt logischerweise auch für den Wegstreckenzähler, aber da besteht nu kein Bedarf, den absichtlich zu viel anzeigen zu lassen.


    Ähnliche Beobachtungen konnte ich bei 2 anderen Fahrzeugen auch machen, dass die Wegstreckenzähler sehr genau laufen.

    Korrektur meinerseits noch mal: also PKW mit einem Erstzulassungsdatum ab 01.09.2018 werden nach WLTP-Ausstoß besteuert (plus Hubraum wie immer).


    Insofern kostet die Steuer des V8-Diesel von 2012 heute genauso viel wie damals

    So, nun habe ich endlich noch mal in die Typgenehmigungen reingeschaut.


    Corolla mit der Typgenehmigungsnummer e6*2007/46*0318*00 bis 06 haben folgende Rad-/Reifenkombinationen:


    Reifengröße Felge
    195/65R15 91H 15x6,5J (Stahl)
    205/55R16 91V 16x7J (Aluminium)
    225/45R17 91W 17x7,5J (Aluminium)
    225/40R18 92W 18x8J (Aluminium)


    Ab Nachtrag 04 wird zusätzlich noch der Rollwiderstand für jede Größe angegeben. Streng genommen muss man also immer Reifen kaufen, die höchstens den angegebenen Werten entsprechen. Ich klemme mir die Werte hier mal.


    Ab Nachtrag 07, also ab dem Facelift, sehen die Größen wie folgt aus:


    ReifengrößeFelge
    205/55R16 91V
    16x7J (Stahl)
    205/55R16 91V16x7J (Aluminium)
    225/45R17 91W17x7,5J (Aluminium)
    225/40R18 92W18x8J (Aluminium)


    Die 15-Zöller sind beim Faceliftmodell also weggefallen, dafür wurden 16-Zöller in Stahl hinzugefügt.


    In allen Fällen gilt allerdings, dass es von der Variante/Version abhängig ist, also dem genauen Typ- und Variantenschlüssel, welche der Größen am eigenen Fahrzeug zulässig sind. Da gibt es Unterschiede, die ich hier nicht mal eben aus den Typgenehmigungen herauskopieren kann. Die Tabellen sind jeweils etliche Seiten lang und die Dokumente selbst bis zu 679 Seiten <X Ich bin jedes mal erstaunt, wie viele verschiedene Varianten und Versionen es gibt. Gezählt habe ich sie nicht, aber das dürften wohl Richtung 100 sein.


    Es ist durchaus möglich, dass Toyota eine Freigabe für die Vorfaceliftmodelle für eben jene 16-Zoll-Stahlfelgen gibt. Das müsste man erfragen. Dann kann man sich diese ausdrucken lassen und nimmt die einfach immer mit und ist auf der sicheren Seite.


    Ohne Freigabe wäre aber eben besagte originale 16-Zoll-Stahlfelge am VFL nicht zulässig. Für etwaige Stahlfelgen mit ABE oder Teilegutachten gilt selbstverständlich das, was in den Dokumenten steht. Beide Varianten würden in der Praxis allerdings nur schwer auffallen. Im Zweifel kann man aber immer eine Begutachtung nach § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO durchführen lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Begutachtung positiv abgeschlossen wird, dürfte hoch sein :)


    P.S.: Ja, der Kram ist leider so derbe komplex geworden.

    Das eine ist nach WLTP, das andere nach NEFZ. Seit 1.9.2018 werden PKW in Deutschland nach dem WLTP-Ausstoß besteuert. Insofern alles korrekt mit den 119 g / km.