Meinst du mit dem beleuchtetem Emblem? Auch wenn es sehr nach Original aussieht, während der Fahrt ist es halt nicht erlaubt. Ich möchte kein Fahrzeug führen dessen Betrieberlaubnis wegen einem Gadged erlöschen würde.
Wahrscheinlich bin ich durch die Denkweise der Alman aber ändert nichts an der Tatsache das es nicht legal ist. Also lasse ich es lieber
Seit 2023 sind die erlaubt, wenn sie nicht über 100 cm² gros sind und doe Beleuchtung meines ist darunter.
War sogar am Freitag bei der Kontrolle so, hat nichts bemängelt, wie auch die dynamischen Seitenblinker.