Generell empfehle ich hier ein wenig mehr "Gelassenheit" im Umgang mit solchen Themen.
Es wird ja oft in den Raum geworfen, dass durch (z.B.) den Einbau einer nicht zugelassenen Abblendlicht-Birne die Betriebserlaubnis erlischt und man dann im Falle eines Unfalls generell am Ar*** ist etc.
Das durchaus ein wenig differenzierter.
Nach außen kann Dein Versicherer die Leistung an den Geschädigten in der Regel nicht verweigern (außer ggf. im Falle von Nichtigkeit etc bei grob falschen Angaben, aber das müsste ich nochmal nachschlagen).
Also ist es (höchstens) eine Frage des Regressanspruchs des Versicherers gegenüber dir als Versicherungsnehmer.
Hier mal ein Artikel aus dem Oldie-Bereich der in die ähnliche Richtung geht:
Umbauten: Zahlt di.. | Oldtimer-Anwalt Michael Eckert (oldtimer-markt.de)
Kern: Nur, wenn das betreffende Bauteil auch eine gewisse Kausalität zum Schaden herstellt, wird es für den Schädiger "eng". Ansonsten ist eine formell erloschene Betriebserlaubnis allenfalls Gegenstand eines gesonderten Bußgeldverfahrens.
Wenn´s anders wäre, würde jede Versicherung jedes Schad-Auto das von einem Anfang-Zwanziger gefahren wird, komplett auseinandernehmen, mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendeinen Firlefanz finden, der nicht eingetragen ist oder keine Zulassung hat und dann in den Regress gehen.
Das ist zumindest mein Stand, ich nehme aber gerne andere Infos, wenn möglich mit "Beleg"
Gruß
T