Beiträge von collak

    Der Kraftstoff ist definitiv noch zu günstig. In der Fahrweise der Leute hat sich nicht viel verändert. Und das sind nicht nur Leute die einen Firmenwsgen fahren und flat tanken können. Auch private fahren immer Dauervollgas. Ich glaube der Preisschock durch den Krieg ist lange vorbei. 2,50€ ist das neue 1,50€. So wird es anscheinend beim Tanken auch von vielen Wahrgenommen. Ein Umdenken hat definitiv nicht stattgefunden.

    Man verliert wegen so einem beleuchteten Emblem nicht gleich den Versicherungsschutz, auch nicht wegen einer erloschenen BE. Das muss schon maßgeblich zum Unfall beigetragen haben.

    Wer sagt das? Steht es in es so in deiner Versicherungspolice? Ob es zum Unfall beigetragen hat steht auf einem anderen Blatt, du hast durch diverse nicht zulässige Umbaumaußnahmen eine erloschene Betrieberlaubnis. Ich bezweifel sehr stark das die Versicherung das gutheißen würde.


    Rechtsfrage: Bin ich versichert, wenn die Betriebserlaubnis meines Autos erloschen ist? https://share.google/kvoEVxq4VcMnir5ZU

    Ganz simpel: Weil man es kann und will.


    Manche legen ihre Autos tiefer und bauen Breitreifen und Spurverbreiterungen ran. Andere folieren Lilablassgelb oder verbauen Spoiler und Lufthutzen.


    Leben und Leben lassen.

    Es ging mir nur darum ob es erlaubt ist ider nicht. Wenn ich durch eine Umbaumaußnahme die Betriebszulassung verliere riskiere ich damit auch den Versicherungsschutz. Versicherungen sind wohlbemerkt keine Wohltäter, sobald sie den braten riechen nicht zahlen zu müssen dann zahlen sie nicht. Und wenn sie es doch tun setzen sie alles daran es sich wiederzuholen. Sobald durch die Handlung die eigene Existenz und alles was man sich bisher erarbeitet hat in Gefahr ist hört der Spaß für mich zumindest auf.

    Warum zahlt man für eine OSRAM LED das vielfache dessen was eine Aliexpress LED kostet? Genau, weil es eine ABE hat, Aliexpress jedoch nicht.

    Ich habe mal die KI gefragt ob die die Regelung in der Schweiz auch gilt, hier die Antwort:


    Ja, in der Schweiz gelten im Wesentlichen dieselben strengen Regelungen, da das Schweizer Strassenverkehrsrecht die UN-ECE-Bauvorschriften (einschließlich ECE R48) für Fahrzeuge übernimmt.

    Die genauen Grundlagen regeln die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sowie die Richtlinie 2b der ASA (Vereinigung der Strassenverkehrsämter):

    • Werkseitig verbaut (OEM): Ist das beleuchtete Emblem ab Werk Bestandteil der europäischen/schweizerischen Gesamtfahrzeug-Typengenehmigung (CoC), ist der Betrieb in der Schweiz legal.
    • Nachträglicher Anbau (Aftermarket): Das nachträgliche Anbringen von Zubehör-Emblemen ohne ECE-Prüfzeichen ist gemäss Art. 110 ff. VTS verboten. Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen dürfen in der Schweiz nur angebracht werden, wenn sie den internationalen ECE-Reglementen entsprechen.
    • Kontrolle durch MFK und Polizei: Die Schweizer Motorfahrzeugkontrolle (MFK) sowie die Kantonspolizei prüfen Zusatzbeleuchtungen strikt. Ein Nachrüst-Emblem ohne E-Prüfzeichen wird als unzulässige Beleuchtungsänderung gewertet.
    • Sanktionen: Der Betrieb unzulässiger Lichteinrichtungen führt in der Schweiz zu einer Ordnungsbusse oder Verzeigung. Das Fahrzeug besteht die MFK erst nach dem vollständigen Rückbau wieder.

    Auch in der Schweiz ist eine Nachrüstung somit nur legal, wenn exakt für dieses Bauteil und Fahrzeugmodell eine gültige ECE-Genehmigung vorliegt.