Beiträge von Byte

    Ich sehe nicht die fehlenden 7Ah oder 9Ah bei der 45Ah Batterie als Hauptproblem beim FL,sondern die beschissene Ladehysterese.

    Wenn man die kleine Batterie nicht vollgeladen bekommt,dann die größere erst recht nicht. Zieht man den Stecker vom Batteriesensor ab, wird zwar die Batterie dauerhaft geladen,dafür aber ein Fehler im Fehlerspeicher abgelegt. Im VFL kann ich die Laderegelung zumindest überlisten, indem ich das Standlicht einschalte.

    Da bin ich froh, dass das jemand anderes genauso sieht wie ich. Ich hatte das mit der größeren Batterie schon vor längerer Zeit mal in Frage gestellt. Daraufhin bin ich hier im Forum quasi verhauen worden ;). Meine Batterie ist vor gut einem halben Jahr kaputt gegangen. Die hat gut 5 Jahre gehalten. Jetzt habe ich eine 44 AH Batterie drin und keinerlei Probleme.

    Selbstverständlich gilt das BImschG auf Privatgrundstücken. Ich habe lediglich bestritten, dass das was mit der TA Luft zu tun hat ;) Kann Dir doch nicht Deine Argumente vorsagen, die Du nicht bringst.


    § 38 I BImSchG besagt, Fahrzeuge "müssen so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben". Zeig mir eine Gerichtsentscheidung, die besagt, dass das Vorheizen aus Sicherheitsheitsgründen, wobei der Motor gerade nur so lange läuft, bis er warm genug ist und dann gleich wieder ausgeht, "vermeidbar" ist. Das lässt sich diskutieren. Und es lässt sich durchaus auch streng sehen, das weiß man nicht, an welche Richterin man gerät, keine Frage. In jedem Fall aber wirst Du mir keinen Fall nennen können, wo das jemals vor Gericht kam oder auch nur ein Knöllchen verteilt wurde. Wenn ich losfahre, schläft das Ordnungsamt noch. Wahrscheinlich wissen die auch nicht mal, ob sie überhaupt zuständig sind.

    Wortspielerei, nichts anderes

    Die StVO gilt nicht auf Privatgrundstücken und auch nicht im Ausland. Und wenn jemand mit Körperbehinderung die Vorwärmfunktion nutzt, weil er die Scheibe nicht freikratzen kann, dann läuft der Motor auch nicht "unnötig", sondern aus Verkehrssicherheitsgründen. Toyota schießt übers Ziel hinaus.

    Da hast du Recht, aber dann kommt die TA Luft ins Spiel, an die du dich als Privatperson auch halten solltest. Wenn deine Nachbarschaft eine Gute ist, ists egal. Wenn nicht und der Nachbar beschwert sich, kommt die TA Luft ins Spiel.

    Das Thema Zündkerzen bei 90000 km oder 6 Jahren ist abhängig von dem was in eurem Serviceheft steht. Steht im Serviceheft das die Zündkerzen nach 90000 km ohne den Zusatz 6 Jahre, werden sie auch erst bei 90000 km getauscht. Wenn das dann erst die 10 Inspektion ist, wo die 90000km erreicht werden, werden sie erst dann getauscht. Die Relaxgarantie bleibt erhalten.

    Steht im Serviceheft 90000km oder 6 Jahre drin, werden sie dann auch getauscht, egal was das Fahrzeug gelaufen hat. Wer die Zündkerzen dann nicht wechseln lässt, verliert die Relaxgarantie.

    Schaut in euer Serviceheft, dann wißt ihr es. Es gibt Händler die Prüfen die Zündkerzen bei der 6 Inspektion. Das ist der Fall, wenn die 6 Jahresfrist nicht in eurem Serviceheft steht.

    Du hast 12 Monate Gewährleistung. Da würde ich drauf bestehen, dass diese Reparaturkosten auf seine Kappe gehen.

    Ist natürlich schwierig zu Beweisen, ob es nicht dir passiert ist. Probieren würde ich das Trotzdem.

    Wenn er das nicht übernimmt, würde der mich nie Wiedersehen.

    Aus § 434 III BGB:


    Eine Sache entspricht "den objektiven Anforderungen, wenn sie (...) eine Beschaffenheit aufweist, (...) die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung (...) der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden".


    So ein Gesetz lässt sich nicht einfach dadurch umgehen, dass man sich per AGB vorbehält, die Sache jederzeit per Fernabschaltung in einen mangelhaften Zustand zu versetzen, nachdem der Käufer geblecht hat ;)

    Die App die das ermöglicht, hast du aber nicht gekauft. Die gab es kostenlos dazu. Das Fahrzeug selbst, was du bezahlt hast, hat keinen Sachmangel und somit greift dieser BGB nicht. Aber nun bin ich auch raus. Probiert es doch einfach.

    Doch hier gab es jemanden der den Tank mal leer gefahren hat. Weiß aber leider nicht mehr wer das war. Ich meine mich zu erinnern, dass er ab RRW 0, über 150km weit gekommen ist.