Sieht unscharf aus,entweder muss der FTH das HUD justieren oder austauschen. Das würde ich jedenfalls bemängeln.
Beiträge von clausi
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Du hast drei Jahre Werksgarantie. Ich denke dafür muss man die Inspektionen bei Toyota durchführen lassen,genau wie für die Relaxgarantie,nach der Werksgarantie.
Eine neue 12V Batterie ist allerdings für 60-80€ zu haben.
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Also ich hab die Helligkeit vom HUD auf Maximum und keine Schwierigkeiten.
Lass doch mal jemand anders fahren,ob der das auch so sieht, wie du.
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Fährst nur du den Corolla? Können andere Fahrer das bestätigen? Dann evtl. beim FTH die Frontscheibe bemängeln,ist ja noch Werksgarantie.
Mal abwarten ob noch jemand das Problem kennt,ein paar Lounge und GR Fahrer gibt es ja hier.
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Bis dato ist mir das nicht aufgefallen,bin auch nur 1,70m und die Höhenverstellung vom Fahrersitz hab ich immer ganz unten. Ursache kann ja dann nur die Frontscheibe sein,aber dein Corolla ist ja noch fast neu,nichtmal ein Jahr alt.
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Meine Nachbarn haben einen Golf Sportsvan (Basis Golf 7),der ist vom Platzangebot dem Corolla deutlich überlegen. Der Kofferraum ist vom Volumen gleich,passt aber deutlich mehr rein,da keine schräge Heckklappe und mehr Höhe. Die Rückbank ist in der Längsrichtung verschiebbar.
Ich habe dieses interessante Angebot gefunden:
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Keiner will kostenlos eine Standheizung eingebaut bekommen 🤦🏻♂️ Es geht um was anderes! Aber egal, es betrifft dich ja nicht 🤷♂️😉
Worum geht es dir denn?
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Du bist doch garnicht betroffen!? 🤷♂️ Es geht doch darum ob man eventuell beim FTH was machen kann in Richtung STHZ..! Das Toyota sich nicht um unser Problem kümmern wird haben einige bestimmt verstanden, egal wie oft du es noch sagst 🙄😊
Du wiederholst dich doch genauso,mit deinem "nicht betroffen".
Der FTH hat damit gar nichts am Kleid und wird bestimmt auch keinem eine Standheizung kostenlos einbauen.
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Was willst du machen? Eine Mahnwache mit Feuertonne in Köln vor der Toyota Zentrale?
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Erster weg ist in meinen Augen immer Persönlich ohne Anwalt. Ich hab jetzt erstmal diese Antwort bekommen (rechtlich in meinen Augen natürlich nicht haltbar):
Sehr geehrter Herr ...,
Wir bedauern, dass die Deaktivierung der Standklimatisierung per Fernzugriff in der Toyota App den gewohnten Komfort einschränkt. Wir können Ihre Verärgerung nachvollziehen und möchten Ihnen die Hintergründe dieser Entscheidung transparent erläutern.
Die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erlauben es nicht, die Funktion weiterhin anzubieten. Gemäß § 30 Abs. 1 StVO ist das unnötige Laufenlassen von Fahrzeugmotoren verboten, ebenso wie vermeidbare Abgasbelästigungen. Auch das Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 38 Abs. 1 BImSchG) schreibt vor, dass Kraftfahrzeuge so betrieben werden müssen, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben.
Zu dieser Thematik hat u.A. Der ADAC jüngst informiert: Motor warmlaufen lassen: Darauf sollten Sie achten
Da bei Fahrzeugen mit einem Hybrid-Antriebsstrang und konventionellem Antrieb (ausgenommen Plug-in Hybrid-Fahrzeuge mit aufgeladener Batterie) bei der Nutzung des Fernzugriffs auf die Standklimatisierung der Verbrennungsmotor startet, sind diese gesetzlichen Verbotstatbestände leider erfüllt. Mit der Deaktivierung möchten wir Sie daher auch vor möglichen Ordnungswidrigkeitsverstößen und Bußgeldern schützen, die durch das unzulässige Laufenlassen des Motors entstehen könnten.
Nur vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass die Funktion für Plug-in-Hybride (PHEV) und batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) weiterhin bestehen bleibt, da bei diesen die notwendige Energie für die Standklimatisierung über die Batterie des Fahrzeugs zur Verfügung gestellt wird.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Gesetzeslage keine Möglichkeit sehen, diese Funktion weiterhin anzubieten. Wir möchten betonen, dass es sich hierbei um eine Teilfunktion der kostenfreien Toyota Link+ App handelt und die übrigen Funktionen uneingeschränkt verfügbar bleiben.
Aus diesem Grund sehen wir keine Anspruchsgrundlage für Sachmangelhaftungsansprüche oder sonstige Kompensationen, wie etwa eine Nachrüstung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben, danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen erholsame Feiertage sowie alles Gute für 2026.
Mit freundlichen Grüßen
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Kundenbetreuung
Meine Antwort:
Sehr geehrtes Toyota-Team,
ich habe ein Fahrzeug mit Standklimatisierung gekauft, die Teil der vereinbarten Beschaffenheit meines Autos ist (§ 434 BGB). Die von Ihnen genannten gesetzlichen Vorgaben betreffen lediglich das unzulässige Laufenlassen des Verbrennungsmotors, nicht die technische Möglichkeit einer gesetzeskonformen Standklimatisierung.
Ich fordere daher die Bereitstellung einer gesetzeskonformen Nachrüstlösung, die die ursprüngliche Funktion wiederherstellt, auf Ihre Kosten und spätestens bis zum 31. Januar 2026. Sollte dies nicht erfolgen, behalte ich mir ausdrücklich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort gibt es doch schon und inhaltlich wird sich da nichts ändern. Warum wollen das einige nicht verstehen? Es ensteht einfach kein nachweisbarer Schaden durch den Wegfall der Funktion und genau das müsste man vor Gericht einklagen.